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Statt einem :thumbdown::
Nein Nein Nein!
Zu pauschal, Vermischen, rechtsdogmatisch insuffizient!
Merke, nicht alles, was nicht verboten ist ist erlaubt! 1.
Und 2.: Nicht alles, was grundsätzlich nicht erlaubt ist ist mir verboten!
-> Duckmäusertum findet sich an anderen Orten mehr als einem lieb ist.....
Nur, damit es nicht einfach so unwidersprochen stehen bleibt! ;-)
* Hervorhebung von mir!Hört doch einfach mal auf, bei Waffenrechtsfragen darüber zu lamentieren, ob etwas verboten ist, was explizit qua Gesetz nicht verboten ist.
DeutscherMichelTum!
Gesetze benennen Dinge, die verboten sind.
Solange das Verbot eines Sachverhalts nicht konkret aus dem Gesetz abzuleiten ist, ist der Sachverhalt erlaubt.
Die Aufstellung eines nach dem Gesetz geeigneten Waffenschranks in einem zu Eurer Wohnung gehörenden Kellerraum und die Verwahrung der sich rechtmäßig in Eurem Besitz befindlichen Waffen in diesem Behältnis an diesem Ort ist rechtens.
Warum? Weil es das WaffG nicht verbietet.
Was irgendwelche halbgaren Fuzzies von irgendwelchen Behörden meinen, ist so relevant wie der sprichwörtliche Sack Reis in China.
Hört mit dem Duckmäusertum auf und grabt uns Legalwaffenbesitzern nicht ständig das Wasser ab!
Nein Nein Nein!
Zu pauschal, Vermischen, rechtsdogmatisch insuffizient!
Merke, nicht alles, was nicht verboten ist ist erlaubt! 1.
Und 2.: Nicht alles, was grundsätzlich nicht erlaubt ist ist mir verboten!
-> Duckmäusertum findet sich an anderen Orten mehr als einem lieb ist.....
Nur, damit es nicht einfach so unwidersprochen stehen bleibt! ;-)