Die Tiere gelten künftig nicht mehr als »streng geschützt«, sondern nur noch als »geschützt«. Die Jagd auf problematische Exemplare wird damit vereinfacht. Allerdings muss erst noch das EU-Recht geändert werden.
Der Europarat ebnet den Weg für ein schärferes Vorgehen gegen Wölfe. Am Dienstag stimmte der zuständige Ausschuss einem entsprechenden Antrag der EU-Staaten zu, den Schutzstatus abzusenken. Bevor dies in Deutschland gelten kann, muss aber noch das EU-Recht geändert werden.
Hintergrund des Antrags ist, dass sich nach EU-Angaben die Zahl der Wölfe in Europa innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt hat. Die Zahl der in der EU vom Wolf getöteten Nutztiere, meist Schafe und Ziegen, wird auf mindestens 65.500 pro Jahr geschätzt.
Der Europarat ist von der EU unabhängig. Zu seinen 50 Mitgliedern zählen die EU-Staaten, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Das Gremium kümmert sich um die Wahrung der Menschenrechte, ist aber auch für die Einhaltung der Berner Konvention zuständig, einem 1979 verabschiedeten völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. In diesem Vertrag galt der Wolf bislang als »streng geschützt«. Das bedeutet, dass die Staaten Maßnahmen zur Erhaltung des Wolfs ergreifen müssen und die Tiere nicht absichtlich getötet werden dürfen.
Begründet wurde dies damit, dass sich die Wolfsbestände in den vergangenen Jahren immer mehr erholt hätten. Außerdem häuften sich zuletzt Risse von Nutztieren wie Schafen und Rindern. Abwehrmaßnahmen wie hohe Zäune werden von Wölfen immer wieder überwunden.
Der Umweltschutzverband Nabu rügte, die Entscheidung des Europarats basiere nicht auf Fakten, sondern sei ausschließlich politisch getrieben. Laut Nabu-Expertin Marie Neuwald braucht es funktionierende Regelungen, wann und in welchem Rahmen ein Wolf mit auffälligem Verhalten getötet werden darf. »Das ist jedoch auch im bestehenden Recht möglich.«
Nach Angaben der EU stieg die Zahl der Wölfe in Europa von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland wurden zuletzt 209 Wolfsrudel nachgewiesen. Demnach hatte Brandenburg mit 58 die meisten Wolfsfamilien, gefolgt von Niedersachsen (48) und Sachsen (37).
Die Entscheidung des Europarats-Gremiums bedeutet nicht automatisch, dass die Tiere in Deutschland nun einfach so geschossen werden dürfen. Die Änderung tritt drei Monate nach ihrer Annahme in Kraft, sofern nicht ein Drittel der Vertragsparteien Einspruch erhebt. Anschließend kann die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs im EU-Recht vorlegen. Dieser Vorschlag braucht nochmals eine Mehrheit unter den EU-Staaten und eine Mehrheit im Europaparlament. Änderungen an dem Vorhaben sind noch möglich.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einer »wichtigen Nachricht für unsere ländlichen Gemeinden und Landwirte« und begrüßte den Beschluss in Straßburg. »Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz zwischen der Erhaltung der Wildtiere und dem Schutz unserer Lebensgrundlagen«.
(Quelle: https://www.spiegel.de/wissenschaft...werden-a-70370982-34fe-4cf2-95ba-5457446fb215)
Der Europarat ebnet den Weg für ein schärferes Vorgehen gegen Wölfe. Am Dienstag stimmte der zuständige Ausschuss einem entsprechenden Antrag der EU-Staaten zu, den Schutzstatus abzusenken. Bevor dies in Deutschland gelten kann, muss aber noch das EU-Recht geändert werden.
Hintergrund des Antrags ist, dass sich nach EU-Angaben die Zahl der Wölfe in Europa innerhalb von zehn Jahren fast verdoppelt hat. Die Zahl der in der EU vom Wolf getöteten Nutztiere, meist Schafe und Ziegen, wird auf mindestens 65.500 pro Jahr geschätzt.
Der Europarat ist von der EU unabhängig. Zu seinen 50 Mitgliedern zählen die EU-Staaten, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Das Gremium kümmert sich um die Wahrung der Menschenrechte, ist aber auch für die Einhaltung der Berner Konvention zuständig, einem 1979 verabschiedeten völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. In diesem Vertrag galt der Wolf bislang als »streng geschützt«. Das bedeutet, dass die Staaten Maßnahmen zur Erhaltung des Wolfs ergreifen müssen und die Tiere nicht absichtlich getötet werden dürfen.
Bundesregierung hat ihre Meinung geändert
Die EU-Staaten beantragten nach langer Diskussion dann im September eine Herabstufung des Status auf »geschützt«. Dies beinhaltet zwar immer noch strenge Regeln – eine Jagd auf problematische Wölfe wäre dann aber unter bestimmten Umständen einfacher möglich. Mit der Zustimmung zu dem Vorhaben änderte die Bundesregierung ihren Kurs in der Wolfspolitik.Begründet wurde dies damit, dass sich die Wolfsbestände in den vergangenen Jahren immer mehr erholt hätten. Außerdem häuften sich zuletzt Risse von Nutztieren wie Schafen und Rindern. Abwehrmaßnahmen wie hohe Zäune werden von Wölfen immer wieder überwunden.
Der Umweltschutzverband Nabu rügte, die Entscheidung des Europarats basiere nicht auf Fakten, sondern sei ausschließlich politisch getrieben. Laut Nabu-Expertin Marie Neuwald braucht es funktionierende Regelungen, wann und in welchem Rahmen ein Wolf mit auffälligem Verhalten getötet werden darf. »Das ist jedoch auch im bestehenden Recht möglich.«
Der Wolf war in Westeuropa ausgerottet
Nach Angaben der Artenschutzorganisation WWF wurde der Wolf in Westeuropa und damit auch in Deutschland Mitte des 19. Jahrhunderts ausgerottet. Er überlebte demnach nur im Osten und Süden Europas. Seit einigen Jahren erholen sich die Bestände allerdings.Nach Angaben der EU stieg die Zahl der Wölfe in Europa von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023. In Deutschland wurden zuletzt 209 Wolfsrudel nachgewiesen. Demnach hatte Brandenburg mit 58 die meisten Wolfsfamilien, gefolgt von Niedersachsen (48) und Sachsen (37).
Die Entscheidung des Europarats-Gremiums bedeutet nicht automatisch, dass die Tiere in Deutschland nun einfach so geschossen werden dürfen. Die Änderung tritt drei Monate nach ihrer Annahme in Kraft, sofern nicht ein Drittel der Vertragsparteien Einspruch erhebt. Anschließend kann die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs im EU-Recht vorlegen. Dieser Vorschlag braucht nochmals eine Mehrheit unter den EU-Staaten und eine Mehrheit im Europaparlament. Änderungen an dem Vorhaben sind noch möglich.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einer »wichtigen Nachricht für unsere ländlichen Gemeinden und Landwirte« und begrüßte den Beschluss in Straßburg. »Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz zwischen der Erhaltung der Wildtiere und dem Schutz unserer Lebensgrundlagen«.
(Quelle: https://www.spiegel.de/wissenschaft...werden-a-70370982-34fe-4cf2-95ba-5457446fb215)