Anzeige des Erwerbs nach 34 WaffG - Schenkung und Schriftformerfordernis

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Ich habe das Problem noch nicht wirklich verstanden:

Beim letzten Mal hat mir der Büchsenmacher einen NWR-Wisch mitgegeben, dass er mir die Waffe übertragen hat. Damit sollte sich wohl im seltenen Falle, dass ich meine WBK zur Eintragung noch nicht zurück habe, wenn die Kontrolle kommt, doch erklären lassen, warum diese Waffe gerade dabei / im Schrank habe. Zusätzlich kann man ja noch den Schriftverlauf / Email whatever meinetwegen ausgedruckt den interessierten Kontrolleuren hinhalten.

Bei einer "geschenkten" Waffe habe ich damals einen Kaufvertrag zu Null EUR ausgestellt und mitgegeben - wenn sie das sehen wollen, warum nicht? WBK nach 2 Tagen zurück, alles paletti.

Bin grundsätzlich dabei, das Eintragen und Austragen der Waffe im NWR zueinander passen sollten und damit auch keine Nachfragen nach Kauf-, Schenkungs- oder ähnlichen -vertrages notwendig sein sollte. Es sollte aber auch kein Problem sein, da was vorzeigen zu können.

Es wird hier doch wohl um den Erwerb von privat gehen. Ein Händler druckt den NWR-Waffenbrief aus, den zeigt man vor und gut ist. Das ist in der Tat ziemlich praktisch.
 

Wheelgunner_45ACP

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Haha....
In München wird IMMER nach der Rechnung gefragt. Und da bestehen die drauf.
War immer eine nette Diskussion, wenn ich was von mir aus dem Waffenbuch übernommen hab.
"Wo ist die Rechnung."
Und meine SB im Umland vom München interessiert das nicht. Eine Kopie wäre nur mehr Papier das er lagern können müsste
 
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Ich habe das Problem noch nicht wirklich verstanden:

Beim letzten Mal hat mir der Büchsenmacher einen NWR-Wisch mitgegeben, dass er mir die Waffe übertragen hat. Damit sollte sich wohl im seltenen Falle, dass ich meine WBK zur Eintragung noch nicht zurück habe, wenn die Kontrolle kommt, doch erklären lassen, warum diese Waffe gerade dabei / im Schrank habe. Zusätzlich kann man ja noch den Schriftverlauf / Email whatever meinetwegen ausgedruckt den interessierten Kontrolleuren hinhalten.

Bei einer "geschenkten" Waffe habe ich damals einen Kaufvertrag zu Null EUR ausgestellt und mitgegeben - wenn sie das sehen wollen, warum nicht? WBK nach 2 Tagen zurück, alles paletti.

Bin grundsätzlich dabei, das Eintragen und Austragen der Waffe im NWR zueinander passen sollten und damit auch keine Nachfragen nach Kauf-, Schenkungs- oder ähnlichen -vertrages notwendig sein sollte. Es sollte aber auch kein Problem sein, da was vorzeigen zu können.
Manchmal kann man nicht, manchmal möchte man nicht. Der Fall der Aufbewahrungskontrolle während der 14-Tages-Frist ist ja was anderes, im Schenkungsfall würde ich mir einfach einen Leihschein für vier Wochen ausstellen lassen oder eben die Rechnung mit 0€, wie vorgeschlagen. Das hat aber nix mit der Erwerbsanzeige zu tun. Offenkundig fordern einige Behörden einen Beleg ja grundsätzlich und nicht nur im Rahmen einer Klärung.
 
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Und meine SB im Umland vom München interessiert das nicht. Eine Kopie wäre nur mehr Papier das er lagern können müsste
Tja. Und was hab ich mich mit Fr. B immer gestritten....
Aber mittlerweile ist es mir egal. Ich geb alles dazu. Jetzt bekommt man ja eh diesen Zettel zur Waffe wo alles drauf steht.
Mittlerweile scan ich sofort alles ein, fülle die Meldezettel online aus, schicke alles noch am selben Tag des Kaufs oder Verkaufs ins Amt mit dem Vermerk, im Original auf dem Postweg. Dann kann keiner sagen, irgendwelche Fristen wären nicht eingehalten.
 
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Deswegen stehe ich nach dem Kauf immer direkt am nächsten Tag im Büro der Behörde und frage freundlich ob sie mir schnell was eintragen. Bis auf manchmal ein paar min Wartezeit klappt dies hervorragend und prompt.

Noch ein wenig smalltalk und fertig.
 
