Abschuß von Gehegewild ausserhalb des Geheges

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Welchen Straftatbestand erfüllt der Gehegebesitzer selbst Jäger wenn er ausserhalb seines Geheges im fremden Jagdrevier in unmitelbarer Nähe zum Gehege (im 30m Bereich) ausgerissenes Damwild erlegt?
Fällt das unter Wilderei?
 
A

anonym

Guest
Er verletzt fremdes Jagdrecht. Ob es
Wilderei ist (er hat ja als Besitzer
des Damgeheges seine Ansprüche noch
nicht aufgegeben) glaube ich nicht.
 
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Guten Morgen,

100% sicher bin ich mir nicht, aber ich bin der gleichen Meinung wie mein Vorposter, denn Gehegewild ist nicht wie anderes Wild Herrenlos. Der Besitzer darf zwar versuchen sein Wild einzufangen, und wenn er das nicht schafft kann er seinen Anspruch aufgeben. Dann ist das Wild frei zum Abschuss. Dieser obliegt aber ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigen, es sei denn dieser erteilt einer anderen Person die Erlaubnis.

Waihei
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Na, so ganz kann ich dem nicht zustimmen. Damwild aus dem Gehege ist nicht herrenlos, damit keine Wild. Wenn keine Wild, dann keine Verletzung fremden Jagdrechts, da keine Jagd stattgefunden hat. Das ganze ist vergleichbar mit einem Bullen der aus dem Schlachthof stiften gegangen ist. Wenn der Besitzer das Eigentum noch nicht aufgegeben hat, dann darf er versuchen der Tiere wieder habhaft zu werden. Bleibt gerade mal die Frage der Schießerlaubnis offen. Die wurde in einem mir bekannten Fall von der UJB erteilt.

Wilderei und Verletzung fremden jagdrechts scheiden definitiv aus, da keine jagdliche handlung vorliegt, da kein Wild (siehe Bruno!).

Hawk
 
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Wenn jemand in meinem Revier mit einem Gewehr auftaucht ohne daß er dahin gehört, hat er ein Problem.
Er kann einfangen, aber nicht schießen.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hawk:
da kein Wild (siehe Bruno!).
<HR></BLOCKQUOTE>

Ich dachte immer, Damwild wäre in DE jagdbares Wild.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiro:


Ich dachte immer, Damwild wäre in DE jagdbares Wild.
<HR></BLOCKQUOTE>

lebenslänglich eingesperrte welche ausbrechen fallen nicht unter wild. ist doch in at auch nicht anders.... jedenfalls in der 40-tage-frist...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiro:


Ich dachte immer, Damwild wäre in DE jagdbares Wild.
<HR></BLOCKQUOTE>

servus miteinander,

aber nur wenn es nicht aus einem gehege ausgebrochen ist. und wenn es kein "wildes" damwild gibt, aber ein ein damwild-gehege muss man davon aus gehen dass das damwild aus demselbigen ausgebüchst ist. und somit ist es kein wild im sinne des gesetzes. es ist nicht herrenlos bis der eigentümer bekannt gibt, dass er die "verfolgung" aufgibt.

[ 26. Juli 2006: Beitrag editiert von: Mauswiesel ]
 
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@ cast,

wenn die UJB dem guten Mann erlaubt, sein gehegewild in dem im Eingasngsposting genannten 30 m Umgriff zu schießen, dann hast Du da schlechte Papiere. Genauso wie es möglich ist, dass z.B. auf einem Waldfriedhof (befriedeter Bezirk) in Deinem Revier (Gemeinschaftsjagd, nicht Eigenjagd) die UJB einem anderen Jäger die Genehmigung erteilt dort z.b. mit Habicht oder KK auf Kaninchen zu jagen.
 
