- Registriert
- 5 Apr 2006
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- 215
Guten Tag, zusammen!
Hat jemand Erfahrung dieser Lage?
Ich bin in England wohnender engl/dt Zweistatler, mit dt Jagdschein und WBK, aber ohne Wohnsitz in Deutschland.
Wenn ich eventuell eine Lang- und eine Kurzwaffe beim Freund (gleichfalls mit Jagdschein und WBK) aufbewahren wollte (um umständliche hin-und-herschlepperei der Gegenständen zu vermeiden), wie würde das rechtsgemäß klappen?
Ist es etwa so einfach, daß der Aufbewahrender die Waffen auf seiner WBK eintragen lassen würde - daß die also gleichzeitig auf unseren beiden WBK eingetragen sind?
Oder ist die Lösung anders?
Vielen Dank im voraus!
Hat jemand Erfahrung dieser Lage?
Ich bin in England wohnender engl/dt Zweistatler, mit dt Jagdschein und WBK, aber ohne Wohnsitz in Deutschland.
Wenn ich eventuell eine Lang- und eine Kurzwaffe beim Freund (gleichfalls mit Jagdschein und WBK) aufbewahren wollte (um umständliche hin-und-herschlepperei der Gegenständen zu vermeiden), wie würde das rechtsgemäß klappen?
Ist es etwa so einfach, daß der Aufbewahrender die Waffen auf seiner WBK eintragen lassen würde - daß die also gleichzeitig auf unseren beiden WBK eingetragen sind?
Oder ist die Lösung anders?
Vielen Dank im voraus!