Anarchy in the UK

A

anonym

Guest
Mohawk schrieb:
Und dann? Molli-Schmeisser verletzt / tot, seine 200 Kumpels stehen vor der Tür, ... ?

Ja. Ich frage mal die Polizisten in meiner Familie was sie davon halten, wenn bei so einem Einsatz auch noch von Dritten geschossen wird ...

Viele Grüße,

Joe

Zu 1. Unzulässige Sachverhaltserweiterung um bis zu 200 Personen !!!!!
Hier ging es in der Diskussion um das grds. Recht, und das hat man so wie von mir dargelegt, nicht um Kampf gegen 200 Aufrührer. Wenn Du im letzteren Fall niemanden sonst in der Familie hast, der schießen kann, im Ggs. zu mir :), dann versteck Dich unter der Couch............Und daß Du mir unterstellst, daß ich eben nicht verschiedene Rechtsgüter abzuwägen und eine Situation zu beurteilen in der Lage bin, im Ggs. zu Dir selbstverständlich, macht Dich eigentlich diskussionsunwürdig. Alles andere wurde bereits gesagt. Wenn man allerdings immer an Extremen diskutiert, wird man nie zu einem Konsens kommen. Einerseits haben wir Rechte, und jeder darf und kann selbst entscheiden, die unter gewissen Umständen in Anspruch zu nehmen. Man darf selbstverständlich sein Eigentum und sein Leben mit der Schuß- und jeder anderen gerade zur Hand habenden Waffe verteidigen. UM NICHTS ANDERES GEHT ES HIER. Und selbst wenn es 200 wären, dürfte man ein paar davon mitnehmen und sich nicht wehrlos schlachten lassen. Es sind aber bislang keine 200, die zusammen gemeinschaftlich Autos in Brand setzen. Vermutlich nichtmal mehr als 2 in den bekannten Fällen...........Und da gilt das, was ich als Äggsbärde gesagt hab, uneingeschränkt.

2. Was Polizisten davon halten, wenn sich jemand rechtmäßig wehrt, habe ich auch schon geschrieben. Berufspech oder Pech im allgemeinen Chaos, u.U. für jeden, auch den sich zur Wehr setzenden. Es gibt immer noch den Grds. vom falschen Ort und der falschen Zeit, das kann jeden treffen, aber auch das kein Grund, sich ohne Gegenwehr das Eigentum abfackeln zu lassen oder sich gar für die Gegenwehr und gegen den daraus resultierenden rechtswidrigen Angriff nicht wehren zu dürfen. Außerdem sind die "Kollegen" immer in der Pflicht, erstmal die Lage festzustellen und dann erst zu handeln. Umgekehrt wird da nie ein Schuh draus. Wir haben schon eine Lage für Berlin, auch für Teile von GB, das wird hier zumeist in der Diskussion vergessen. Daß sich da irgendwann mal jemand mit der Waffe rechtmäßig wehrt, läßt sich gar nicht vermeiden. Und jeder, der das nicht auf die Reihe bekommt, der braucht dringend Ausbildung in Grund- und Menschenrechten und in Bezug auf die Funktion eines Rechtsstaates.
 
A

anonym

Guest
DHS schrieb:
Für den ein oder anderen sicher interessant, so wie gerade diskutiert wird:
http://www.youtube.com/watch?v=b9TvtpydzjI

Frage: Sind Gummischrot und Bohnensäckchengeschosse in Deutschlad (für EWB-Inhaber) legal zu erwerben?

Wenn sie CIP haben, dann über den Handel, andernfalls mit oder ohne CIP / Vorläufer-Prüfungszeichen über den Altbesitz von Witwen und Witwern, die man 2002/2003 insoweit enteignet hat. Die haben seitdem in ihrem Besitz befindliche Mun ja nach dem Tod des Berechtigten binnen angemessener Frist abzugeben. CIP und volle Packungen gelten nach dem BeschußG (= Verbraucherschutzgesetz) nur für den Handel bzw. für Gewerbliche, nicht für den Erwerb/die Überlassung unter Privaten, sonst wäre eine Abgabe von Mun auch gar nicht mehr möglich, nicht mal an Händler selbst, wenn ich mir da so manche in letzter Zeit bekanntgewordene Erlaubnis nach 21 WaffG neu bzw. 7 WaffG alt anschau. Ich hab noch Gummischrot, aber das ist ja keine rechtliche Verpflichtung, die zu benutzen, wenn sie gerade nicht zur Hand sind. Teilmantel und Posten je nach Waffenart gehen selbstverständlich auch.
 
