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…sagt wer?
Die Waffe ist bei der Flughafenpolizei, wenn ich sie dort nicht abhole, sehe ich sie nie wieder.Einen Teufel würd ich tun und denen die Arbeit abnehmen.
Wer weiß wo ich dann ankomme wenn ich da hinfliege!Kannst ihn ja in Südafrika ünterstützen wenn du so gut weisst wie das da läuft.
Das ist das Problem der Airline und NICHT deines. Hier in DE würde ich jetzt zum Anwalt gehenDie Waffe ist bei der Flughafenpolizei, wenn ich sie dort nicht abhole, sehe ich sie nie wieder.
Und führe uns nicht in Versuchung...Wer weiß wo ich dann ankomme wenn ich da hinfliege!
Whrscheinlich in Toronto, so zielgenau wie die befördern.
Das Problem ist, dass ihr euch mit Afrika nicht auskennt, hier läuft es anders als in Germany… Werde noch einen bestimmten Weg probieren, wenn er nicht zum Ziel führt, fliege ich halt nach Jo‘burg und hole die Waffe ab.Das ist das Problem der Airline und NICHT deines. Hier in DE würde ich jetzt zum Anwalt gehen
Nein, er entlässt sie nicht aus dem Vertrag. Es kommt allerdings Schadensersatz für sämtliche Kosten in Betracht, welche ihm aus dem vertragswidrigen Handeln der Airline entstehen.Du hast einen Vertrag mit der Airline. Die beinhaltet Deine Beförderung zum Zielflughafen - und die Deines Gepäcks.
Nimmst Du ihnen die Arbeit ab entlässt Du sie aus dem Vertrag.
Wenn ich wo hingehen würde dann höchstens zu einem Anwalt.
Aber es ist Dein Geld und Dein Leben.