Bauer klagt über Wildschaden!

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Guten Abend und eine gesegnete Weihnacht.

Ich lese schon etwas länger in diesem hilfreichen Forum mit, aber jetzt habe ich auch mal eine Frage.

Eben klingelte ein sogenannter Mistbauer bei mir und meinte die Sauen haben in seiner Koppel gebrochen und in diesem Bruch hat sich angeblich ein Pferd das Bein gebrochen das sie einschläfern mussten.
Da Weihnachten ist und ich das Haus mit der Familie voll besetzt habe konnte ich mir das auch nicht sofort anschauen.

Achso, ein Freund von mir ist Jagdpächter der sich zur Zeit in Urlaub befindet und nicht zu erreichen ist.

Dies sind wirkliche Mistbauern halten sofort die Hand auf usw. ganz eklige Leute, solch einen Fall behaupteten sie schon vor drei Jahren aber es war kein totes Pferd usw. zu finden. Dieser Kerl versucht mit allen tricks Geld zu erlangen.

Wer kann mir Helfen?
Wie ist hier die Rechtslage?
Muss der Pächter auch für den Folgeschaden aufkommen wenn das Pferd sich dort am Sauenbruch verletzt hat?

Ich sehe mir das nachher noch in Live an aber mir fehlen ehrlichgesagt die Worte weil ich jetzt einfach behaupte das es wieder so ein krummes ding ist.

Es wäre toll hilfreiche Antworten zu erlangen.

Grüße Tim
 
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Die gebrochene Wiese ist Wildschaden, das gebrochene Bein nicht. Der Jagdpächter oder - je nach Pachtvertrag - der Eigentümer der Eigenjagd bzw. die Jagdgenossenschaft haften nicht für das gebrochene Bein des Pferdes, weil das kein "Wildschaden" ist.
 

Fex

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Wo ist das Problem? Der Wildschaden wird auf der Gemeinde angemeldet, bei Bedarf wird ein Wildschadensschätzer hinzugezogen und fertig.

Gegebenenfalls wird der Ertragsverlust der umgedrehten Wiese ersetzt, fertig.

Mein Beileid dem Pferd .... :41:

Edit meinte noch, dass unter Umständen je nach Lage der Koppel und Bejagbarkeit derselben gar keine Ersatzpflicht besteht :26:
 
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Fex schrieb:
Edit meinte noch, dass unter Umständen je nach Lage der Koppel und Bejagbarkeit derselben gar keine Ersatzpflicht besteht :26:

Das würde mich jetzt mal genauer interessieren, da ich eine solche Koppel im Revier habe, auch als PN!
 

Fex

Moderator
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Sidolin schrieb:
Fex schrieb:
Edit meinte noch, dass unter Umständen je nach Lage der Koppel und Bejagbarkeit derselben gar keine Ersatzpflicht besteht :26:

Das würde mich jetzt mal genauer interessieren, da ich eine solche Koppel im Revier habe, auch als PN!

Gerne öffentlich, auch auf die Gefahr hin dass es andere Meinungen gibt...

In meinem Revier befindet sich eine Pferdekoppel unweit eines Bauernhauses - ca. 100 m entfernt. Ansonsten nur Wald und Wiese. Die Fläche ist für mich nicht bejagbar aufgrund der Sicherheit. Folglich bezalhe ich auf diesem Areal auch keine Schäden (hin und wieder Sauen).

Des Weiteren haben wir eine Koppel mit Offenstallhaltung mitten im Revier, ebenfalls entfernt von jeglicher Behausung, aber ständig bewohnt - ergo keine Bejagung möglich, folglich kein Ersatz.

Ich muss sagen, dass es darüber auch noch nie irgendwelche Diskussionen mit dem Eigentümer gab...

Ich kenne von Nachbarn den Fall, dass der Wildschadensschätzer eine angemeldeten WS für nichtig erklärte, weil die Wiese bereits durch die darauf befindlichen Pferde in Mitleidenschaft gezogen wurde....

