Liebe Forumsmitglieder,
hat jemand Erfahrungen, Berichte oder gar schon einaml eine ausserordentl. Kündigung des Jagdpachtvertrages mitgemacht. Mir ist bekannt, dass dies nicht einfach ist oder mal ebenso geht. Ich suche auch keinen Vorwand oder so. Ich habe 2003 den Pachtvertrag (Städe-u. Gemeindebund, Wildschaden übernimmt Pächter) unterschrieben. Ortsbürgermeister, Jagdvorsteher und mit größter Bauer ist eine Person. Ich musste mich gegen total überzogene Wildschadensforderungen dieses Herren wehren. In mehreren Fällen bin ich trotz Schätzer und einmal sogar Amtsgericht mit einem Drittel der ursprünglichen Forderung wegekommen. Das hat dem natürlich nicht gepasst. Üble Nachrede könnte ich "wasserdicht" nachweisen. Am 07.07.2007 hat er bei einem Wildunfall dem Verursacher meine Telefonnummer nicht herausgegeben. Dieser wollte sich sofort bei mir melden, aber aus dem o.a. Grund nicht möglich. 16KG Bock verhitzt! §2 LJG RLP Anzeige- u. Ablieferungspflicht ist mir bekannt. Sollte ich Anzeige erstatten? Ein Schreiben an die Jagdgenossenschaft mit Schilderung des Sachverhaltes habe ich abgeschickt und die ausserordentliche Kündigung angedroht. Frage: Ist die Sachlage noch zu dünn, um zu kündigen? Hat jemand Beispiele, was passieren müsste. Voriges Jahr Kirrung verstänkert, Klappleiter verschwunden, Verursacher nicht zu ermitteln. Leider keine Anzeige gegen unbekannt gemacht. Ich würde mich über Sachdienliche Kommentare freuen.
hat jemand Erfahrungen, Berichte oder gar schon einaml eine ausserordentl. Kündigung des Jagdpachtvertrages mitgemacht. Mir ist bekannt, dass dies nicht einfach ist oder mal ebenso geht. Ich suche auch keinen Vorwand oder so. Ich habe 2003 den Pachtvertrag (Städe-u. Gemeindebund, Wildschaden übernimmt Pächter) unterschrieben. Ortsbürgermeister, Jagdvorsteher und mit größter Bauer ist eine Person. Ich musste mich gegen total überzogene Wildschadensforderungen dieses Herren wehren. In mehreren Fällen bin ich trotz Schätzer und einmal sogar Amtsgericht mit einem Drittel der ursprünglichen Forderung wegekommen. Das hat dem natürlich nicht gepasst. Üble Nachrede könnte ich "wasserdicht" nachweisen. Am 07.07.2007 hat er bei einem Wildunfall dem Verursacher meine Telefonnummer nicht herausgegeben. Dieser wollte sich sofort bei mir melden, aber aus dem o.a. Grund nicht möglich. 16KG Bock verhitzt! §2 LJG RLP Anzeige- u. Ablieferungspflicht ist mir bekannt. Sollte ich Anzeige erstatten? Ein Schreiben an die Jagdgenossenschaft mit Schilderung des Sachverhaltes habe ich abgeschickt und die ausserordentliche Kündigung angedroht. Frage: Ist die Sachlage noch zu dünn, um zu kündigen? Hat jemand Beispiele, was passieren müsste. Voriges Jahr Kirrung verstänkert, Klappleiter verschwunden, Verursacher nicht zu ermitteln. Leider keine Anzeige gegen unbekannt gemacht. Ich würde mich über Sachdienliche Kommentare freuen.