Aufwandsentschädigung bei Raubwildjagd innerorts ?

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Ich betreibe Fangjagd und habe früher während meines Studiums vor ein paarJahren 20€ im urbanen Bereich genommen Fürs abfangen. Dort gab es auch einen Stadtjäger der Pauschal 100€ pro Falle aufstellen und abfangen nimmt, das erklärte ich denen und bisher haben die dann fast schon gerne die 20€ bezahlt
 
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Ich kann jetzt nur für NRW sprechen.
Entschuldige bitte, aber Du schreibst hier einigen Unsinn.

Natürlich muss man auch in NRW grundsätzlich fangjagdberechtigt sein. Bestätigte Jagdaufseher oder Jagdscheininhaber mit Fangjagdqualifikation sind dies und lassen den Grundeigentümer, auf dessen Grundstück im befriedeten Bezirk die Fangjagd ausgeübt werden soll, einen entsprechenden Antrag bei der UJB stellen (oder stellen diesen im Auftrag des Grundeigentümers selbst). Ob die Genehmigung als Verwaltungsakt etwas kostet, entscheidet die Behörde. Es könnte ja auch insgesamt an der Reduktion der Waschbärpopulation ein öffentliches Interesse vorliegen. Verbreitet ist auch, daß sog. "Marderbeauftragte" der Hegeringe für ihren Bezirk eine generelle Genehmigung haben und nur noch eine Meldung über die beabsichtigte Fallenstellung bei der Behörde abgeben. Die behördliche Genehmigung zur beschränkten Jagdausübung im befriedeten Bezirk umfasst häufig auch die Erlaubnis zum Fangschuß (keine zusätzliche Genehmigung einer anderen Behörde erforderlich). Ich würde aber grundsätzlich davon abraten, im befriedeten Bezirk gefangene Waschbären zu erlegen.

Die Verbringung gefangener Waschbären ins Revier zum Zweck der Erlegung ist gerade kein "Tiertransport" im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1/2005, u.a. da die Verbindung zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit fehlt. Das wurde hier im Forum auch bereits mehrfach diskutiert und festgestellt. Auch eine Freilassung eines Waschbären ist ohne spezielle Genehmigung artenschutzrechtlich unzulässig. Daher bleibt nur die Erlegung und dies ist nun ja auch der Zweck des Fangs.

Es müsste viel mehr qualifizierte Jagdscheininhaber geben, die der ungezügelten Verbreitung der Waschbären Einhalt gebieten.
 
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24 Mai 2024
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Ich habe jetzt nur die Beiträge überflogen und hoffe, dass sich nichts doppelt:

Mir wurde von der Amtstierärztin mitgeteilt, dass außer Waschbären keine anderen lebenden Tiere vom Dorf in das direkt angrenzende Revier transportiert werden dürfen: zuviel Stress als Begründung. Waschbären seien allerdings stressresistenter. Und auch bei jedem Waschbären müsste ich sie jeweils anrufen, damit sie mir telefonisch eine Einzelerlaubnis für den Transport erteilen darf. Ich würde an eurer Stelle da lieber auf Nummer Sicher gehen und mir bescheinigen lassen, dass der Transport ins Revier in Ordnung ist...

Das Thema ist somit für mich durch. Ich bin mir aber relativ sicher, dass sich Betroffene in unserer ländlichen Gegend auch selbst zu helfen wissen.
 
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Und auch bei jedem Waschbären müsste ich sie jeweils anrufen, damit sie mir telefonisch eine Einzelerlaubnis erteilen darf.

Auch wenn die Sache für Dich vielleicht "durch" ist, lass Dir doch bitte für diese Anforderung mal eine Rechtsgrundlage geben, vielleicht direkt unter Hinweis auf Artikel 1 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Das ist von brennendem Interesse auch für Andere!

Eine andere Behörde, die zuerst etwas Ähnliches forderte, kam bei der Begründung ganz schön in Bedrängnis und ruderte schnell zurück. Daher: bitte kläre das mal für uns.

( Andererseits kann man ja auch mal klar machen, daß man ohnehin verpflichtet ist, gefangenes Raubwild unverzüglich der Falle zu entnehmen und da kann dann ein solch geforderter Anruf auch nachts um Drei die kühle Amtsveterinärin aus dem Schlaf holen. Auch viermal in der Woche oder mehrmals am Wochenende... ;) )
 
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Da ich in 2 Orten eingesetzter Stadtjäger(BW) bin kann ich evtl. hier etwas Klarheit schaffen. Ich mußte mich selbstständig machen. Das Gewerbe wurde als landwirtschaftliche Tätigkeit eingestuft. Jeder Grundstückseigentümer darf mich beauftragen. Ich rechne alles nach tatsächlichen Aufwand ab. Wie ein ganz normaler Handwerker auch. In den Orten wo ich offiziel eingesetzt bin, darf ich auf befriedetem Grund die Jagd ausüben, somit auch schießen. Ich habe das alleinige Aneignungsrecht. Das kann jeder Jäger welche seine Sachkunde nachgewiesen hat auch. Nur muß er dazu eine Antrag bei der unteren Jagdbehörde stellen. Kostet meistens 60€ für 2 Jahre. Vor u. nach jeder Schußabgabe muß ich die Polizei anrufen, damit keine Verstärkung von ängstlichen Bürgern gerufen wird. Das verbringen(z.B. ins Revier) von invasiven Arten ist eigentlich auch verboten. Wird bei mir nach Rücksprache mit der Polizei aber geduldet. Ich kann ja manchmal schlecht auf dem Gehweg schießen.
Nachbarschaftshilfe in allen Ehren, so wie hier geschildert, wird das schnell als Schwarzarbeit angesehen werden.
 
