Abschuß von Gehegewild ausserhalb des Geheges

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Die ganze Story liest sich mal wieder so, als ob da mehr dahinter steckt, z.B. eine alte Feindschaft (ich vermute mal ins blaue: beide haben sich mal um die oertliche Jagd beworben...). Das riecht hier danach jemandem eins auszuwischen.
Dass der Damwildhalter den JAB nicht fragt ist schlicht und einfach eine Sauerei und verstoesst gegen den guten Ton. Aber vielleicht hat er auch gefragt und bekam ein nein als antwort... . Das fragen waere jedenfalls einfacher als ne schiesserlaubnis (welche mit sicherheit gewaehrt wird) zu beantragen.
Dass er seiner Tiere (und ausschliesslich dieser) wieder habhaft werden will ist unabhaengig von der waffenrechtlichen brisanz verstaendlich und durch die naehe zum gehege nicht abzustreiten.
Als JAB hier auf eine erfolgreiche Damwildjagd zu hoffen ist schussgeilheit... .
Es ist schon erstaunlich, dass die Leute nicht miteinander reden koennen. Auch wenn das Gesetz das anders sieht, fuer mich ist das ne Bagatelle (vermutlich wars auch noch am Tag und oeffentlich) kein heimliches herumschleichen im halbdunkel.

Also horch, klaer mal auf: hat der Damwildhalter nun gefragt oder nicht und in welchem verhaeltnis steht ihr zu ihm?

[ 27. Juli 2006: Beitrag editiert von: saujager1977 ]
 
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@Saujäger 77
Der Damwildhalter hat sich weder um eine Jagd in unserer Genossenschaft beworben noch hat er das Gespräch gesucht. Er hat ohne unsere oder behördliche Einwiligung einfach den Abschuß zur besten Jagdzeit (kurz vor ende des Büchsenlichts)den Abschuß getätigt. Ich möchte den von euch sehen wenn mitten im Revier ein unbekannter Schuß fällt der nicht nach dem Rechten sieht.Und noch zum Schluß ist die besagte Person in Verantwortlicher Stellung in der Kreisgruppe. Er ist auch nicht der direkte Halter der Tiere sondern sein Sohn. Er ist auch Revierpächter aber in der Nachbargenossenschaft.(Keine Konkurenz wie von Dir vermutet) Und da denke ich sollte man vor so einer Aktion schon das Gespräch vorher suchen. Nur zum besseren Verständnis als ein paar Tage vorher eins der Ausreisser dem Verkehr zum Opfer gefallen ist habe ich es im sogar noch hingefahren. Den die örtliche Polizei hat uns wegen Wildunfall verständigt. Jetzt denke ich ist alles gesagt.

[ 27. Juli 2006: Beitrag editiert von: horch ]
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von horch:
.... Jetzt denke ich ist alles gesagt.
<HR></BLOCKQUOTE>

Nein. Es fehlen ergänzende Angaben, die ihr auch nicht kennt, um den Sachverhalt richtig beurteilen zu können. Alles andere ist Nebelgestocher und bringt nichts. Wilderei liegt jedenfalls nicht vor, es mangelt bereits am subjektiven Tatbestand, und ich würde dringend davon abraten, dem Mann seine Plempe oder sonstiges wegzunehmen, wenn ihr nicht unbedingt zu Übungszwecken eine Straftat begehen wollt. Dummheit kennt scheinbar keine Grenzen.

[ 27. Juli 2006: Beitrag editiert von: Deckoffizier ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Wilderei liegt jedenfalls nicht vor, es mangelt bereits am subjektiven Tatbestand, und ich würde dringend davon abraten, dem Mann seine Plempe oder sonstiges wegzunehmen, wenn ihr nicht unbedingt zu Übungszwecken eine Straftat begehen wollt.

