Aus dem Auto raus schießen...

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In BW sind die Rabenkraähen kein Wild sondern werden mit Ausnahmegehmigung aus der Rabenvögelverordnung geschossen. War zeitweise strittig, ob dazu eine gesonderte Schußerlaubnis benötigt wird. Ist aber inzwischen auch im Waffenrechtliche geklärt.

Sie fallen damit nicht unter das Jagdgesetz, aber wie November schon richtig angab, hat die Bundesartenschutzverordnung, den §19 praktisch komplett und sogar etwas modernisiert übernommen.
Was bedeutet: Aus Autos auf Krähen ist auch in BW ganz großes Hundepfui und ein grober Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen. Und wenn Du jetzt noch sagst , wo das gemacht wird, schaue ich mir vielleicht die Jagden an, ob ich Interesse daran habe. Die können nämlich ganz plötzlich frei werden. :15:

Der Hinweis auf die UVV ist jedoch so nicht richtig.
Da steht ja auch vor dem Aufbaumen ist zu entladen, was jedoch eindeutig nicht heißt, daß man nicht auf dem Hochsitz laden darf, oder?
 
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Logiophob schrieb:
...
Die nachhaltige Wirkung und Effektivität von "Einzelabschüssen" ist gleich 0.
...

Stimmt so pauschal nicht. Es gibt, wenn auch nur vereinzelt Fälle / Reviere / Jäger, die das mit Erfolg betreiben. Diese sind aber auch dahinter her.
 
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20 Dez 2004
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Da schließe ich dann doch mal an:
Auszug NJagdG:
§ 4
Jagdhunde
(2) Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.

Bedeutet: Bei jeder Krähenjagd ist ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitzuführen. Korrekt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Heil
solmspruefung schrieb:
...
Da bist du ja an die Richtigen geraten! :19:
ach, ich editier das auch gleich wieder...


Es kocht eh jeder sein eigenes Süppchen.
 
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Wieso der Tröt jetzt in "Jagen weltweit" gelandet ist, verstehe ich nicht.

Oder werden da schon die Selbstbestimmungsbestrebungen der Bayern vorweggenommen? :12:
 
A

anonym

Guest
Yeti schrieb:
Da schließe ich dann doch mal an:
Auszug NJagdG:
§ 4
Jagdhunde
(2) Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd sowie jeder Jagd auf Federwild muss ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitgeführt werden.

Bedeutet: Bei jeder Krähenjagd ist ein brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitzuführen. Korrekt?

korrekt
 
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2 Sep 2011
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Aaaalso zunächst erstmal vorneweg:

Ich habe NICHT vor Kähen vom Auto aus zu erlegen oder es in Vergangenheit betrieben!!!
Das hat wohl der ein oder ander hier in den falschen Hals bekommen...

Ich habe lediglich einer Diskussion zugehört u. mir dazu ein paar Gedanken gemacht,ob da was dran sein könnte oder eben gar nicht (was sich wohl nun geklärt hat)

Dennoch danke ich für die paar "schlauen" Antworten die Licht ins Dunkle gebrahct haben.

Grüße Rafi
 
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Mal langsam.
Keiner interessiert sich hier für Dich.
Aber die Reviere der Autoschußprotagonisten könnten interessant sein. Günstig in der Notverpachtung. :21:
Wo genau hast Du diese Diskussion verfolgt? :roll:




Jetzt nimm doch nicht gleich alles so ernst.
 
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2 Sep 2011
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Wo genau hast Du diese Diskussion verfolgt? :roll:

Auf dem Schießstand letzte Woche, als das Thema "krähenbejagung" ertönte u. ich erzählte, wie effektiv das ist u. vorallem wieviel Spaß diese Art von Jagd machen kann...

Dann fing einer an, mit dem Gummpirschen...
 
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