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Nun vertragen wir uns mal wieder :)
Ich glaube, so weit liegen wir nicht auseinander!

Das Recht auf Verteidigung unter dem "Rechtfertigenden Notstand" hat man. Nur muss man das Recht auch durchsetzen KÖNNEN und da sieht es u.U. bei der Gruppendynamik schlecht aus. Das kann in Lynchmob enden.
Ich würde denen auch nicht mit der Waffe erscheinen. Das kann falsche "Begehrlichkeiten" wecken.

Man hat nur 1 Leben. Was ist dagegen ein Haus Wert?

Besser sich passiv darauf vorbereiten, d.h. Feuerlöscher und Wasserschlauch unter Druck im Treppenhaus bereithalten. Die Waffe dient dann der ultima Ratio, wenn die ins abgesperrte Haus eindringen und uns an die Wäsche wollen. Dann ohne Warnschuss!
Meine Meinung!
 
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DWM1915 schrieb:
Zu 1. Unzulässige Sachverhaltserweiterung um bis zu 200 Personen !!!!!

Wieso unzulässig? Wir sind hier nicht im Thread über brennende Autos in Berlin sondern dem zum Chaos und den "riots" in UK.

Und daß Du mir unterstellst, daß ich eben nicht verschiedene Rechtsgüter abzuwägen und eine Situation zu beurteilen in der Lage bin, im Ggs. zu Dir selbstverständlich, macht Dich eigentlich diskussionsunwürdig.

DU wolltest nicht abwägen, aber suche die "schuld" ruhig bei anderen ... :twisted:

Man darf selbstverständlich sein Eigentum und sein Leben mit der Schuß- und jeder anderen gerade zur Hand habenden Waffe verteidigen. UM NICHTS ANDERES GEHT ES HIER.

Doch. Es geht auch darum dass hier manche in ihrer Naivität meinen, sowas hätte dann keine Folgen ...


Es sind aber bislang keine 200, die zusammen gemeinschaftlich Autos in Brand setzen. Vermutlich nichtmal mehr als 2 in den bekannten Fällen

Du bist im falschen thread, aber für zwei Autoanzünder brauchen Experten doch keine Schusswaffen, oder? :mrgreen:

Viele Grüße,

Joe
 

JMB

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DWM1915 schrieb:
Ob sich die Polizei freut, wenn man Eigentum und Leben gegen eine Horde Müll verteidigt, ist mir schei.ßegal.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Schon mal gehört, Du kompetenter Fachmann?

Edit:
DWM1915 schrieb:
Und jeder, der das nicht auf die Reihe bekommt, der braucht dringend Ausbildung in Grund- und Menschenrechten und in Bezug auf die Funktion eines Rechtsstaates.
Gehört hast Du also schon mal davon.


WaiHei
 
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wenn man vom Fenster aus sieht, dass da auf der Strasse soeben der eigene Wagen angezündet wird und man greift zur Kanone, weil der Zündler so schon im Sichtfeld steht, handelt es sich m.E.. um NotwehrÜBERSCHREITUNG ggf sogar NotwehrEXZESS, da die Verhälnismäßigkeit nicht gewahrt wird.

Angriff gegen das eigene Leben ist was anderes.
 
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DWM1915 schrieb:
DHS schrieb:
Für den ein oder anderen sicher interessant, so wie gerade diskutiert wird:
http://www.youtube.com/watch?v=b9TvtpydzjI

Frage: Sind Gummischrot und Bohnensäckchengeschosse in Deutschlad (für EWB-Inhaber) legal zu erwerben?

Wenn sie CIP haben, dann über den Handel, andernfalls mit oder ohne CIP / Vorläufer-Prüfungszeichen über den Altbesitz von Witwen und Witwern, die man 2002/2003 insoweit enteignet hat. Die haben seitdem in ihrem Besitz befindliche Mun ja nach dem Tod des Berechtigten binnen angemessener Frist abzugeben. CIP und volle Packungen gelten nach dem BeschußG (= Verbraucherschutzgesetz) nur für den Handel bzw. für Gewerbliche, nicht für den Erwerb/die Überlassung unter Privaten, sonst wäre eine Abgabe von Mun auch gar nicht mehr möglich, nicht mal an Händler selbst, wenn ich mir da so manche in letzter Zeit bekanntgewordene Erlaubnis nach 21 WaffG neu bzw. 7 WaffG alt anschau. Ich hab noch Gummischrot, aber das ist ja keine rechtliche Verpflichtung, die zu benutzen, wenn sie gerade nicht zur Hand sind. Teilmantel und Posten je nach Waffenart gehen selbstverständlich auch.

