Ausserordentliche Kündigung Jagdpachtvertrag

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Liebe Forumsmitglieder,
hat jemand Erfahrungen, Berichte oder gar schon einaml eine ausserordentl. Kündigung des Jagdpachtvertrages mitgemacht. Mir ist bekannt, dass dies nicht einfach ist oder mal ebenso geht. Ich suche auch keinen Vorwand oder so. Ich habe 2003 den Pachtvertrag (Städe-u. Gemeindebund, Wildschaden übernimmt Pächter) unterschrieben. Ortsbürgermeister, Jagdvorsteher und mit größter Bauer ist eine Person. Ich musste mich gegen total überzogene Wildschadensforderungen dieses Herren wehren. In mehreren Fällen bin ich trotz Schätzer und einmal sogar Amtsgericht mit einem Drittel der ursprünglichen Forderung wegekommen. Das hat dem natürlich nicht gepasst. Üble Nachrede könnte ich "wasserdicht" nachweisen. Am 07.07.2007 hat er bei einem Wildunfall dem Verursacher meine Telefonnummer nicht herausgegeben. Dieser wollte sich sofort bei mir melden, aber aus dem o.a. Grund nicht möglich. 16KG Bock verhitzt! §2 LJG RLP Anzeige- u. Ablieferungspflicht ist mir bekannt. Sollte ich Anzeige erstatten? Ein Schreiben an die Jagdgenossenschaft mit Schilderung des Sachverhaltes habe ich abgeschickt und die ausserordentliche Kündigung angedroht. Frage: Ist die Sachlage noch zu dünn, um zu kündigen? Hat jemand Beispiele, was passieren müsste. Voriges Jahr Kirrung verstänkert, Klappleiter verschwunden, Verursacher nicht zu ermitteln. Leider keine Anzeige gegen unbekannt gemacht. Ich würde mich über Sachdienliche Kommentare freuen.
 
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14 Feb 2005
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Erörtere das besser mit einem Anwalt der sich auf Jagdrecht spezialisiert hat...
 
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16 Feb 2003
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Meinung eines Nichtjuristen: als Kündigungsgrund müsste eine Verletzung des Pachtvertrags seitens derJagdgenossenschaft vorliegen.

Dass Du und der Jagdvorstand Euch nicht mehr auf's Fell gucken könnt, wird nicht reichen.
 
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23 Mrz 2005
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In der Tat muss eine nachhaltige Vertragsverletzung der Jagdgenossenschaft vorliegen. Ggf. wird man die Jagdgenossenschaft als verpflichtet ansehen, auf ihre Mitglieder einzuwirken, wenn diese sich ggü. dem Pächter schädigend verhalten.......aber auf diesem Weg zur außerordentlichen Kündigung zu gelangen, halte ich für dünnes Eis. Möglicherweise solltest Du - mit anwaltlicher Schützenhilfe - eine einvernehmliche Vertragsbeendigung wegen der offensichtlichen Unzumutbarkeit des weiteren fruchtbaren Zusammenwirkens hinbekommen.

Bei weiteren Fragen, gerne PN

Gruss Franke 3 §§§
 
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7 Feb 2002
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Wenn Du bei uns in der Jägerschaft sein würdest, könntest Du den Justiziar der LJ anmailen oder anrufen. Oft geht eine solche Auskunft schnell und ist kostenlos. Wie es da bei Euch aussieht kann ich nicht sagen.
Bei einer Gerichtsverhandlung kann es durchaus sein, dass eine Abmahnung erfolgt.
Wie sieht es denn mit Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen aus?

Ich könnte mir auch denken, dass eine Kündigung unter diesen Vorzeichen möglich ist.

Leider kann ich nicht mit Beispielen dienen. Da ist aber auch das Problem der unterschiedlichen Gerichte. Sicher ist man da nie.
 
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2 Jul 2007
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Claas schrieb:
Wenn Du bei uns in der Jägerschaft sein würdest, könntest Du den Justiziar der LJ anmailen oder anrufen. Oft geht eine solche Auskunft schnell und ist kostenlos. Wie es da bei Euch aussieht kann ich nicht sagen.
Bei einer Gerichtsverhandlung kann es durchaus sein, dass eine Abmahnung erfolgt.
Wie sieht es denn mit Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen aus?

Ich könnte mir auch denken, dass eine Kündigung unter diesen Vorzeichen möglich ist.

Leider kann ich nicht mit Beispielen dienen. Da ist aber auch das Problem der unterschiedlichen Gerichte. Sicher ist man da nie.

Morgen,

als Mitglied des LJV RLP besteht auch eine Rechtschutzversicherung über den LJV. Ruf doch mal in Gensingen an wenn Du Mitglied bist und frage nach. Tel.: 0 67 27 / 89 44 0

Dierk
 
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22 Dez 2000
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Danke, für die bisherigen Beiträge. Einvernehmliche Kündigung wird keine Mehrheit finden. In der näheren Umgebung mussten Jagdbezirke erheblich billiger verpachtet werden bzw. ein Jahr überhaupt keinen Pächter gefunden. Der Jagdgeno. ist klar, der Preis kann bei einer Neuverpachtung nicht mehr erzielt werden. Der Pachtpreis ist aber wirklich nicht der Grund, weshalb ich aussteigen möchte.
 
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21 Mrz 2007
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In meinem Pachtvertrag steht im Kleingedruckten, das das Geld bis zum Beginn des Jagdjahres auf dem Konto der Jagdgenossenschaft eingegangen sein muß. Ist dies nicht der Fall ist der Pachtvertrag erloschen. Alle Reviereinrichtungen gehen in den Besitz der Jagdgenossenschaft über.
Und gut ist es, also nicht bezahlen wäre in meinem Fall ein sofortiger Ausstieg aus meinem Pachtvertrag. Schau doch mal, ob nicht bei dir etwas ähnliches drinsteht.

Robert
 
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31 Mai 2001
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Robert aus BY schrieb:
In meinem Pachtvertrag steht im Kleingedruckten, das das Geld bis zum Beginn des Jagdjahres auf dem Konto der Jagdgenossenschaft eingegangen sein muß. Ist dies nicht der Fall ist der Pachtvertrag erloschen. Alle Reviereinrichtungen gehen in den Besitz der Jagdgenossenschaft über.
Und gut ist es, also nicht bezahlen wäre in meinem Fall ein sofortiger Ausstieg aus meinem Pachtvertrag. Schau doch mal, ob nicht bei dir etwas ähnliches drinsteht.

Robert

Diese Klausel kannst Du getrost vergessen.

WH
Amadeus
 

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