Keine Wilderei? wer weiss was er sonst noch so schießt? Bei der Einstellung, die er an den Tag legt.
Er darf sein Gewehr führen wenn er auf dem direkten Weg zur Jagd ist, aber was macht er bei mir im Revier damit, wenn sein Revier in der Nachbargenossenschaft liegt.
Der hat eindeutig mit einer Waffe nix im fremden Revier verloren. Da besteht Verdacht auf Wilderei. Punkt.
Ich kann dir versichern, bei uns würde der nur nach Kontrolle durch die Polizei den Nachhauseweg antreten. Mit anschließender Anzeige durch die Staatsanwaltschaft.
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:


Keine Wilderei? wer weiss was er sonst noch so schießt? Bei der Einstellung, die er an den Tag legt.
Er darf sein Gewehr führen wenn er auf dem direkten Weg zur Jagd ist, aber was macht er bei mir im Revier damit, wenn sein Revier in der Nachbargenossenschaft liegt.
Der hat eindeutig mit einer Waffe nix im fremden Revier verloren. Da besteht Verdacht auf Wilderei. Punkt.
.
<HR></BLOCKQUOTE>

Falsch. Ich habe alles gesagt, was zur einstweiligen rechtlichen Beurteilung des Falles gesagt werden kann. Also rede hier keinen Unsinn und unterstelle niemandem irgendwas. Der Schuß ginge für dich nach hinten los. Aber ich habe gewarnt.....
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Da besteht Verdacht auf Wilderei. Punkt

Wenn ich mich recht erinnere gibt es nur Wilderei oder nicht. Aber was ist Verdacht auf Wilderei? Bitte um Aufklärung. Danke.

Waihei
Saarjäger
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Saarjäger:


Wenn ich mich recht erinnere gibt es nur Wilderei oder nicht. Aber was ist Verdacht auf Wilderei? Bitte um Aufklärung. Danke.

Waihei
Saarjäger
<HR></BLOCKQUOTE>

Laß ihn, er ist einer von vielen, die es nie begreifen werden. Man kann nicht einfach mir nichts dir nichts jemandem Wilderei unterstellen, selbst wenn die objektiven Tbm. (es sieht so aus, also scheint es so zu sein) erfüllt wären. Dazu gehört mehr, es kommt ja auch immer auf den Einzelfall an, und es ist jedenfalls ausgeschlossen, das bei einem Gatter*wild*besitzer "anzunehmen", der lediglich sein ausgebüxtes Viehzeugs mit Genehmigung (Sachverhaltsunterstellung, da insoweitige Angaben nicht vorhanden) abknallt, um es in die Truhe zu verpflanzen. Da hilft auch keine noch so abwegige Annahme, er könne ja auch Wild nachstellen, man traue ja niemandem, blablabla. Er tut es eben nicht. Hier kommt mal wieder so richtig durch, daß man erstens nicht bereit ist, mit jemandem vernünftig zu reden und zweitens geil darauf ist, das *Wild* mangels eigenem vorhandem Bestand zu Vergnügungszwecken und / oder wegen sonstiger entgangener jagdlicher Freuden abknallen zu wollen.
 
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Waihei
Saarjäger
 
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Das übliche Anwaltsgeschwätz, zum Glück gibts soviel Meinungen wie Anwälte.
 
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:
Hier kommt mal wieder so richtig durch, daß man erstens nicht bereit ist, mit jemandem vernünftig zu reden und zweitens geil darauf ist, das *Wild* mangels eigenem vorhandem Bestand zu Vergnügungszwecken und / oder wegen sonstiger entgangener jagdlicher Freuden abknallen zu wollen.<HR></BLOCKQUOTE>

Auf den Punkt gebracht.

Zweifellos sollte der Damviehhalter vor der Erlegung erst einmal das Gespäch suchen, so wie von Bioferdi mehrfach dargelegt. Bei Jägern wie Horch ist es allerdings nur zu gut verständlich, daß er es *nicht* tat.

Carcano
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cast:
Das übliche Anwaltsgeschwätz, zum Glück gibts soviel Meinungen wie Anwälte.<HR></BLOCKQUOTE>

Moin cast, nur ist es hier so

§ 127
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.


Nun steht unzweifelhaft fest, das Betroffener und dessen Identität feststeht. Hier hat entsprechend der Deckoffizier recht -Tonfall hin oder her-.

Weiterreichende Befufugnisse stehen nicht zu Debatte, alles weitere als ein verkniffenes Hallo und Waidmannsheil zum Gatterhirsch sollte man sich vor Ort verkneifen.

Denn abschließend hätte Deckoffizier wieder recht:

§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Bei der Wilderei gehts ebenfalls in die Hose, die Nähe zum Gatter scheint hier ausschlaggebend.