Munition ohne CIP Kennzeichnung ist unabhängig ob Händler oder Privatperson nach meinem Kenntnisstand illegal; auch wenn ein Privatier diese weiternutzt oder veräußert, ändert das nichts an dieser Tatsache
 

JMB

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DHS schrieb:
Frage: Sind Gummischrot und Bohnensäckchengeschosse in Deutschlad (für EWB-Inhaber) legal zu erwerben?
Vor Jahren hatte Kettner die mal im Angebot, als Posten und "FLG".
Keine Ahnung, ob und wo z.Zt. welche angeboten werden.


WaiHei
 

JMB

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Baumstumpfnix schrieb:
wenn man vom Fenster aus sieht, dass da auf der Strasse soeben der eigene Wagen angezündet wird und man greift zur Kanone, weil der Zündler so schon im Sichtfeld steht, handelt es sich m.E.. um NotwehrÜBERSCHREITUNG ggf sogar NotwehrEXZESS, da die Verhälnismäßigkeit nicht gewahrt wird.
Wie schon mal geschrieben:
Die Verhältnismäßigkeit der Mittel steht bei Notwehr ganz weit hinten. Nur grobe Unverhältnismäßigkeit (Kirschendiebe aus dem Baum schießen) ist unzulässig.
Ob heutzutage der Schusswaffeneinsatz gegen Brandstifter (ohne Personengefährdung) als grob unverhältnismäßig angesehen würde "käme auf den Versuch an".
Die Frage ist vielmehr, ob der Angriff noch gegenwärtig ist, wenn das Auto bereits brennt (keine weiteren Brandsätze und kein anderes Auto vorhanden).
Baumstumpfnix schrieb:
Angriff gegen das eigene Leben ist was anderes.
Nicht grundsätzlich!
"... gegen Leib, Leben, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut ...".


WaiHei
 
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Pfannenjäger schrieb:
Mohawk schrieb:
Doch. Es geht auch darum dass hier manche in ihrer Naivität meinen, sowas hätte dann keine Folgen ...

+1

++1

Allen Autolieberhabern: Kauft oder mietet euch eine Garage!

Für das Worst-Case-Szenario: Kauft oder mietet euch auf dem Land ein! Dort kann man unter Umständen Lebensmittel anbauen und die Garage ist auch dabei. Übrigens, diesen Zivilisatiosmüll gibt es auf dem Land selten. Bevor dort ein Auto abgefackelt wird, ist es weg, weil der Schlüssel in der Einfahrt nie abgezogen wird. Aber bis der Mob übers Land zieht, sind die Städte geplündert.
 
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JMB schrieb:
DWM1915 schrieb:
Ob sich die Polizei freut, wenn man Eigentum und Leben gegen eine Horde Müll verteidigt, ist mir scheißegal.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Schon mal gehört, Du kompetenter Fachmann?

WaiHei

Und wie ist es um meiner Wüde bestellt die diese als Müll in meiner Person sehen?
Wie anders solte man das verstehen wenn Häuser angezündet werden um mich gleich wie in einer Müllverbrennungsanlage zu verheizen?

Würden die Menschenrechte bei den Randalierern so geachtet, würden solche Ausschreitungen undenkbar sein.
 

JMB

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@Geradezugrepetierer u. physikus70

Wenn Ihr glaubt besser zu sein, dann benehmt Euch auch so!

Ich will das Verhalten dieser Menschen nicht gutheißen und dennoch - es sind Menschen und kein Müll!

Wie groß ist der Schritt zu "Menschenmaterial" und Schlimmerem?
"Wohlstandsmüll" war mal das Unwort des Jahres!
Damit hatte der Chef des Nestle-Konzerns Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gemeint (und "Der Dicke" hat ihn auch noch verteidigt :evil: )


WaiHei
 
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Bei einem echten, länger andauernden totalen Zivilisationsausfall gelten ohnehin ganz andere "Gesetze" - nämlich die des Überlebens. Dabei würde ich mich hüten, in so einer Situation mit der Waffe herumzufuchteln. Mein brennendes Auto auf der Straße wäre in einer Großstadt dann auch mit Sicherheit das geringere Problem.
 

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