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Tach Gemeinde,
vor ein paar Tagen hatten ein paar ältere Jäger bei uns heftig über das eine Thema diskutiert...
"Rabenkrähen aus dem Auto raus zu schießen"(Baden Württemberg)
Es wurde viel argumentiert u. das ein oder andere mal wurde es auch laut :16: .
Einer der Jäger nannte die Begründung:
"Im Jagdrecht steht,dass WILD nicht aus Schwimm,Flug,- u. Fahrzeug erlegt werden darf...Aaaaaaaaaaaaaber laut Jagdrecht sei die Rabenkrähe nicht als WILD aufgelistet u. darf somit vom Auto aus erlegt werden :33: "
Nun ist meine Frage an die Experten unter euch:
Ist es wirklich so,dass die Krähe aus dem Auto aus geschossen werden darf, oder alles nur "Schönrederei", oder eine grauzone, in der es nicht 100%ig geregelt ist?
Ich freue u. bedanke mich über aufklärende Antworten
Grüße Rafi
vor ein paar Tagen hatten ein paar ältere Jäger bei uns heftig über das eine Thema diskutiert...
"Rabenkrähen aus dem Auto raus zu schießen"(Baden Württemberg)
Es wurde viel argumentiert u. das ein oder andere mal wurde es auch laut :16: .
Einer der Jäger nannte die Begründung:
"Im Jagdrecht steht,dass WILD nicht aus Schwimm,Flug,- u. Fahrzeug erlegt werden darf...Aaaaaaaaaaaaaber laut Jagdrecht sei die Rabenkrähe nicht als WILD aufgelistet u. darf somit vom Auto aus erlegt werden :33: "
Nun ist meine Frage an die Experten unter euch:
Ist es wirklich so,dass die Krähe aus dem Auto aus geschossen werden darf, oder alles nur "Schönrederei", oder eine grauzone, in der es nicht 100%ig geregelt ist?
Ich freue u. bedanke mich über aufklärende Antworten
Grüße Rafi