Anlage eines Ententeichs

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Hey Kollegen,

eine praktische Frage, wir sind drauf und dran nächstes Jahr endlich mal ein paar Enten in unser Revier zu locken. Da wir leider so gut wie keine attraktiven Wasserflächen haben, heisst es selbst Hand anpacken.

Gedacht ist in einem größeren Schilfkomplex durch den ein völlig verwachsener Graben führt einen Teich ausbaggern zu lassen, welche Mindestgrößen und Tiefen sollte man beachten? Darf man einen Graben ohne weiteres anzapfen?
Das FLST auf dem alles stattfinden soll, ist unser Eigentum und grenzt an diesen Graben. Kein Naturschutzgebiet.

Wie schaut es mit rechtlichen Belangen aus, also muss dieses Bauvorhaben ab einer best. Größe genehmigt werden? Wie schaut es mit dem Aushub aus?

Die Arbeiten sollen mit einem Schaufelbagger zur kommenden Winterszeit bei Frost stattfinden. Ich wollte erstmal eure Meinung bzw Erfahrung einholen bevor ich die Amtsstuben damit belästige
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Das ganze findet in Baden-Württemberg statt.

Für Tipps und Ratschläge bin euch dankbar, da wir bisher damit keinerlei Erfahrung haben!

pako
 
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Erst "Untere Wasserbehörde" ansprechen. Dort erfährst Du was Du darfst. Sonst zahlst Du viel Lehrgeld.
 
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Mit dem Aushub könnt Ihr einen Wall aufschütten, in dem man dann bei der Gelegenheit praktischerweise noch einen Kunstbau integriert.

In der WuH gabs über die Anlage von Gewässern mal was, ich glaube, auch in dem Reviergestaltungs- Buch von PETRAK was darüber gelesen zu haben. Habe es leider nur gerade nicht zur Hand.

Viel Erfolg, unser Teich könnte auch mal wieder ein bisschen ausgebaggert/vergrößert werden.
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A

anonym

Guest
Stimm dich vorher mit der Naturschutzbehörde ab.
Das Ausbaggern meines "Froschbiotops" auf eigenem Grundstück hat 200 DM gekostet- das wiederzuschütten - nach Prozeß - 2.000 DM.
Bei Einhaltung des Instanzenweges wäre alles kein Problem gewesen - sonst mußt du für jede - egal wie sinnvolle - Baumaßnahme einen "Naturschutzausgleich" schaffen.
..... grüne - sozialistische - Planwirtschaft. ( um nicht zu sagen "Verhinderungswirtschaft.)
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P.
 
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Unabhängieg der Baurechtlichen Vorschriften solltes du ein Solches Oberflächengewässer nicht nach " Preußischem Lehrbuch" sondern nach Naturellen gegebenheiten Planen : also nicht mit Graden Uferkannten, sondern mit Einbuchtungen; Tief- und Flachwasserzonen, und natürluch Groß genug Konzeptierte Innseln. Dann im Uferbereich auch Sichtfreie Zonen aber auch Überhängende Sträucher und Bäume ( Weiden machen sich da sehr gut). Wens wirklich was bringen soll, dann planne mindestends 0.5 ha Wasserfläche, sonst bringst nichts. Enten brauchen Ruhe, permanente Störungen sind von Übel. Effektiv wirds dann noch, wen Ausweichgeässer in der Nähe sind, nur ein Tümpel bringt nicht viel.


Andreas
 
A

anonym

Guest
Moin moin,

Hespeler, Bruno: Handbuch der Reviergestaltung, S.136ff

HTH,
JuJä
 
A

anonym

Guest
1. Beantrage einen Zuschuß für ein Feuchtbiotop. (Kannst ja später im Gegenzug für eine andere Genehmigung wieder darauf verzichten.)
2. Feuchtbiotop für Frösche und Libellen.
3. Als Ausgleichsmaßnahme für ein anderes kommerzielles Bauvorhaben...(Arbeitsplätze)
4. Die Wörter: JAGD oder ENTEN hast du noch nie gehört...
P.
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärentöter:
...
4. Die Wörter: JAGD oder ENTEN hast du noch nie gehört...
P.
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<HR></BLOCKQUOTE>


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und vergess das wort wall ganz schnell wieder. kannst nach abnahme durch die behörde immer noch machen. in diesem fall: viel glück
 
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Das sind doch schon mal ein paar Anhaltspunkte! Auf Bärentöters Hinweis nochmals besonderen Dank
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Zu gegebener Zeit berichte ich über den Stand der Dinge!

WH

pako
 
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Also, damit ich mein Versprechen auch einhalte, die Kollegen von der Naturschutzbehörde haben mir rundweg alles abgelehnt.

Das Schilfgebiet, in dem ein kleinerer Teich hätte ausgehoben werden soll, ist besonders geschützt und somit basta. Die zweite Alternative, ebenfalls ein Teich in einem kleinen Erlenwäldchen, ist ein Naturdenkmal und ebenfalls basta.

Argumente haben die gar nicht interessiert, da war nur das FLST maßgeblich.

Komischerweise habe ich innerhalb von 2 Wochen von der Behörde bescheid bekommen, ein laufendes Verfahren wo jemand sein FLST komplett mit Maschendrahtzaun umfriedet hat mitten im Jagdbezirk und Landschaftsschutzgebiet, hängt schon 2 Jahre in der Warteschleife
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pako
 
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Echt schade, wie durch die Bürokratie die Aufwertung und Neuschaffung von Biotopen blockiert wird. Gewässer sind einer der wertvollsten Lebensräume. Und wenn man sie wie die übrige Revierfläche auch noch an wenigen Tagen im Jahr jagdlich nutzen kann, was spricht dagegen?

Wir überlegen auch derzeit, in einer Ecke des Reviers einen Teich auszuheben. Mal sehen, was draus wird.
 
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@ pako

Das Ergebnis hättest du doch dir doch denken können. Ein Blick ins BNatG §30 und Baden- Würtenbergische- Naturschutzgestz § 32 erklärt es auch.
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A

anonym

Guest
Sprech doch mal mit der Feuerwehr....
vielleicht brauchen die ja in direkter Nähe zu einem Wald dringend einen
FEUERLÖSCHTEICH :
Muß ja nicht unbedingt quadratisch werden...
P.
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A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Bärentöter:
Sprech doch mal mit der Feuerwehr....
vielleicht brauchen die ja in direkter Nähe zu einem Wald dringend einen
[qb] FEUERLÖSCHTEICH
:
Muß ja nicht unbedingt quadratisch werden...
P.
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[/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Und offerier ihnen für die positive Erledigung eine ordentliche Finanzspritze zur Neuanschaffung einer Feuerlöschspritze und genug Freibier zur Einweihung des Löschteichs...

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Varminter
 

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