Ich war heut auf dem Hegegemeinschaftsschießen der örtlichen Kreisgruppe (Gästeklasse, weil kein Mitglied beim BJV). Was der stellvertretende Kreisgruppenvorsitzende zu Besten gab, war erschreckend! (btw: Der stellvertreter, weil nach dem berufsbedingten Rückzug des ehemaligen Vorsitzenden es seit mehreren Jahren keinen ersten Vorsitzenden mehr gibt)
Zum Einen hat er darum gebeten, dass möglichst viele Mitglieder bei der Biotopaktion mitmachen sollen, damit von der Wildlandstiftung Ausgleichsgelder für die geleistete Arbeit in die Kassen kommt. andererseits hat er die Probleme bei der Abrechnung der beantragten Gelder der vergangenen Jahre bemängelt. Für 2015 und 16 sind die erst 2018 abgerechnet worden und auch nicht in der zuvor besprochenen Höhe (2.800€ statt 3.300€ - wenn ichs richtig aufgepasst hab) Gleichzeitig stehen die Zahlungen durch die Wildland für die Aktionen 2017 und 2018 noch aus, obwohl im Oktober 2018 eingereicht.
Das Ganze vor dem Hintergrund, dass der münchner Präsident eine "Aufwandsentschädigung" im mittleren fünfstelligen Bereich jährlich zzgl. eines 7er BMW erhalten hat und dafür keine Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichtet wurden. (Die normale Pauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen liegt angeblich bei 720€/Jahr steuerfrei.) Der Wirtschaftsprüfer (wörtlich: "darüber kommt als Institution nur noch der Staatsanwalt und der liebe Herrgott") hat wohl das schärfste ihm mögliche Urteil abgegeben, dass er abgeben kann (ich weiß nimmer, wie das heißt...) Der 2. Kreisgruppenvorsitzende: "Da brennt der Himmel!"
Dass da Lohnsteuer und Sozialabgaben nachgezahlt werden müssen ist wohl allen klar, die Frage ist nur, ob Vocke als "Angestellter" (BJV zahlt) oder als "Selbständiger" zählt (dann würd er selbst zahlen müssen). Die Höhe bezifferte er als satter sechsstelliger Betrag.
Ich konnte mir als Nichtmitgleid das ein oder andere mal ein Grinsen nicht verkneifen...!
Übrigens: Das Motto "Wald vor Wild" kam im Rahmen der Forstreform 2005 ins Waldgesetz. Gegen diese Reform lief damals ein Volksbegehren, dass an etwa 50.000 fehlenden Unterschriften gescheitert ist. Vocke hat seinerzeit (ganz im Sinne des schwarzen Parteibuches) die BJV-Mitgleider dazu aufgerufen, sich NICHT am Volksbegehren zu beteiligen! Er trägt also einen nicht geringen Anteil am Zustandekommen dieses Gesetzestextes "WALD VOR WILD!"
Und zu den Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras: Ich selbst hab keine und mir isses zur Zeit auch deutlich zu teuer. Wenn damit in der Dunkelheit zuverlässig angesprochen werden kann - werdet glücklich damit! Mir hat ein Freund gesagt, dass er sehr erstaunt war, wie viel Rehwild er des nächtens mit der WBK in seinem Revier auf dem Feld stehen sieht. (Ein vielfaches des geschätzten Bestandes) Wenn die WBK dazu führt, dass die etablierte Jägerschaft ihren unterschätzten Rehwildbestand objektiver einschätzen kann und entsprechend unvoreingenommener angepasste (erhöhte) Abschusspläne akzeptiert, sollen sie die gerne benutzen dürfen!