1. Wenn er denn wirklich alkoholisiert war, dann hatte er nicht genügend getrunken, um vermindert Zurechnungsfähig zu sein. Hätte er diesen Punkt erreicht, wäre er nicht in der Lage (koordinative Fähigkeiten) 28 mal eine Straftat zu begehen. Sollte er dennoch betrunken genug gewesen sein, frage ich mich warum keiner der selbstbewussten Bürger den Flegel gestoppt hat. Wenn ich so ca. 1,2 Promille hätte, wäre das jedem halbwegs mit Zivilcourage ausgestattetem Mitmensch möglich.
2. Da der Jüngling ja schon einschlägig vorbestraft/bekannt ist, dürfte er nicht so ohne Weiteres (schlechte Kindheit....) wegkommen.
3. Sind Taten wie Diese mit keinen noch so guten Vorkehrungen zu verhindern. Wenn er kein Messer hat, nimmt er halt eine Bierflasche.....
Die betroffenen Opfer tun mir leid.
Kokanee
2. Da der Jüngling ja schon einschlägig vorbestraft/bekannt ist, dürfte er nicht so ohne Weiteres (schlechte Kindheit....) wegkommen.
3. Sind Taten wie Diese mit keinen noch so guten Vorkehrungen zu verhindern. Wenn er kein Messer hat, nimmt er halt eine Bierflasche.....
Die betroffenen Opfer tun mir leid.
Kokanee