Anmeldung Altmuni

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Was wenn ich rein zufällig irgendwelche Exoten wie 22lfb LS oder 12erLS besitze?

Oder sogar ein paar Schuß 9para LS?

spätestens bei 9paraLS gibt es mächtig Ärger
wenn nicht angemeldet wurde. (BKA reicht wohl
die Anmeld. bei zust Beh.)
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bullpup:
Was wenn ich rein zufällig irgendwelche Exoten wie 22lfb LS oder 12erLS besitze?

Oder sogar ein paar Schuß 9para LS?

spätestens bei 9paraLS gibt es mächtig Ärger
wenn nicht angemeldet wurde. (BKA reicht wohl
die Anmeld. bei zust Beh.)
<HR></BLOCKQUOTE>

9x19 LS ist ab 01.04. Kriegswaffe. Da reicht eine Anmeldung bei der UJB/Kreispolizeibehörde nicht, weil das BKA m.M. dafür gar nicht zuständig ist, sondern das Wirtschaftsministerium. Bei .22 lfB LS ist das etwas anderes. Für sie wäre das BKA zuständig. Bedeutet bei rechtzeitiger Anmeldung, dass Du Transportgenehmigung brauchst, wenn Du Deine 9x19 zum Schießstand fährst, um sie zu verfeuern.
 
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Sorry, natürlich meinte ich das WiMi, aber besser dort nochmal nachfragen, jemand in WO (muni) hat entsprechend Bescheid bekommen.

Wie sieht das denn hier mit der Diskussion zu
.38 Spez Schrotpatronen aus, die sollen ja
(im Gegensatz zu 9Para) jetzt verboten sein?!?
Da wäre dann das BKA zuständig, denen reicht
die Meldung an die Behörde glaube ich nicht.

Gruß
bullpup
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bullpup:
Sorry, natürlich meinte ich das WiMi, aber besser dort nochmal nachfragen, jemand in WO (muni) hat entsprechend Bescheid bekommen.<HR></BLOCKQUOTE>

*Lächel* Ich respektiere "Munis" patronenhistorische Kenntnis sehr, aber er hat es wohl immer noch nicht geschafft, sich mal die aktuell gültige Fassung der Tabelle 5 der Maßtafeln zu verschaffen. Deshalb irrt er nach wie vor auf dem rechtlichen Holzweg.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat
Wie sieht das denn hier mit der Diskussion zu .38 Spez Schrotpatronen aus, die sollen ja (im Gegensatz zu 9 Para) jetzt verboten sein?!?

Na so was - was kommt denn auf solchen Quatsch ?
Nächste Frage bitte.

Gruß,
C.

[ 04. April 2003: Beitrag editiert von: carcano ]
 
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Ich zitiere mal einige Beiträge von muni,
vielleicht kommt dann Licht rein, in meine Verwirrung:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Hallo,wenn Du in Tabelle 5 schaust: Dort sind leider auch Lagermasse und Kartuschpatronen aufgeführt, die KEINE
Grenaillewaffen/patronen sind:
In Tabelle 5 sind auch 22lfB, 6 Flobert, 32 ,38Special, 45Colt + ACP aufgeführt (mit "normalen" Lagermassen, in die
Schrotpatronen passen). Da der Gesetzgeber auf diese Tabelle Bezug nimmt, und NICHT auf Tabelle 9, sind alle Patronen
verboten, die sich in Lager der Tabelle 5 LADEN lassen. Und da gehen nunmal auch die 38/357 CCI-Schrot usw. rein. Deren
P1 liegt auch nicht über 12,5mm, so das sie voll erfasst werden. Was der Gesetzgeber "wollte", ist nunmal etwas anderes, als er
"geschrieben" hat. Deswegen verlange ich ja die Ä'nderung insofern, das auf ANLAGE/Tabelle 9 abgestellt wird, da dort NUR
die echten "Grenaille"-patronenlagermasse aufgeführt sind. 9mm Para/Luger bleibt übrigens frei, da dieses Lagermass NICHT in
Tabelle 5 aufgeführt ist, und sich auch nicht in ein Lager der 9mm PAK laden lässt. Spitzfindig könnte ich natürlich sagen, mit
Ladering lässt es sich aber in ein Lager der 38S&W/.38 S&W Special laden (und abfeuern).
Es laufen etliche Schreiben an IS6; warten wirs ab..
Muni
<HR></BLOCKQUOTE>

Besieht sich das jetzt auf die falsche Version der Tabelle5 ?


