Ich habe das Problem noch nicht wirklich verstanden:
Beim letzten Mal hat mir der Büchsenmacher einen NWR-Wisch mitgegeben, dass er mir die Waffe übertragen hat. Damit sollte sich wohl im seltenen Falle, dass ich meine WBK zur Eintragung noch nicht zurück habe, wenn die Kontrolle kommt, doch erklären lassen, warum diese Waffe gerade dabei / im Schrank habe. Zusätzlich kann man ja noch den Schriftverlauf / Email whatever meinetwegen ausgedruckt den interessierten Kontrolleuren hinhalten.
Bei einer "geschenkten" Waffe habe ich damals einen Kaufvertrag zu Null EUR ausgestellt und mitgegeben - wenn sie das sehen wollen, warum nicht? WBK nach 2 Tagen zurück, alles paletti.
Bin grundsätzlich dabei, das Eintragen und Austragen der Waffe im NWR zueinander passen sollten und damit auch keine Nachfragen nach Kauf-, Schenkungs- oder ähnlichen -vertrages notwendig sein sollte. Es sollte aber auch kein Problem sein, da was vorzeigen zu können.
Es wird hier doch wohl um den Erwerb von privat gehen. Ein Händler druckt den NWR-Waffenbrief aus, den zeigt man vor und gut ist. Das ist in der Tat ziemlich praktisch.