Anhörung Neues Jagdrecht B-W kommenden Freitag

A

anonym

Guest
OberförsterVS schrieb:
Guten Morgen,

nur weil etwas alt ist, muss es nicht schlecht sein, aber auch nicht gut. Eine Gesetzesnovelle ist auch immer eine Gelegenheit zu überprüfen, ob die bisherigen Normen dem Gesetzeszweck dienen.


Guten Morgen OFVS, das sehe ich anders. Die Gelegenheit gibt es im täglichen Dienstbetrieb, im realen Leben, im Vorfeld also. Erst wenn es einen triftigen Grund für Änderungen gibt, macht man einen Entwurf, vorher nicht. Man kann nicht eine Gesetzesvorlage machen und sich dann erst überlegen, was man noch weiter verbieten, abschaffen oder erlauben will. Das wäre sinnig oder wie man dazu sagt ;-)
 
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Lagom schrieb:
' bin wohl nicht der OF, aber das findet sich momentan online bei der Forstkammer Ba-Wü: http://www.forstkammer-bw.de/politikfelder.html#c85

Unter Jagd auswählen.

Auf der Suche nach der Schwäche für Bambi und Co viel Erfolg!!


Die habe ich bereits gekannt.
ICh meinte eigentlich auch Konkreteres zu der Anhörung am Freitag.
Trotzdem Danke für den Hinweis.

@OVS
dito
Und viel Erfolg für Freitag :27:
 
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@ dwm: Gründe das Jagdrecht in einigen Punkten zu überdenken, gibt es - leider.

@ silo: meinen Vortrag werde ich nicht online stellen...nach der Anhörung vielleicht.

Gruß & Dank

OVS
 
A

anonym

Guest
OberförsterVS schrieb:
@ dwm: Gründe das Jagdrecht in einigen Punkten zu überdenken, gibt es - leider.

Ich sage es an dieser Stelle aber noch einmal ganz deutlich: Der Mißbrauch eines Rechtes ist und darf kein Grund für dessen Abschaffung sein, sonst kann man auch irgendwann wieder Leute präventiv an die Wand vors Peloton stellen.

Ansonsten viel Erfolg im Sinne der Stärkung des Jagdausübungsrechtes durch Verkleinerung von EJB meinetwegen. Zum Jagdausübungsrecht des Grundeigentümers muss aber auch der Jagdschutz gehören, sonst ist das Ausübungs-Recht ja letztlich weg, wenn man es nicht nachhaltig schützen kann. Die Behörden kommen immer erst, wenn etwas passiert ist und verwalten ermittelnd. Der JAB ist aber oft schon vorher vor Ort. Mißbrauch rechtfertigt keine Abschaffung, im Straßenverkehr ist das ja auch nicht üblich, wie in vielen anderen Rechtsbereichen gleichermaßen nicht. Aber lassen wir das. Viel Erfolg wie gesagt :27: :21: :28:
 
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Moin!

Und es wäre nett, wenn "man" daran denkt, dass die Gegebenheiten in Ba-Wü länderspezifisch sind und man deshalb nicht unbedingt bundesweite Signale setzen muss ...

Viele Grüße,

Joe
 
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Mohawk schrieb:
Moin!

Es fehlen, falls nicht im Grundpositionenpapier enthalten:
- Niederwild,
- Artenschutzmanagement incl. Neophyten und Neozoen,
- Landnutzungsperspektive (waldübergreifend),
- Position im Spannungsfeld Naturschutz - Jagd separat herausgearbeitet
- Position im Spannungsfeld Tierschutz - Jagd

Bitte dran denken:
1.) Wenn die Kompromisslinie nur im Wald verläuft ist das kein Kompromiss mehr.
2.) Die wildbiologischen Aspekte werden in der Regel von Förstern so gut oder so wenig verstanden wie von Jägern, Tierschützern oder Naturschützern. Damit werden dann leider oft Probleme hausgemacht oder verschärft, die nicht primär den Tieren anzulasten wären wenn die Menschen ihre Hausaufgaben gemacht hätten.

Viele Grüße,

Joe

Die Anmerkungen, denen absolut zuzustimmen ist, fallen nur leider bei den "Förstern" - auch und v.a. denen der Forstkammer BaWü - völlig unten durch. Die Erfahrungen, z.B. aus RLP, zeigt, dass die Forstpartie grundsätzlich nicht willens und in der Lage ist, weiter als bis zum Waldrand zu denken - von innen gesehen.
Und selbst innerhalb des Waldes wird lediglich im eigenen, ökonomischen Sinne agiert und argumentiert. Die Frage der Verkleinerung von Mindestreviergrößen ist hierfür das beste Beispiel.
 
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@ DWM - da bin ich ganz bei Dir Vollzugs- oder Vertragsdefizite begründen keine Notwendigkeit, Normen zu ändern. Nur wenn sich Normen als falsch herausgestellt haben, sollte man das tun.

@ Mohawk - diesbzüglich würde ich eher den Blick auf NRW richten, im Südwesten scheint man die Diskussion mit Augenmaß und Pragmatismus anzugehen.