Generell halte ich es in solchen Fällen wie der TS beschrieb immer für ratsam, gleich einen Wildschadensschätzer ins Boot zu holen.

Edit sagt, mit "Ständig bewohnt" meinte ich Pferde :)
 
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Zur Regulierung von Wildschäden gibt es Rechtliche Vorgaben; diese nicht Einzuhalten haben ausschluß der Regulierung zur Folge.

Anmeldung : min 7 Tage nochmöglicher Kntnisnahme ist der Schaden bei der zuständigen Gemeinde zur Niederschrift zu melden. Da auf der Weide Pferde laufen ( mal prüfen beinm zuständigen Vetrenär ob das zur jetzigen Zeit zuläsig ist; und ob die Wetterschutzvoraussetzungen bez Unterstand gegeben sind...) muß mehrmals; min 1x täglich geprüft werden. Ergo : alles as älter als1 Woche ist is nicht...

Schaden : Bei Grünnland gilt es den Ertragsschaden und die Wiederherstellung des Ursprungszustandes .

Ertragsschaden : Ist die Pferdehaltung weder anerkanter Zuchtbetrieb noch Fleischgewinnung; dann bleibt Pferdehaltung ohne Gwinnerziehlungsabsicht... und das ist Liebhaberei....( Finanztechnisch gesehen...) Für Liebhaberei werden aber nu mal keine Erträge erziehlt... also auch kein Ertragsschaden.

Ansonsten : m² Auszählen; Schadgrad feststellen ( z B: 1 Ha = 10.000 m²... 20 % der Fläche sind zu 15 % geschädigt: 10.000x 20% = 2.000 m² x 15 % = 300 m²...
Qualitäststuffe Pferdeweide ca 10.000 MJ Ertragsleistung = x 0,025 €/m²= 7,50 € Aufwuchsschaden....

(http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... 17286.html)

Wiederherstellung Ursprungszustand :

Oft nur mit Neuansaat möglich... kosten ca 300-350 €/ha. Im Ersten jahr ist mit Zusätzlichen Ertragsausfällen zu rechnen;

aber

ab dann würde ich die Hand aufhalten !

Den durch die Neuansat hat der Betroffene in der Regel einen Ertragszuwachs durch eine SChadenerstzvornahme der Wildschadebnsregulierung die zu einer nicht zulässigen Bereicherung führen würde... und dieses Ertragszuwächse würdfe ich mir dann in Bar abschöpfen und Auszahlen lassen. Bei einem Zinssatz von ca 1% bei Festgelder der örtlichen Banken durchaus eine lohnende Investition :12:

Für den Gaul der sich die Stelzen geknickt hat gibt es kein Geld...

( Übrigens : auf ein Pferderücken gehört kein Sattel sondern Kräuterbutter...)

TM
 
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OberförsterVS schrieb:
Für das erste Post ein wenig seltsam - und lernt man sowas nicht im Jagdkurs?

Weshalb merkwürdig?
Ich war eben etwas überfordert mit der spontanen Situation. Deshalb sind Foren da, wenn ich mir 100% sicher wäre hatte ich nicht fragen müssen. !00 mal habe ich hier gelesen lernt man sowas nicht im Jagdkurs, solche Kommentare sind sehr Hilfreich.
Ja sowas lernt man ich Jagdkurs.
 
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Vielen Dank für die schnellen Antworten,
Als ich mir die Situation Live anschauen wollte sagten sie mir das Pferd haben sie schon verladen und weggefahren, mag ja stimmen.

Ein kleiner Schaden ist da, aber wirklich lächerlich!
Die Pferde machen auf der nassen Koppel mehr Schaden.

Also ich sagte ihnen da es diesmal einen Schaden gibt können sie den Schaden Melden und warten bis der Pächter wieder zu errechen ist.

Ich sagte ihnen auch das es mir leid tut für das Pferd aber dafür gäbe es keinen Ersatz :D Naja wie Mistbauern so sind, kamen gleich Drohungen mit Rechtsanwalt und irgendwelche dingern im Dunkeln usw. aber das ist bei dem normal.

