Anmeldung Altmuni

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27 Feb 2001
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Ich denke, Carcano hat es mal wieder auf seine liebswürdige Art ausgedrückt (dafür schätzen wir ihn ja auch
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). Aber er hat recht. Bratl macht sich vielleicht unnötige Arbeit, bei seinem Ornungsamt vielleicht auch nicht ganz so unnötig, aber eine Provokaiton wie sie Frank 222 beschrieben hat sollte man sich verkneifen. Bringt nämlich nichts außer Ärger.

Moorerpel
 
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Servus,

ich sehe meinen Brief durchaus nicht als Provokation, schon gar nicht des KVR. Die können ja letztlich nichts dafür.

Nach meinem dafürhalten verpflichtet mich die Formulierung im Gesetz aber zu diesem Schritt.

Das eigentlich Unsinnige sehe ich daran, dass die Munition derart pauschaliert angemeldet werden muss, dass die Ämter -die sich wohl denken können, dass Jäger Munition besitzen- vorher so schlau sind wie nachher.

Es geht hier auch nicht darum, was eine sinnvolle Auslegung sein könnte, sondern um das was das Gesetz verlangt. Ich bin der Auffassung das jeder fristgerecht (das heisst bis zum 31. August)einen solchen Brief absenden muss. Hierauf wollte ich aufmerksam machen. Wenn ich carcano recht verstanden habe, sieht er das zumindest ähnlich oder?

Ich werde berichten was der Landkreis hierzu meint.

Pfüads Euch

[ 13. M
 
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27 Feb 2001
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Moin Bratl,

Dein Brief ist sicherlich keine Provokation. Ich meinte die Auflistung sämtlicher Munitionsarten, wie sie Frank 222 beschrieben hat. Diese ist nicht gefordert und die Ämter könnten sich verarscht vorkommen. Dies sollte man besser vermeiden.

Der Bratl-Brief (ich darf den mal so nennen) entspricht sicher dem neuen Gesetz, ist aber ohne Nutzen für die Ämter, wie schon richtig beschrieben. So auch zu lesen im ersten Posting von Carcano.

Moorerpel
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Moorerpel:
Der Bratl-Brief (ich darf den mal so nennen) entspricht sicher dem neuen Gesetz, ist aber ohne Nutzen für die Ämter, wie schon richtig beschrieben. So auch zu lesen im ersten Posting von Carcano.<HR></BLOCKQUOTE>

Das ganze Gestz ist in weiten Teilen ohne Nutzen für die Ämter!


Lindy
 
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Ach so, ja sicher, ich würde auch nicht alle Munitionsarten und den Bestand auflisten.
Allein dieser Brief wird dem Amt schon nicht passen.

Zumal das Amt den Empfang auf einem Doppel bestätigen muss. Und das bei geschätzten 12.000 legalen Munitionsbesitzern in München. Da hat in Berlin einer feste nachgedacht...
 
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Ihr habt anscheinend alle Pech mit Eurer zuständigen Behörde, sind die SB's denn dorthin strafversetzt? Mein zuständiger SB mag Stress ebensowenig wie ich: Wir klären Modalitäten vorab telefonisch oder persönlich und ich verfasse dann ein entsprechendes Schreiben, wenn nötig. Er ist sehr grosszügig - ich stelle keine Anträge, die er nicht genehmigen kann; wir leben sehr gut damit.
 
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Also unsere Sachbearbeiterin im Amt wäre wahrscheinlich total platt wenn sie so ein Schreiben von uns bekommen würde.
(Die war zusammen mit meiner Frau in einem Kurs, hat aber keine Prüfung gemacht).
 
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Hallo

heute habe ich mal konkret, zur Aufbewahrung lt. neuem Waffengesetz unsere Ansprechpartnerin beim Ordnungsamt, gefragt.

Antwort:


Das neue Waffengesetz tritt erst am 1.04.03 in Kraft.


Eine genaue Durchführungsverordnung wird erst noch mit dem Innenministern der Länder am 19.März abgesprochen.


Klartext:


Keiner weis bescheid!


Voraussichtlich bis Ende des Jahres wird man sich auf genaue Richtlinien festlegen.
Bis dahin reichen die alten einwandigen Waffenschränke.

Gruß, jannis
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Carcano hat recht.

Was Frank 222 vor hat, ist nichts als eine Provokation der zuständigen Behörde. Das sollte man sich schenken. C. hat das in seiner bekannt liebenswürdigen Art treffend beschrieben.

Zum Thema Brief schreiben oder nicht, hat sich C. zutreffend und abschließend geäußert. Den Brief muß jeder Munitionsbesitzer schreiben. Munition muß nicht aufgelistet werden. Es reicht die Angabe Patronenmunition.