@ Rauti - aus dem BZ-Artikel wird nicht deutlich, ob es nun wirklich starken Verbiss gibt oder nicht. Gibt es den starken Verbiss, spricht nichts gegen eine Abschusserhöhung, verjüngt sich die Tanne freudig ohne Zaun und Einzelschutz, spricht nichts dagegen, den Abschuss zu reduzieren.
 
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@ Ips - die Forstkammer vertritt die Interessen der Waldeigentümer, LJV und ÖJV vertreten die Interessen der Jäger, jeder kommt zu Wort und irgendwann in zweidrei Jahren wird der L'tag dann ein wohlabgewogenes Gesetz beschließen - das jedenfalls hoffe und erwarte ich.
 
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OberförsterVS schrieb:
@ Ips - die Forstkammer vertritt die Interessen der Waldeigentümer, LJV und ÖJV vertreten die Interessen der Jäger, jeder kommt zu Wort und irgendwann in zweidrei Jahren wird der L'tag dann ein wohlabgewogenes Gesetz beschließen - das jedenfalls hoffe und erwarte ich.

Natürlich wird diese "kleine Einschränkung" bei der Formulierung der Position "Jagd in Baden-Württemberg" geflissentlich verschwiegen - von den i.d.R. unwissenden und leicht beeinflussbaren Politiker/Innen macht sich das ja auch besser.
Da der ÖJV letztlich auch ausschließlich waldorientiert ist (zu den meisten Problemen des Offenlandes gibt es ebensowenig eine Position, wie zu anderen "Jäger-orientierten" Fragen, z.B. Waffengesetz), ist Deiner Ansicht zu widersprechen, nach der der ÖJV "die Interessen der Jäger" vertritt, das tut er nicht!
Mit nur ein wenig mehr Weitblick könnten beide Interessenvertretungen erkennen, dass Regelungen, die vielleicht ansatzweise im reinen Waldrevier noch einen gewissen Sinn machen, sich im Offenland und in den Mischgebieten absolut kontraproduktiv auswirken können.
Letztlich kann man - mit Blick auf die formulierten 9 Handlungsempfehlungen festhalten, dass diese entweder einen bereits jetzt bestehenden Zustand fordern (Schadensvermeidung vor -regulierung) oder für einen Großteil der Reviere (Wald-/Feldreviere, Feldreviere) eine völlig unsinnige - weil eben waldfixierte - Überreglementierung darstellen.
Zu den Managementvorstellungen der drei Schalenwildarten sage ich besser erst gar nichts.
 
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@ Ips - Du vertrittst eben Positionen aus Deinem Blickwinkel, was ich nicht zu kritisieren habe. Möglicherweise hat der LJV ja Deine Perspektive und dann wird dessen Vertreter schon dafür sorgen, dass die Interessen der dem LJV nahestehenden Jäger gehört werden.

Dass der ÖJV keine Jägerinteressen vertritt, kann ich nicht erkennen, außer man schätzt das mit Grund und Boden verbundene Jagdrecht so gering, dass man die Interessen der Grundeigentümer für vernachlässigungswert hält und stört sich dann daran, dass der ÖJV sich auch darüber Gedanken macht.
 
G

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Guest
Na, dann wäre das aber eher ein Grundeigentümer- oder Waldverwalter- und kein Jagdverband der Jägerinteressen vertritt, oder?

Vom privaten Waffenbesitz möchte ich hier nicht schon wieder anfangen müssen, zu diesem Thema kam ja bisher auch nur Geblubber.
 
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Moin!

OberförsterVS schrieb:
@ Mohawk - diesbzüglich würde ich eher den Blick auf NRW richten, im Südwesten scheint man die Diskussion mit Augenmaß und Pragmatismus anzugehen.

Nimms bitte nicht persönlich, aber "Die Worte hör' ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube."

Fast alles was ich aus den südlichen Bundesländern mitbekomme läßt dem Wildbiologen in mir die Haare zu Berge stehen. Deshalb sehe ich keinen Grund, Euch aus der Beobachtung zu entlassen. ;) NRW ist natürlich noch was Anderes, mal sehen, ob sich da eventuell die ländlichen Regionen OWL, Sauerland, Eifel und Münsterland vom Kern abspalten. :31:

Viele Grüße, :28:

Joe
 
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@ DUK - zur Jagd, die an Grund Boden festgemacht wird, gehört auch privater Jagdwaffenbesitz, der effektiv und zumutbar hinsichtlich seines Gefährdungspotenzials zu regeln ist. Das ist mit den ständigen Verschärfungen des Waffenrechtes in meinen Augen mittlerweile ausgeschöpft und benötigt keine weiteren Reglementierungen.
Für das Jagdrecht eines Bundeslandes ist das aber kein direktes Spielfeld, weil dazu nichts geregelt wird. Mittelbar durch die zu bildenden Arbeitsgruppen wird man das Thema in die Politik transportieren und ich sehe bislang keine Interessensgruppe, die an der JagdGnovelle beteiligt wäre, die privaten Jagdwaffenbesitz infrage stellen wollte.

Dass im ÖJV viele Mitarbeiter von Waldeigentümern aktiv sind, ist richtig. Sie wurden ja auch aus dem LJV vertrieben.
 
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Gelöschtes Mitglied 6077

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War denn nun jemand bei diesem Show-down anwesend und kann berichten?
 

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