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Welche Anforderungen werden denn nach dem neuen Waffengesetz an die Aufbewahrung von Macheten (konkret:
gestellt? Aktuell brauche ich sie nicht da die Zeit, sich "durch die Büsche zu schlagen" erst mal um ist. Kann ich sie nach dem neuen Waffengesetz für Revierarbeiten im Kofferraum transportieren?
Was ich aber eigentlich immer wieder brauche ist die Klappsäge. Denn auf den Weg liegendes Stangenholz gibt es immer wieder. Ist die auch vom WaffG betroffen?
gestellt? Aktuell brauche ich sie nicht da die Zeit, sich "durch die Büsche zu schlagen" erst mal um ist. Kann ich sie nach dem neuen Waffengesetz für Revierarbeiten im Kofferraum transportieren?
Was ich aber eigentlich immer wieder brauche ist die Klappsäge. Denn auf den Weg liegendes Stangenholz gibt es immer wieder. Ist die auch vom WaffG betroffen?