Es ist eine Jagdgenossenschaft wo schäden vertraglich auf den Pächter abgewälzt werden. Und die Koppel liegt leider mitten im Revier und ist voll bejagbar.

Nochmals vielen Dank
Grüße Tim
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Teufelsmoorer schrieb:
( Übrigens : auf ein Pferderücken gehört kein Sattel sondern Kräuterbutter...)

TM


:12: :12: :12: :18: :18: :18: :18:

........... super !!! Jetzt ist die Tastatur nass !!! :12: :27:


Ich kenn da so ne Pferdemutti - der werd ich den Spruch mal hinwerfen .... die regt sich immer so schön auf .... :32: :32: :32: :32:

@Tröötstarter

Reg dich nicht auf !
Solche unendlich bauernschlauen Herrschaften lässt man am besten Auflaufen durch streng korrektes Abwickeln der Schäden.
Die spekulieren in der Regel nur mit nem schnellen Hunni als "Schmerzens-" und vor allem Schweigegeld.
Sind dann immer schnell ganz ruhig wenn man ne Handgabe ablehnt und absolut korrekte Schätzung und Abwicklung einfordert.
Ein Ergebnis einer korrekten Abwicklung wird dann sein, das der Gaul genau NICHT bezahlt werden muss.
Den Rest hat TM bereits gut erläutert - auch nen groben Anhalt auf eventuelle "Entschädigungszahlungen".

Und mehr kriegt der Gute eben nicht - oder wie es bei uns heißt:
Soi er si sei Fotzn ans Discheck haun, der Depp ! :32:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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Einschläfern? Da kommt der Notschlächter, schießt den Gaul und dann geht ab in den Schlacht/Zerwirkraum, wo der Kadaver dann zu Tierparkfutter verarbeitet wird. Also eine ganz leicht nachvollziehbare Kette, auf deren Offenlegung ich drängen würde! Auch würde ich keinen Cent zusichern, bevor ich nicht mit einem firmen Advikat darüber gesprochen hätte!
 
A

anonym

Guest
Na ja
lass dir/ euch den Einlieferungsbeleg der Tierkörperbeseitigung vorlegen.
kein Beleg = Ilegale Tierkörperbeseitigung = zumindestens Ordnungswiedrigkeit

Und solange die Tierhaltung nicht der Haupterwerb des Landwirtes ist, auch kein Wildschadensersatz.
Aber Fotos des Wildschadens und des Flurschadens der Pferde machen (mit Datum + Uhrzeit)


Wir hatten das Vergnügen mit einem Neu-Reichen, der Ackerland erworben hat.
Angebaut hat dieser Bio-Getreide.
Wildschaden wurde nach 3 1/2 Monaten angemeldet, nachdem die Sauen drauf wahren.
Der Wildschadensschätzer hat sich sehr bemüht, kam aber am Ende auf die Betriebsnummer zu sprechen :20:
Er Hobby-Landwirt hatte keine = keine Landw. Betriebs nr. kein Ersatz

Klaus
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
@Aico

Für den Gaul kriegt der Bauer nix ! Never ! Niemals ! ... da kann der Bauer machen was er will und drohen bis an den Rande einer strafbaren "BEdrohung" .... :12:

Aber du bringst mich auf eine gute Idee:
Man könnte spätestens jetzt mal überlegen den Blödel nochmal anzurufen:
Man mache sich jetzt doch Sorgen um das Pferd und werde sich nach den Feiertagen doch nochmal mit der Veterinärbehörde kurzschließen,
damit die prüfen obs dem Pferd auch gut geht,
bzw. ob der Kadaver auch korrekt entsorgt wurde .... :12: :12: :12:

.... dann kann DER vielleicht nicht mehr schlafen. :26: :26: :12: :12: :12:

:31:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 

Fex

Moderator
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Oder so:

Wildschadensersatz gibts gegen Vorlage des toten Pferdes beim städtischen Ordnungsamt
:32:
 
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@Kastljaga:

Der Lätschenbene kannt mir scho a Rechnung schreibn..... :twisted: :16:
 

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