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Die Gesetzesformulierung ist "wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen".
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von der_mit_der_Bracke_jagt:


lebenslänglich eingesperrte welche ausbrechen fallen nicht unter wild. ist doch in at auch nicht anders.... jedenfalls in der 40-tage-frist...
<HR></BLOCKQUOTE>

Wir haben gerade diesen Fall. Ein Trupp Damwild ist im Spätherbst ausgebrochen.
Es gab dann eine gesetzliche Zweiwochenfrist (können auch drei sein) zum evtl. Einfangen oder Rückkirren auf die der Gatterbesitzer verzichtet hat. Wir hatten also im Dezember noch ein paar Tage für eine erfolglose Jagd.
Damwild gilt als jagdbares Wild und unterliegt Schonzeiten, findet sich jedoch nicht im Abschussplan da es natürlich nicht vorkommt. Ab 1. August ist wieder Feuer frei und ich freu mich schon.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiro:


Wir haben gerade diesen Fall. Ein Trupp Damwild ist im Spätherbst ausgebrochen.
Es gab dann eine gesetzliche Zweiwochenfrist (können auch drei sein) zum evtl. Einfangen oder Rückkirren auf die der Gatterbesitzer verzichtet hat. Wir hatten also im Dezember noch ein paar Tage für eine erfolglose Jagd.
Damwild gilt als jagdbares Wild und unterliegt Schonzeiten, findet sich jedoch nicht im Abschussplan da es natürlich nicht vorkommt. Ab 1. August ist wieder Feuer frei und ich freu mich schon.
<HR></BLOCKQUOTE>

wenn der gatterbesitzer freiwillig auf die frist verzichtet dann fallen die "ausbrecher" gleich in die kathegorie wild und unterliegen sofort dem jagdgesetz, damit nat. auch den schuss-/schonzeiten. wenn der besitzer nicht verzichtet sinds bei uns in der stmk 40 tage (bin mir aber nicht sicher, können auch 60 sein) in denen er versuchen kann sein "wild" wieder zurückzubekommen. er haftet dann aber auch für alle schäden die das stück (die stücke) anrichten.

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[ 26. Juli 2006: Beitrag editiert von: der_mit_der_Bracke_jagt ]
 
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@HAWK
Es wurde keine Erlaubnis erteilt! Der besagte Gehegebesitzer hat nicht gefragt er hat einfach gehandelt. Meiner Auffassung nach hat er in einen fremden Revier mit einer schußbereiten Waffe (führen einer Waffe) nichts zu suchen. Das besagte Damwild ist schon seit längerer Zeit ausserhalb des Geheges. Seine Einfangversuche waren allesamt erfolglos. Als dann letzte Woche ein Stück von einen Auto erlegt wurde seitdem geht im der Arsch auf Grundeis.
Aber an eine Freigabe denkt er scheinbar immer noch nicht.
 
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@horch: ist das in deiner jagd? wenn nein dann gönn es dem mann doch dass er sein fleisch in seine kühltruhe verfrachtet. wenn ja dann red mit ihm persönlich. lässt sich doch sicher alles ausreden.

als ich zwischendurch keinen ausgang in dem revier hatte in dem das gatter ist hab ich mit dem pächter nur kurz geredet und bin auch mit der .243 rotwild schlachten gegangen. aufgeregt hat sich niemand.

[ 26. Juli 2006: Beitrag editiert von: der_mit_der_Bracke_jagt ]
 
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Recht hin oder her.
Ihm gehören die Tiere. Somit darf er sie töten.
Warum wollt ihr Euch streiten? Oder soll er wochenlang mit der ganzen Familie versuchen Damas einzufangen.
Bei uns hat ein Besitzer von Damwild dem einige ausgebrochen waren, den angrenzenden Revierpächtern die Erlaubnis gegeben, diese zu töten. Da mir es zu blöd war diese Damviecher zu schiessen, hab ich ihm gesagt mach doch selbst. Vor allem damit wieder Ruhe war im Revier. Innerhalb weniger Tage war das Problem gegessen.
 

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