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Deswegen stehe ich nach dem Kauf immer direkt am nächsten Tag im Büro der Behörde und frage freundlich ob sie mir schnell was eintragen. Bis auf manchmal ein paar min Wartezeit klappt dies hervorragend und prompt.

Noch ein wenig smalltalk und fertig.
Bis Corona im KVR M hier auch nie ein Problem.
Seit C. gibt es keinen Parteiverkehr ohne Anmeldung.
Als ich die Magazingehäuse von Vater abgeben musste, hatte ich einen Passierschein, mit dem ich an nem Wachtl vorbei musste.
Kundenfreundlich ist was anderes....
 
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Genau!
Deine Pflichten sind erfüllt, wenn der Behörde fristgerecht die Angaben zu Überlasser und Erwerber vorliegen.
Wenn die dann rumzicken...lehn Dich einfach zurück und genieße den Tag!
Gegen mich war mal ein Verfahren eröffnet worden.
Bis zum temporären Widerruf des Jagdscheines wurden Erwerbsmeldungen nur aktenkundig gemacht aber nicht in die WBK eingetragen. Wurde nach Wiedererteilung des Jagdscheines alles brav eingetragen. Meine Behörde ist aber anscheinend eine der netteren Sorte, zumindestens was ich hier so zu lesen bekomme....
Gruß-Spitz
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das Problem ist doch gar nicht, dass die Eintragung in die WBK nach Anzeige des Erwerbes nach 3 Minuten oder 6 Monaten erfolgt.
Die WBK muss der Behörde vorliegen, um irgendwas eintragen zu können und dazu hat man die selber eben dann nicht.
Für Jäger nicht ganz so problematisch (außer Kurzwaffen), weil über Jagdschein gibt es Munition. Für Sportschützen ist es ein Problem, weil keine WBK => keine Munition! (zumindest persönlich im Laden, Versand geht mit vorhandener digitaler Kopie)
 
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Die letzten Jahre wo ich das mit hin und her schicken hab, was das nur ein Problem.
Wenn das KVR die WBK hatte, ging es dich zügig. Eine Woche.
Einmal, bei meinem "Lieblings-SB", nicht mehr zuständig für mich seit heuer, hab ich nach 4 Wochen mal nachgehakt. Der ist aber auch vom Fundbüro da hin gewechselt und ein ganz schwieriger Zeitgenosse....
 
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München ist ja anscheinend echt "speziell".
Antworten die auf Fragen nach den Rechtsgrundlagen?
Waffenbehörde und deren Sachbearbeiter - oft eine spezielle Sorte.
Aber die Frage nach der Rechtsgrundlage halte ich für sehr berechtigt und angebracht.

Tja. Und was hab ich mich mit Fr. B immer gestritten....
Aber mittlerweile ist es mir egal. Ich geb alles dazu. Jetzt bekommt man ja eh diesen Zettel zur Waffe wo alles drauf steht.
Mittlerweile scan ich sofort alles ein, fülle die Meldezettel online aus, schicke alles noch am selben Tag des Kaufs oder Verkaufs ins Amt mit dem Vermerk, im Original auf dem Postweg. Dann kann keiner sagen, irgendwelche Fristen wären nicht eingehalten.
Digital und analog dem Amt kommunizieren - das hat man sich hier bei uns verboten!
Entweder <=> oder !?!

Zum Einstieg in diese Thematik NWR hatte ich mal eine WBK >2Monate weg.
Da wollte ich nur eine Büchse eintragen lassen.
Jetzt hatte diese Büchse noch so ein komisches Kaliber, das sich nicht im NWR finden lies ... .
Nur ähnliche Varianten.
Daraus ergab sich ein 'irritierendes' Telefonat, aus dem klar ersichtlich war, wo die Kompetenz
bei Waffen/Munition eher zuhause ist - eigentlich unglaublich!
Aber gefühlt wurde man dort zwischenzeitlich kompetenter ;)
 
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Es wird hier doch wohl um den Erwerb von privat gehen. Ein Händler druckt den NWR-Waffenbrief aus, den zeigt man vor und gut ist. Das ist in der Tat ziemlich praktisch.
Und selbst das ist zuviel. Es würde reichen, wenn der Händler im NWR den Verkauf vermerkt, die Behörde die WBk ändert.
Ganz einfach ginge es, wenn man wie zu DDR-Zeiten je Waffe eine Waffenkarte hatte, statt mehrere auf einer WBK wie heute. Dann könnte die Behörde den geänderten Datensatz drucken und die Waffenkarte zusenden. Fertig. Spart viele Wege und viel Zeit. Ist aber zu einfach, aber es ginge ja noch einfacher….aber lassen wir das.
 

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