Hallo zusammen,
hier geistern ja Sachen durch den Blätterwald der noch gar nicht exitieren, Fantastisch. Laßt euch doch nicht verrückt machen. Kein LAR weiß genau was zun tun ist. Jetzt haben sie -nur in Bayern- einen Hinweiskatalog des Bayer. StM des Innern erhalten,keine Richtlinie oder Verordnung, der zum Teil sehr widersprüchlich zum Bundesgestz steht. Bei den anderen Bundesländern weiß ich es nicht. Aber fragt doch mal in der zuständigen Abteilung nach, ob sie sowas haben. Nur das Beispiel Altmuni und der 30.08.03.
Der 30.08.03 ist lediglich die Anmeldefrist für die Amnestie der nicht gemeldeten Waffen-Schwarzwaffen! Nicht mehr oder weniger. Hier hängt weder irgendeine Tresorvorschrift oder was dahinter, nur die dazugehörige Muni Meldung.
Mit der Meldung Altmuni schreibt das Ministerium insoweit gegensätzlich, das hier nur der Altbesitz vor der Amnestie von 1973 gemeint ist. Diese Personengruppe hat - hier Betrifft es auch die Erben, ihre Munition die bei der Waffe waren anzugeben. Der Bund sagt das alle bis zum in Kraft treten dieses Gesetzes, also dem 1.10.02 melden müßen. Das ist nur ein Beispiel. Also laßt die Kirche im Dorf und wartet bis die AVV kommt.
Unverständlich ist mir wie so macher Tresorhersteller schon vor Bekanntgabe im letzten Jahr wußte was kommen soll, wenn es noch keiner weiß.Die Prospekte waren schon vor in Kraft treten gedruckt! Auf dieses Pferd sprangen schon viele auf die glaubten die Glaskugel bei Ihnen Funktioniert besser als beim Gesetzgeber. Also warten und nicht verrückt machen lassen. Dazu sollten auch die einzelnen LJVs beachten um nicht noch mehr Verwirrung zustiften als ohnehin schon herrscht.Auf der Jagen und Fischen wird dann hoffentlich der Innenstaatssekretär des Bayr. Innenministeriums Regensbuger etwas Licht ins dunkel bringen können.
Eisbaer