Das dies ein ziemlicher Schildbürgerstreich ist, der am vermutlichen Sinn dieses Paragraphen vorbei geht, ist klar. Das Brenneke Gesetze nicht formulieren auch. Das unsere Volksvertreter, die darüber abstimmen, sie nicht lesen können ist weitaus schlimmer.

WH
Amadeus
 
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Servus,

nun der Bericht über die praktischen Erfahrungen mit meinen beiden Schreiben nebst Anlagen.

Heute war ich anlässlich der Jagdscheinverlängerung beim Landratsamt München und bin anschliessend zur Waffenbehörde gegangen.

Ich habe dem zuständigen ausserordentlich netten Sachbearbeiter zunächst die sichere Aufbewahrung vorgelegt. Er hat dies ausdrücklich begrüßt, die Kopien zur Akte genommen und gesagt, dass er dies als absolut ausreichenden Nachweis betrachtet. Er hat ausserdem begrüßt, dass ich den Nachweis unaufgefordert führe. Er wird die sichere Aufbewahrung kontrollieren (müssen), auch wenn er noch nicht sicher ist wie und wie lange das dauert.

Anschliessend habe ich meine Munition angemeldet. Auch das fand er offensichtlich prima. Vor allem dass ich -wie das Gesetz es verlangt- nur die Art angegeben habe. Er sagt, dass er permanent angerufen wird, ob auch die Menge und das Kaliber angegeben werden sollen. Anstandslos und dies als Selbstverständlichkeit bezeichnend hat er mir die Anmeldung auf einem Doppel mit Name, Stempel und Dienstsiegel bestätigt. Auch diesbezüglich hat er mein Vorgehen als Vorbildlich bezeichnet. Er erwartet exakt solche Anmeldungen tatsächlich von allen Munitionsbesitzern bis zur Frist 31. August 2003.

Also viel Spaß. Zumindest im Landkreis München kann man mit den Formularen nichts falsch machen.

Pfüads Euch

[ 13. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Arrow:
...wobei der Link nicht funzt,
......
<HR></BLOCKQUOTE>

Doch du must dort nur angemeldet sein.
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...wobei der Link nicht funzt, da die "Dunklen" in ihrer albekannten, periodisch auftretenden Sprunghaftigkeit mal wieder die "Spielregeln" geändert haben.
 
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Hallo zusammen,
hier geistern ja Sachen durch den Blätterwald der noch gar nicht exitieren, Fantastisch. Laßt euch doch nicht verrückt machen. Kein LAR weiß genau was zun tun ist. Jetzt haben sie -nur in Bayern- einen Hinweiskatalog des Bayer. StM des Innern erhalten,keine Richtlinie oder Verordnung, der zum Teil sehr widersprüchlich zum Bundesgestz steht. Bei den anderen Bundesländern weiß ich es nicht. Aber fragt doch mal in der zuständigen Abteilung nach, ob sie sowas haben. Nur das Beispiel Altmuni und der 30.08.03.
Der 30.08.03 ist lediglich die Anmeldefrist für die Amnestie der nicht gemeldeten Waffen-Schwarzwaffen! Nicht mehr oder weniger. Hier hängt weder irgendeine Tresorvorschrift oder was dahinter, nur die dazugehörige Muni Meldung.

Mit der Meldung Altmuni schreibt das Ministerium insoweit gegensätzlich, das hier nur der Altbesitz vor der Amnestie von 1973 gemeint ist. Diese Personengruppe hat - hier Betrifft es auch die Erben, ihre Munition die bei der Waffe waren anzugeben. Der Bund sagt das alle bis zum in Kraft treten dieses Gesetzes, also dem 1.10.02 melden müßen. Das ist nur ein Beispiel. Also laßt die Kirche im Dorf und wartet bis die AVV kommt.
Unverständlich ist mir wie so macher Tresorhersteller schon vor Bekanntgabe im letzten Jahr wußte was kommen soll, wenn es noch keiner weiß.Die Prospekte waren schon vor in Kraft treten gedruckt! Auf dieses Pferd sprangen schon viele auf die glaubten die Glaskugel bei Ihnen Funktioniert besser als beim Gesetzgeber. Also warten und nicht verrückt machen lassen. Dazu sollten auch die einzelnen LJVs beachten um nicht noch mehr Verwirrung zustiften als ohnehin schon herrscht.Auf der Jagen und Fischen wird dann hoffentlich der Innenstaatssekretär des Bayr. Innenministeriums Regensbuger etwas Licht ins dunkel bringen können.
Eisbaer
 

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