Aufbewahrung Macheten / Einstufung Klappsägen

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Soweit ich weiß, dürfen sie in Waffenverbotszonen und auf Festen Personen kurz befragen und „durchsuchen“.

kein Bezug zur allg. Verkehrskontrolle.
Fahrzeugkontrolle in der Waffenverbotzzone? Z.B. an/um einen Bahnhof oder ein Volksfest?
Ernst gemeinte Frage, da hier auf der Bundesstraße öfters Kontrollen nach größeren Festen stattfinden und die B liegt oft nur wenige Meter von denen entfernt, so dass auf ihr, das Waffenverbot definitiv noch gelten kann.
 
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Ernst gemeinte Frage, da hier auf der Bundesstraße öfters Kontrollen nach größeren Festen stattfinden und die B liegt oft nur wenige Meter von denen entfernt, so dass auf ihr, das Waffenverbot definitiv noch gelten kann.

Auf Festen gilt ein Führverbot für alle Messer. Das Fest ist aber nicht auf der Bundesstraße, sondern daneben. Neben dem Fest gilt nicht das generelle Fürverbot. Andersrum gilt für den Fahrer auf der Straße eine Promillegrenze, für den Festbesucher aber nicht.

Anders, aber wohl sehr theoretisch konstruiert, kann ich mir z.B. einen Bahnhofsvorplatz vorstellen, der Waffenverbotszone ist. Über diesen Platz führt eine kleine Zufahrt, um Bahnreisende aus dem Auto zu lassen oder abzuholen. Da könnte ich mir vorstellen, mit einem Messer im Auto oder in der Tasche (als Autofahrer!)in einer Waffenverbotszone zu sein.
Aber auch da wird man nicht Zielgruppe sein, zumal von einem Durchfahrenden eine geringere generelle Bedrohung ausgeht, als von Deneen, die den ganzen Tag dort rumlungern und wegen derer die Verbotszone eingerichtet wurde.
 
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Auf Festen gilt ein Führverbot für alle Messer. Das Fest ist aber nicht auf der Bundesstraße, sondern daneben. Neben dem Fest gilt nicht das generelle Fürverbot. Andersrum gilt für den Fahrer auf der Straße eine Promillegrenze, für den Festbesucher aber nicht.

Anders, aber wohl sehr theoretisch konstruiert, kann ich mir z.B. einen Bahnhofsvorplatz vorstellen, der Waffenverbotszone ist. Über diesen Platz führt eine kleine Zufahrt, um Bahnreisende aus dem Auto zu lassen oder abzuholen. Da könnte ich mir vorstellen, mit einem Messer im Auto oder in der Tasche (als Autofahrer!)in einer Waffenverbotszone zu sein.
Aber auch da wird man nicht Zielgruppe sein, zumal von einem Durchfahrenden eine geringere generelle Bedrohung ausgeht, als von Deneen, die den ganzen Tag dort rumlungern und wegen derer die Verbotszone eingerichtet wurde.
Ich sehe es auch so aber im Lande der geistig gesunden Gesetze weiß man ja nie 🤡🥳🌈🦄
 
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Macheten und Klappsägen sind in meinen Augen keine Messer, sondern land- und forstwirtschaftliche Werkzeuge. Sofern man diese nicht auf dem Weihnachtsmarkt herumträgt, sondern sie in einem anwendungstypischen Kontext dabei hat, sehe ich kein Problem.

Zudem: Als Führer eines PKW ist man in Schland verpflichtet, eine Warnweste, ein Warndreieck und einen Verbandskasten mitzuführen. In der Tat hat die Frage nach diesen Accessoires im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei bisweilen auch den Hintergrund, im Rahmen der Vorführung dieser häufig im Kofferraum mitgeführten Gegenstände beiläufig einen Blick ins ansonsten einer Untersuchung nicht ohne Weiteres zugängliche Gepäckabteil werfen zu können.

Möchte man seinen etwas unaufgeräumten Kofferraum aufgrund starker Schamhaftigkeit einem von Person nicht bekannten Menschen - gar einer veritablen Amtsperson! - aber nicht so gerne zeigen, so kostet das "Nichtdabeihaben" für die
Warnweste EUR 15,--, für das
Warndreieck EUR 15,-- und für den
Verbandskasten EUR 5,--.
Summasummarum EUR 35,--, die sich schon lohnen können, wenn man sich ansonsten wochenlang in Grund und Boden schämen müsste.
M.
 
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Und auf so Fragen wie:
„Wo ist die Warnweste?“

„eine in der Seitentasche der Fahrertüre, eine auf der Beifahrerseite und drei in den hinteren Sitztaschen!“
 
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Macheten und Klappsägen sind in meinen Augen keine Messer, sondern land- und forstwirtschaftliche Werkzeuge.
Messer sind Macheten definitiv, nur keine Waffen, sondern Werkzeuge. Zumindest, solange man sich keine "Tactical Anti-Zombie Combat Machete" zulegt.
Aber sie unterliegen halt eh dem Führverbot nach §42a.

Ich denke auch, wenn man seine jagdlich genutzten Werkzeuge in einer Tasche oder Kiste mit kleinem Schloss aufbewahrt, ist man ziemlich sicher.
Wenn man da keine Lust drauf hat, sollte man sich zumindest mit den rechtlichen Hintergründen auskennen und die eigenen Gedanken im Zweifel auch untermauern können, um größeren und länger anhaltenden Stress mit den Behörden zu vermeiden.
Ich wurde im Frühjahr nachts auf dem Heimweg aus dem Revier kontrolliert. Fahrzeugpapiere, Führerschein, Warndreieck, Verbandskasten, Westen, Jagdschein.
Das Futteral im Kofferraum oder der Rucksackinhalt waren gänzlich uninteressant. Wenn der Kontext stimmt und das Verhalten entspannt ist, dürfte kein Polizist übermäßigen Aufwand treiben.
 

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