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In BW sind die Rabenkraähen kein Wild sondern werden mit Ausnahmegehmigung aus der Rabenvögelverordnung geschossen. War zeitweise strittig, ob dazu eine gesonderte Schußerlaubnis benötigt wird. Ist aber inzwischen auch im Waffenrechtliche geklärt.
Sie fallen damit nicht unter das Jagdgesetz, aber wie November schon richtig angab, hat die Bundesartenschutzverordnung, den §19 praktisch komplett und sogar etwas modernisiert übernommen.
Was bedeutet: Aus Autos auf Krähen ist auch in BW ganz großes Hundepfui und ein grober Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen. Und wenn Du jetzt noch sagst , wo das gemacht wird, schaue ich mir vielleicht die Jagden an, ob ich Interesse daran habe. Die können nämlich ganz plötzlich frei werden. :15:
Der Hinweis auf die UVV ist jedoch so nicht richtig.
Da steht ja auch vor dem Aufbaumen ist zu entladen, was jedoch eindeutig nicht heißt, daß man nicht auf dem Hochsitz laden darf, oder?
Sie fallen damit nicht unter das Jagdgesetz, aber wie November schon richtig angab, hat die Bundesartenschutzverordnung, den §19 praktisch komplett und sogar etwas modernisiert übernommen.
Was bedeutet: Aus Autos auf Krähen ist auch in BW ganz großes Hundepfui und ein grober Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen. Und wenn Du jetzt noch sagst , wo das gemacht wird, schaue ich mir vielleicht die Jagden an, ob ich Interesse daran habe. Die können nämlich ganz plötzlich frei werden. :15:
Der Hinweis auf die UVV ist jedoch so nicht richtig.
Da steht ja auch vor dem Aufbaumen ist zu entladen, was jedoch eindeutig nicht heißt, daß man nicht auf dem Hochsitz laden darf, oder?