Nach Kriegsende wurden die Jäger durch die Besatzungsmächte entwaffnet, was ja durchaus logisch und nachvollziehbar war.
Auf Waffenbesitz stand lange Zeit die Todesstrafe.
die Jagdhohheit lag bei den Besatzungsmächten, die recht ausgefeilte Jagdgesetze erliessen. Interessant hierbei auch die Jagd- und Schonzeiten, bei denen z.B. im amerikanischen Sektor auch "Bag limitations" nach amerikanischem Vorbild vorgesehen waren. So durften z.B. in Bayern durch jeden Angehörigen der Besatzungsmacht nicht mehr als 10 Wildenten erlegt werden, in Württemberg-Baden (sic) war das damals noch so gut wie nicht vorkommende Rotwild (!) ganzjährig geschont während Brachvögel vom 01.Aug. bis 28. Feb. geschossen werden dürften.
(Ganze Verordnung bei Interesse als Scan verfügbar)
Zu Beginn der 50er Jahre wurde - auch angesichts der immensen Wildschäden - das Jagdverbot für deutsche Bürger gelockert. Mit ausgegebenen Waffen (i.d.R. Militärwaffen) durften ausgewählte, unverdächtige und aus der Nazizeit unbelastet hervorgegangene Jäger mit Einzelgenehmigung unter Aufsicht tageweise jagen.
Die mangelhafte Ausrüstung wurde mit allerlei Tricks aufgewertet, so war es z.B. üblich, militärische VM-Geschosse durch Abfeilen der Spitze zu Deformationsgeschossen zu machen. Unfälle waren die Folge (Mantelstecker!!!)
Wer sich traute, nutzte auch versteckte eigene Jagdwaffen statt der ausgegebenen Militärwaffe...
So sah damals die Jagderlaubnis in Bayern für Deutsche aus:
(Namen und Ort unkenntlich gemacht)