Na, so ganz kann ich dem nicht zustimmen. Damwild aus dem Gehege ist nicht herrenlos, damit keine Wild. Wenn keine Wild, dann keine Verletzung fremden Jagdrechts, da keine Jagd stattgefunden hat. Das ganze ist vergleichbar mit einem Bullen der aus dem Schlachthof stiften gegangen ist. Wenn der Besitzer das Eigentum noch nicht aufgegeben hat, dann darf er versuchen der Tiere wieder habhaft zu werden. Bleibt gerade mal die Frage der Schießerlaubnis offen. Die wurde in einem mir bekannten Fall von der UJB erteilt.
Wilderei und Verletzung fremden jagdrechts scheiden definitiv aus, da keine jagdliche handlung vorliegt, da kein Wild (siehe Bruno!).
Hawk