Aufwandsentschädigung bei Raubwildjagd innerorts ?

Registriert
12 Okt 2023
Beiträge
854
Wenn man damit Geld verdienen kann und gerade nichts anderes vorhat :) , spricht ja auch nichts gegen eine Geschäftsanmeldung. Was je nach Bundesland und Kommune zu beachten wäre kann man sicher erfragen. Auch bei uns ist die Not riesengroß, wir liegen im Revier schon bei 34 Waschbären in diesem Jahr und in den umliegenden Ortschaften könnte ein entsprechend aktiver Jäger sicher gut mit Prävention und Fang verdienen.

Dafür gutes Geld zu nehmen finde ich nicht ehrenrührig. Ich bin ja ein alter Sack und kenne noch die Zeiten als Pelze gezielt für gutes Geld gejagt wurden und man das auch nicht als Dienstleistung oder Nachbarschaftshilfe sah.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
17 Dez 2020
Beiträge
3.748
Hier machen das viele Grundstücksbesitzer und wir haben uns als Jäger auf 25€ Aufwandsentschädigung pro Waschbär geeinigt.
Eigentlich viel zu wenig, aber man will die Leute ja auch nicht unbedingt vergrämen, immerhin tun sie was für den Naturschutz.

Ich stelle auch ne Privatquittung aus, hab damit kein Problem, alles mit meinem Steuerberater abgeklärt: Kannste alles was du für die Jagd plus Fahrtkosten etc. gegenrechnen (Munition, Waffenkauf, etc. pp). Somit keine Gewinnerzielung sondern "Liebhaberei".
 
Registriert
5 Sep 2013
Beiträge
2.593
Wieso vergrämst du Leute, indem du dir den Autwand fair bezahlen lässt? Jeder „Fachbetrieb“ nimmt schon mehr für die Anfahrt.
 
Registriert
25 Okt 2023
Beiträge
2.689
Zur Urproduktion zählt ja nicht nur die Jagd . Land- und Forstwirtschaft , Fischerei , Bergbau , Steinbruch .... und da werden schon erhebliche Gewinne erzielt.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.818
da werden schon erhebliche Gewinne erzielt

Das Ordnungs- oder Gewerbeamt ist auch nicht das Finanzamt.

Ich hatte nicht auf den steuerlichen Aspekt hingewiesen, sondern auf die GewO im Zusammenhang mit der "Anmeldung eines Gewerbebetriebes". Ein eigenständiges Gewerbe "Jagd" ist nicht anmeldefähig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
27 Jan 2016
Beiträge
1.233
Ein eigenständiges Gewerbe "Jagd" ist nicht anmeldefähig.
Ohne jetzt noch mal bei beck nachgelesen zu haben: Aus der Urproduktion dürfte man recht schnell raus sein, sei es durch den Wildhandel oder als Dienstleister (z.B. "Schädlingsbekämpfung" von Waschbären). Mit der Folge, dass ein entsprechendes Gewerbe anzumelden ist.
 
Registriert
24 Aug 2016
Beiträge
8.967
Das Ordnungs- oder Gewerbeamt ist auch nicht das Finanzamt.

Ich hatte nicht auf den steuerlichen Aspekt hingewiesen, sondern auf die GewO im Zusammenhang mit der "Anmeldung eines Gewerbebetriebes". Ein eigenständiges Gewerbe "Jagd" ist nicht anmeldefähig.
Dann ist es halt "jagdlich inspiriertes Lohnunternehmen Bär-Ex Krawuttke" - im weiteren Sinne ein Kammerjäger ausserhalb der Kammer :)
Oder eine zweite Dienstleistung anbieten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.818
Ohne jetzt noch mal bei beck nachgelesen zu haben
Das Lesen wäre sinnvollerweise noch nachzuholen. Ich sprach von eigenständigem Gewerbe "Jagd" und nicht einem anderen Handels- oder Dienstleistungsgewerbe (mit entsprechendem Kammerzwang), wo ein untergeordneter Teilaspekt Jagd ist. Jagdausübung fällt anders als "Schädlingsbekämpfung" nicht unter die Gewerbeaufsicht. "Schädlingsbekämpfung" ist allerdings eine genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit mit eigener Überprüfung der Zuverlässigkeit und Sachkunde. Ich wäre also vorsichtig damit, solche Begrifflichkeiten durcheinander zu werfen.

Nochmal: in diesem Faden geht es um einen "normalen" fangjagdberechtigten Jäger, der Einnahmen als Aufwandsersatz und/oder Aufwandsentschädigung aus seiner Tätigkeit als Fangjäger hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Apr 2015
Beiträge
317
Ich kann jetzt nur für NRW sprechen. Lass es sein. Hausgärten und Dachböden sind nach BJG und LJG befriedeter Bezirk. Auch wenn es dein eigener Garten oder mitten in deinem Revier ist. Ohne schriftliche und kostenpflichtige Genehmigung der UJB gibst du deine Papiere und Waffen ab. Zur Ausübung der Fallenjagd benötigst du zusätzlich den Fangjagd Lehrgang. Dann brauchst du noch die polizeiliche Schießgenehmigung da du das Tier vor Ort erlegen musst. Der Transport aus dem befr. Bezirk zwecks Fangschuss oder Aussetzen in das eigene Revier ist durch eine EU weite Tiertransport Verordnung verboten. Du hast also die freie Auswahl ob du dir die 60 Tagessätze wegen eines Jagd- oder Tierschutzvergehen einfängst und die Waffe und die Passion an den Nagel hängst.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
150
Zurzeit aktive Gäste
333
Besucher gesamt
483
Oben