Aber mal ganz im Ernst: Wieviele Fälle gibt es, in denen sich ein Einbrecher, wenn der den Schrank denn überhaupt findet, mit einem Werkzeugpool von 20kg aufmacht den vielleicht sogar "nur" VDMA Schrank zu knacken (Wenn es denn von außen auszumachen ist)? Da muss dann doch gezielt ein Waffenbesitzer ausgespäht, der Aufstellort und Widerstand des Schranks im Vorfeld bekannt und halt die laut Video 5 bis 10 Minuten Lärm und Krach für eventuell Geübte aufgebracht werden, um an vielleicht nur an eine Rep.-Büchse zu kommen. Wenn man mit seinem Waffenbesitz nun nicht Hausieren geht und nicht in einschlägigen sozialen Netzwerken mit seinen Halbautomaten oder Kurzwaffen posiert, sucht ein Gelegenheitsdieb meines Erachtens und laut einschlägigen, polizeilichen Einbruchsmeldungen eher die schnelle Mark in Form von Schmuck, Bargeld etc in Nachtschränkchen, als dass er den großen Aufwand betreibt, Waffentresore zu knacken. Wir können uns auch in Watte einrollen, damit wir nicht die böse Treppe runterfallen. :roll:
Und wenn der Gesetzgeber damit A-Schränkchen als das Mindeste empfindet, um Langwaffen aufzubewahren, kommt es ganz auf meinen Geldbeutel, den Wert des Inhalts, mein Sicherheitsgefühl und vielleicht meinen sonstigen Einbruchschutz an, ob ich für die vielleicht nur eine einzige Langwaffe einen Klasse A, B, 0, I oder einen Schrank höherer Schutzklasse aufwende. Der Sinn und Zweck der ganzen Veranstaltung "Waffenaufbewahrung" ist meines Erachtens, dass, primär, Unberechtigte nicht unmittelbar an Waffen rankommen, als wenn sie z.B. überm Kamin hängt und sekundär es dem Waffenbesitzer die Sicherheit gibt, dass dieselbe in der kurzen Abwesenheit in Sicherheit ist. Bei einem langen Urlaub kann man ja auch von §12 WaffG Abs. 1 Nr. 1a "Vorübergehende, sichere Verwahrung" Gebrauch machen.
Solange ich nicht von umherziehenden Banden höre, die mit Einsicht in die Datenkrake NWR (um den Umstang weitergesponnen sogar aufgrund von Datenlecks, siehe Bundestag) gezielt WaffBesitzer aufgreifen, sehe ich persönlich keinen Bedarf an einer Verschärfung der Aufbewahrungsrichtlinien. Lediglich sollten ausgelaufende und nun bestehende Normen im WaffG aktualisiert werden.
Gruß, vG