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Ich mußte mich selbstständig machen.
Dazu hat Dich wer verpflichtet? Was sagt das Finanzamt dazu? In diesem Zusammenhang: Wie lange machst Du den "selbstständigen Stadtjäger" bereits? (Nicht, daß da nach 3-5 Jahren das böse Erwachen kommt...) Von wem erhälst Du ein Entgelt oder eine Vergütung für Deine Arbeit (von der Stadt beauftragt und bezahlt)?

schnell als Schwarzarbeit angesehen
"Schwarzarbeit" in diesem Sinne wäre eine nicht gemeldete sozialabgabenpflichtige abhängige Beschäftigung. Das trifft den Kern der Sache hier ja nun nicht.

Was möglicherweise im Raum steht, sind dem Finanzamt nicht gemeldete Einkünfte. Es ist nicht völlig klar, ob diese "Einkünfte" aus Jagdausübung steuerbar sind oder nicht.
 
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Dazu hat Dich wer verpflichtet? Was sagt das Finanzamt dazu? In diesem Zusammenhang: Wie lange machst Du den "selbstständigen Stadtjäger" bereits? (Nicht, daß da nach 3-5 Jahren das böse Erwachen kommt...) Von wem erhälst Du ein Entgelt oder eine Vergütung für Deine Arbeit (von der Stadt beauftragt und bezahlt)?


"Schwarzarbeit" in diesem Sinne wäre eine nicht gemeldete sozialabgabenpflichtige abhängige Beschäftigung. Das trifft den Kern der Sache hier ja nun nicht.

Was möglicherweise im Raum steht, sind dem Finanzamt nicht gemeldete Einkünfte. Es ist nicht völlig klar, ob diese "Einkünfte" aus Jagdausübung steuerbar sind oder nicht.
Abgerechnet wie schon erwähnt wird immer mit dem Grundstückseigentümer. Wenn auf öffentlichen Grund- dann mit der Stadt oder Gemeinde.
Alle Stadtjäger mußten sich geringverdienend selbstständig machen(bis 23000€). Sonst ist es ja Schwarzarbeit. ich mache das jetzt etwas über ein Jahr. Nächste Woche hab ich zwecks Steuererklärung Termin bei der Steuertante.
Und ich habe hier bei ca. 25000 Einwohnern mal richtig zu tun.
Und ich stelle keine Bilder in den Fangjagdfaden. Der wäre von mir dieses Jahr schon gut gefüllt. Bei über 100 Stk.
 
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Angesichts der Ernsthaften Bedrohung unserer heimischen Tierwelt sollte das ganze Thema eigentlich proaktiv und pauschal von den Behörden geregelt und klargestellt werden, einschließlich der Bezahlung. So dass keinerlei individuelle Genehmigungen mehr nötig sind und dem Jäger auch keinerlei Kosten entstehen, im Gegenteil, die Behörden sollten eigentlich Prämien zahlen... Allenfalls eine jährliche Meldung der Fang-Tätigkeit (ev auch des Fangschusses.) wäre einzusehen. Aber da denke ich wahrscheinlich mal wieder viel zu "falsch".
 
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Alle Stadtjäger mußten sich geringverdienend selbstständig machen(bis 23000€).

Der Begriff "geringfügig selbstständige Tätigkeit" kommt aus dem §8 SGB IV.
"Geringfügig" bedeutet hier, daß das monatliche Einkommen aus der Tätigkeit die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze (aktuell in 2024: 538 Euro, ab 2025 dann 556 Euro) regelmäßig nicht übersteigt. Das ist für die Sozialversicherungspflicht bedeutend.

Wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag von aktuell (2024) 11.604 Euro liegt, wird Einkommensteuer fällig. Dann gibt es noch die Grenze von 24.500 Euro Gewinn für die Gewerbesteuerpflicht. Und umsatzsteuerpflichtig wird man, wenn der Vorjahresumsatz größer 22.000 Euro war.

Die von Dir genannten 23.000 Euro erkenne ich hier jedoch noch nicht wieder. In welchem Zusammenhang wurden die genannt?

Das Gewerbe wurde als landwirtschaftliche Tätigkeit eingestuft.

Das erstaunt mich doch sehr und ich fürchte, daß dies einer rechtlichen Bewertung nicht wirklich standhält (siehe §§ 13 und 18 EStG). Für die Berücksichtigung der "Einkünfte aus Jagd" gemäß §13 Abs. 1 Nr. 3 EStG müsste bereits ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb bestehen. Wurde die "Anmeldung" und Einstufung (nach welchen Kriterien?) der örtlichen Gemeinde vorgenommen? Oder gibt es dazu in BW möglicherweise einen Erlass des Ministeriums?

