Aufbewahrung

B

Blaser_R93

Guest
Person A hat eine WBK und einen Jagdschein.
Person A hat einen Waffenschrank Typ B (VDMA 24992), dieser steht bei seinem Bruder im Haus, kein anderer hat den Schlüssel für den Waffenschrank nur nur Person A. Darf Person A dort seine Waffen aufbewahren oder muss er dieses an seiner Wohnadresse aufbewahren?
 
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A

anonym

Guest
Interessant.

So wurde die Frage hier - glaube ich - noch nie gestellt.

Bin gespannt!
 
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Zumal "Stufe V nach VDMA" wohl nicht existiert. Heisst das, der Schrank ist hypothetisch? Und damit nur für Phantasiewaffen aus z. B. CoD oder WoW zu verwenden?

Eine Frage zieht soooo viele andere nach sich!

Joe
 
B

Blaser_R93

Guest
Verfolgungswahn????? Das V liegt neben dem B, da kann sich ein Tippfehler schon mal einschleichen. Mit dem Jagdschein meinte ich einen nicht gelösten, habe ihn April 2015 bis dato nicht gelöst, daher schreibe ich Person und nicht Jäger. Weil ich in dem Sinne "keine Berechtigung" zu diesem Zeitpunkt habe
 
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Moin!

Verfolgungswahn????? Das V liegt neben dem B, da kann sich ein Tippfehler schon mal einschleichen. Mit dem Jagdschein meinte ich einen nicht gelösten, habe ihn April 2015 bis dato nicht gelöst, daher schreibe ich Person und nicht Jäger. Weil ich in dem Sinne "keine Berechtigung" zu diesem Zeitpunkt habe

Also hat "Person A" entgegen der Sachverhaltsdarstellung im Ausgangspost keinen gültigen Jagdschein, aber eine WBK?

Sorry, aber

- keine Vorstellung

- unvollständige Sachverhaltsbeschreibung

- keine Reaktion auf empfohlene Lektüre

- amateurhaft verschleierte Bitte um Rechtsberatung

--> ich sehe @solms sein weises Haupt schütteln, @9x19 in die Tischplatte beissen und bin hier auch raus.

Joe
 
B

Blaser_R93

Guest
Moin!



Also hat "Person A" entgegen der Sachverhaltsdarstellung im Ausgangspost keinen gültigen Jagdschein, aber eine WBK?

Sorry, aber

- keine Vorstellung

- unvollständige Sachverhaltsbeschreibung

- keine Reaktion auf empfohlene Lektüre

- amateurhaft verschleierte Bitte um Rechtsberatung

--> ich sehe @solms sein weises Haupt schütteln, @9x19 in die Tischplatte beissen und bin hier auch raus.

Joe

guck mal dein Posteingang an
 
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27 Sep 2006
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Moin!

O.k., ein letzter Satz:

Das Zauberwort heisst "rechtsmittelfähiger Bescheid". Wenn Deinem SB die Situation nicht passt soll er Dir einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen, kein Telefonanruf oder Hinweis im persönlichen Gespräch, und damit gehst Du zu einem entsprechenden Fachanwalt. Wenn der SB nicht besondere Gründe hat (z. B.: Dein Bruder ist mehrfach wegen Tresorknackerei und Gewaltverbrechen vorbestraft) oder völlig neu in der Materie ist wird er eh' beim Abfassen des Bescheids merken, was im Gesetz steht.

Viele Grüße

Joe
 
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24 Mai 2011
Beiträge
3.684
Wenn nur Person A den Schlüssel hat geht das.

Schrank steht im dauerhaft bewohnten Objekt und das sollte reichen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Geht bei mir auch habe einen Schrank bei meiner Freundin stehen.
Da darf ich meine Waffen völlig legal aufbewahren!
Habe das vorher noch mit dem Sachbearbeiter besprochen und er bat mich lediglich die Vorschriftsmäßige aufbewahrung nachzuweisen und die Adresse anzugeben.
Damit war der Fall gegessen , Aufwand 5 Minuten Gespräch mit dem Sachbearbeiter und Vorlage des Kassenzettel.
Und einen Kaffee gab's auch noch :thumbup:

Edith :
Ruf deinen Zuständigen Sachbearbeiter an und mach einen Termin bei ihm.
Schildere ihm die Situation dann weißt du woran du bist.
Beim reden kommen die Leute zusammen!
Falls dann noch etwas zu tun wäre kannst du dich immer noch darum kümmern.
 
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8 Feb 2016
Beiträge
6
Dies ist bei uns genauso der Fall... Bruder hat einen eigenen Schrank bei mir, zu dem nur er den Zugang hat. Damals, als die Behörde die Aufbewahrung nachgefragt hat, hat er direkt diese Adresse angegeben. Da kam kein Dementi vom SB. Ich würde trotzdem die Angelegenheit mit dem SB abklären. Die haben manchmal die wildesten Ideen, da wohne kein "Berechtigter" oder nicht unbegrenzten Zugang, da kein Wohneigentum. Soweit ich weiß gibt es auch keine Infos dazu im Gesetz, aber meines Wissens keine Pflicht der Aufbewahrung in den eigenen vier Wänden.

WaiHei, vG
 
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31 Dez 2013
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Person A hat eine WBK und einen Jagdschein.
Person A hat einen Waffenschrank Typ B (VDMA 24992), dieser steht bei seinem Bruder im Haus, kein anderer hat den Schlüssel für den Waffenschrank nur nur Person A. Darf Person A dort seine Waffen aufbewahren oder muss er dieses an seiner Wohnadresse aufbewahren?


P(A)+WBK+J+WS(B)/BR+H-S(+P(A)+S)=W(AB)+H(BR) ?

Mann Mann :lol:
 
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