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Abgesehen davon, waren die Kleinstschrote schon lange NICHT zugelassen, bzw. konnten gem.§17 Abs.2 (bisherige) Nr.3 der
3.WaffV nicht zugelassen werden, wenn sie sich (und jetzt kommt der damals RICHTIGE Knackpunkt) aus nach §22 des
Gesetzes zugelassenen Waffen verschiessen lässt. Das heisst, bis zum Zeitpunkt Januar 2000 (dort wurde §17 geändert) war alles
in Butter, da nur die Schreckschusswaffen mit ihren entsprechenden Lagern die Übeltäter waren...
Mit Inkrafttreten der Änderung jedoch, wurde der bisherige Abs.3 zum Absatz 4 und wurde dahingehend geändert, das der
folgende Text :
" in den Abmessungen der Kartuschenmunition nach den Masstafeln (Tabelle 5), soweit sie aus nach §22 des Gesetzes
zugelassenen Waffen verschossen werden kann; die zust.Behörden können Ausnahmen für die Ausfuhr dieser Munition
genehmigen" KOMPLETT gestrichen wurde UND wie folgt NEU gefasst wurde:
Abs 4 (anstelle bisher 3): " Kleinstschrotmunition die in Lagern nach Tabelle 5 mit P1 nicht grösser als 12,5mm GELADEN
werden können.
----Kein Wort mehr von dem Verschuss, bzw. jetzt "Geladen" werden können nur in nach §22 zugelassenen Waffen!!.
Dadurch das dieser Halbsatz wegfiel, dehnte sich das Verbot (bewusst oder ungewollt), auf alle in Tabelle 5 genannten
Lagermasse aus. (Änderung vom 10.1.2000 BgBl I Seite 38 Jahr 2000).
Gruss
muni
<HR></BLOCKQUOTE>
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Teils. teils;
wenn aber das Wirtschaftsministerium zum Beispiel fordert, Munition die jetzt KW ist, auch bei der Heimatbehörde MIT
anzumelden (hab ich schriftlich), dann kann das ja nicht so einfach sein. Das doofe ist, ich melde jetzt trotzdem alle Munition
an (die kann ich "für die Behörde" ja auch schon "früher" frei erworben haben....und für den Fall des Verlustes der WBK,
MES etc. habe ich dann aber immer noch die Besitzberechtigung für die angemeldete Munition. Also Anmeldung kann nichts
schaden; wer halt keine Leuchtspur/Hartkern/Spreng/Brand in Kreigswaffenkalibern hat
(7,65Br/7,62Tok/9Kurz/9Mak/9Luger/40S&W/45Auto) braucht ja ,wenn er will, nichts zu machen; besser ist es allemal.....
Die "zivilen" Kaliber mit "besonderen" Füllungen sind aber beim BKA anzumelden, und um Ausnahmegenehmigung
anzusuchen...; z.B. für bisher so mit MES für Muni aller Art oder mit JJS erwerbbare Langwaffenmunition (die keine
Kriegswaffe waren!!) erwerbbare Patronen, wie zum Beispiel (38Spec/357Mag Leuchtspur, 12er Schrot/Leuchtspur,
Übungspatronen aller Art mit Leuchtspur und/oder anderen Zusätzen)....die Aufzählung ist nicht vollständig..
Ich habe meine jedenfalls beim LRA angemeldet und er hats einfach zur Waffenakte genommen. Kostet ja nichts und man hat
ein Papier als "Dauergenehmigung" in Händen (soweit nicht irgendwann ein Munitionsbesitzverbot ausgesprochen würde...)

Gruesse
Muni
<HR></BLOCKQUOTE>

Sonst muß ich das ganze nochmal bei WO anstossen, kannst du dann muni nicht mal eine aktuelle Fassung der Tabelle 5 schicken?

mit fragenden Grüssen
bullpup
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von bullpup:
Sonst muß ich das ganze nochmal bei WO anstossen, kannst du dann muni nicht mal eine aktuelle Fassung der Tabelle 5 schicken?<HR></BLOCKQUOTE>

Nein.
Und die hat er auch mittlerweile, hoffe ich. In der 9. Auflage des blauen RUAG/DNAG/RWS-Wiederladehandbuchs ist die aktuelle Fassung drin.

Übrigens ein Fehler, dem ich vor etlicher Zeit auch anfänglich auf den Leim gegangen war. Fries (Beschußamt Ulm) hat dann aber gnädiges Licht in meine Dunkelheit gebracht :).

Carcano
 

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