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Jagd kann Teil eines Gewerbebetriebs (Wildhandel) sein. Deine pauschale Aussage ist falsch."Wildhandel" ist aber nicht "Jagd".
Jagd kann Teil eines Gewerbebetriebs (Wildhandel) sein. Deine pauschale Aussage ist falsch."Wildhandel" ist aber nicht "Jagd".
Hier geht es um die Jagd allein. Schau einfach in die GewO und deren Kommentare.Jagd kann Teil eines Gewerbebetriebs (Wildhandel) sein. Deine pauschale Aussage ist falsch.
Ich schrieb es oben bereits. Jagd ist nach GewO nicht anmeldefähig, da "Urproduktion".
So ist es. Ich würde mich allerdings freuen, wenn mein FA mal auf Idee kommt, mich entsprechend zu veranlagen. Stichwörter: Totalgewinnprognose und Liebhaberei.Schützt aber nicht davor das dort Gewinne erzeugt werden können , die Steuerpflichtig sind.
da werden schon erhebliche Gewinne erzielt
Ohne jetzt noch mal bei beck nachgelesen zu haben: Aus der Urproduktion dürfte man recht schnell raus sein, sei es durch den Wildhandel oder als Dienstleister (z.B. "Schädlingsbekämpfung" von Waschbären). Mit der Folge, dass ein entsprechendes Gewerbe anzumelden ist.Ein eigenständiges Gewerbe "Jagd" ist nicht anmeldefähig.
Dann ist es halt "jagdlich inspiriertes Lohnunternehmen Bär-Ex Krawuttke" - im weiteren Sinne ein Kammerjäger ausserhalb der KammerDas Ordnungs- oder Gewerbeamt ist auch nicht das Finanzamt.
Ich hatte nicht auf den steuerlichen Aspekt hingewiesen, sondern auf die GewO im Zusammenhang mit der "Anmeldung eines Gewerbebetriebes". Ein eigenständiges Gewerbe "Jagd" ist nicht anmeldefähig.
Da es ja nun einige Fangjäger hier im Forum gibt: Wer hat bereits erfolgreich ein solches Unternehmen als Gewerbe angemeldet? Ich bin sehr an einem Austausch interessiert."jagdlich inspiriertes Lohnunternehmen Bär-Ex Krawuttke"
Das Ordnungs- oder Gewerbeamt ist auch nicht das Finanzamt.
Ich hatte nicht auf den steuerlichen Aspekt hingewiesen, sondern auf die GewO im Zusammenhang mit der "Anmeldung eines Gewerbebetriebes". Ein eigenständiges Gewerbe "Jagd" ist nicht anmeldefähig.
Das Lesen wäre sinnvollerweise noch nachzuholen. Ich sprach von eigenständigem Gewerbe "Jagd" und nicht einem anderen Handels- oder Dienstleistungsgewerbe (mit entsprechendem Kammerzwang), wo ein untergeordneter Teilaspekt Jagd ist. Jagdausübung fällt anders als "Schädlingsbekämpfung" nicht unter die Gewerbeaufsicht. "Schädlingsbekämpfung" ist allerdings eine genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit mit eigener Überprüfung der Zuverlässigkeit und Sachkunde. Ich wäre also vorsichtig damit, solche Begrifflichkeiten durcheinander zu werfen.Ohne jetzt noch mal bei beck nachgelesen zu haben