Bist Du mit Deinem "Unternehmen Stadtjäger" denn auch bei der SVLFG gemeldet?

Auch wenn meine Einlassungen dazu kritisch aussehen mögen, ich danke Dir sehr für den Einblick und hoffe, daß Du uns hier über die weitere Entwicklung (gewerbliche Tätigkeit, steuerliche Aspekte, Versicherung) auf dem Laufenden hälst. Aktive Fangjäger haben schnell 100 Fänge im Jahr in der Stadt und wer dafür eine "Aufwandsentschädigung" kassiert, ist von hier aufgeworfenen Fragen tangiert. Wer dabei (unwissentlich) gegen §138 AO verstößt, bekommt früher oder später ein Problem.
 
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Der Begriff "geringfügig selbstständige Tätigkeit" kommt aus dem §8 SGB IV.
"Geringfügig" bedeutet hier, daß das monatliche Einkommen aus der Tätigkeit die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze (aktuell in 2024: 538 Euro, ab 2025 dann 556 Euro) regelmäßig nicht übersteigt. Das ist für die Sozialversicherungspflicht bedeutend.

Wenn das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag von aktuell (2024) 11.604 Euro liegt, wird Einkommensteuer fällig. Dann gibt es noch die Grenze von 24.500 Euro Gewinn für die Gewerbesteuerpflicht. Und umsatzsteuerpflichtig wird man, wenn der Vorjahresumsatz größer 22.000 Euro war.

Die von Dir genannten 23.000 Euro erkenne ich hier jedoch noch nicht wieder. In welchem Zusammenhang wurden die genannt?



Das erstaunt mich doch sehr und ich fürchte, daß dies einer rechtlichen Bewertung nicht wirklich standhält (siehe §§ 13 und 18 EStG). Für "Einkünfte aus Jagd" gemäß §13 Abs. 1 Nr. 3 EStG müsste bereits ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb bestehen. Wurde die "Anmeldung" und Einstufung (nach welchen Kriterien?) der örtlichen Gemeinde vorgenommen? Oder gibt es dazu in BW möglicherweise einen Erlass des Ministeriums?

Bist Du mit Deinem "Unternehmen Stadtjäger" denn auch bei der SVLFG gemeldet?

Auch wenn meine Einlassungen dazu kritisch aussehen mögen, ich danke Dir sehr für den Einblick und hoffe, daß Du uns hier über die weitere Entwicklung (gewerbliche Tätigkeit, steuerliche Aspekte, Versicherung) auf dem Laufenden hälst. Aktive Fangjäger haben schnell 100 Fänge im Jahr in der Stadt und wer dafür eine "Aufwandsentschädigung" kassiert, ist von hier aufgeworfenen Fragen tangiert. Wer dabei (unwissentlich) gegen §138 AO verstößt, bekommt früher oder später ein Problem.
Du hast natürlich Recht. War von mir falsch formuliert. Kleingewerbe bis 22000,-
 
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10 bis 20 € pro Fang halte ich für angemessen.
Bei 100€ wirst du dir böses Blut früher oder später machen.

Mit der Ausnahmegenehmigung der UJB sieht doch alles schick aus.
Gibt eigentlich keinen Grund vom Thema so abzuschweifen.
 
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Gibt eigentlich keinen Grund vom Thema so abzuschweifen.
Die UJB ist ausschließlich für den jagdrechtlichen Aspekt zuständig. Gewerberechtliche, sozialrechtliche, steuerliche und berufsgenossenschaftliche Aspekte werden von anderen Stellen bearbeitet.

Wo siehst Du denn hier eine Abschweifung? Es gibt Fangjäger mit erheblichen Strecken im befriedeten Bezirk und da werden alle hier aufgeworfenen Fragen relevant. Ist vielleicht nur nicht allen so bewusst, die ein "Handgeld" dafür kassieren.
 
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Habe seit Jahren die Genehmigung auf verschiedenen Grundstücken (Sondergenehmigung durch die UJB, kostet 30€ im Jahr)

Das ganze läuft bei mir unter Service für Sie Jagdgenossen. Ist natürlich kostenlos. Jährlich erweitert sich der Kreis der Teilnehmer. Im Notfall stelle ich auch die Fallen.
--> Jäger löst meine Probleme, guter Mann
--> Tier werden waidgerecht erlöst, was glaubt ihr was sonst passiert
--> fördert den Absatz von Wild, bringt mal einen Sack Mais, ect.
 
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Jetzt hab ich mal so mit meinem Pächter darüber nachgedacht, eine gewisse Aufwandsentschädigung zu verlangen und wollte mal hören, ob jemand so etwas schon praktiziert hat oder aktiv tut ?

Sehe bei dieser berechtigten Frage, keinerlei Abschweifung. Ist halt einiges zu beachten, so das man sich nicht strafbar macht.
 

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