Bleibt der unerlaubte Schußwaffengebrauch außerhalb des Gatters ohne Versicherungsschutz, wie dieses im einzelnen zu beurteilen ist (OWI / Straftat) kann ich nicht genau beurteilen, dafür gibts aber ja noch die Justiz.

Lustig finde ich es aber nicht. Und hätte der Gatterbesitzer mich gefragt hätte es ohne Schußerlaubnis ein klares nein gegeben, schon alleine wegen der Duldung dieser OWI oder Straftat. Darüber sollte man auch nachdenken. Das ganze Gequatsche einzelner zum Thema Jagdnachbarrivalitäten läßt mich kalt. Im Forum posten viele Experten, oftmals mit sehr hohem Tellerrand der manchmal die Blicke benebelt
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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Thorsten Schmidt:




1. Nun steht unzweifelhaft fest, das Betroffener und dessen Identität feststeht. Hier hat entsprechend der Deckoffizier recht -Tonfall hin oder her-.

2. Bei der Wilderei gehts ebenfalls in die Hose, die Nähe zum Gatter scheint hier ausschlaggebend.

3. Bleibt der unerlaubte Schußwaffengebrauch außerhalb des Gatters ohne Versicherungsschutz,

4. Lustig finde ich es aber nicht. Und hätte der Gatterbesitzer mich gefragt hätte es ohne Schußerlaubnis ein klares nein gegeben, schon alleine wegen der Duldung dieser OWI oder Straftat.
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Es steht nicht nur die Identität fest, was die vorläufige Festnahme ausschließt, es mangelt indessen auch an der Tat.
2. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Er jagt nicht, sondern will sein Schlachtvieh schießen. Subjektiv hat er mithin überhaupt keinen Vorsatz, Wild im Sinne des Jagdrechts zu erlegen.
3. Woher willst du das wissen. Eine Schießerlaubnis ist auch für den Einzelfall außerhalb des Gatters denkbar. Nicht immer nur etwas reinprojizieren, was der SV so nicht hergibt.
4. Er braucht dich nicht zu fragen. Es geht dich mit Verlaub gesagt nichts an.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Deckoffizier:


1. Es steht nicht nur die Identität fest, was die vorläufige Festnahme ausschließt, es mangelt indessen auch an der Tat.
2. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Er jagt nicht, sondern will sein Schlachtvieh schießen. Subjektiv hat er mithin überhaupt keinen Vorsatz, Wild im Sinne des Jagdrechts zu erlegen.
3. Woher willst du das wissen. Eine Schießerlaubnis ist auch für den Einzelfall außerhalb des Gatters denkbar. Nicht immer nur etwas reinprojizieren, was der SV so nicht hergibt.
4. Er braucht dich nicht zu fragen. Es geht dich mit Verlaub gesagt nichts an.
<HR></BLOCKQUOTE>

Zu 2.) Subjektiv kannst Du es doch garnicht beurteilen, nur Objektiv.

zu 3.) Zeig mir mal entsprechenden Versicherer

zu 4.) Habe ich 1. nicht gefordert und 2. wenn er gefragt hätte, ginge es mich sehr wohl etwas an.

Ansonsten würde ich mir von deiner Seite her etwas sachlichere und belegte Beiträge vorstellen können. Solltest du wirklich Anwalt sein, so dürfte es dir leicht fallen entsprechende sachliche Beiträge zu posten, bisher nur kontra und stänkerbereit, dabei der Meinung, alle hätten keine A´hnung. Dabei stelltst du deine als Maß aller Dinge vor.

Mach man, ist mir zu blöd
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A

anonym

Guest
1. er hat das Damvieh 30 m von seinem Gatter entferng erschossen.
Sein Vieh - an seinem Gatter.
2. Es war bereits ein Unfall passiert - also Gefahr im Verzug.
3. Wenn ihm das Gatter gehört - ist er Jagdgenosse - die nächste Verpachtung läßt grüßen.

(als bei uns im Niederwildrevier völlig unerwartet 3 Überläufer auftaucheten - haben sich div. Jäger sofort nach Hause begeben- um ihre Büchsen zu holen.
Schnellster war ein Mitpächter der Nachbarjagd - 400 m von seiner Wohnung 200 m innerhalb unserer Jagdgrenze.
Wir haben alle gelacht - und gemeinsam totgetrunken.
Und...
der nächst Überläufer wurde mehr als 10 km weiter erlegt, der 3. 20-30 km weiter.
P.
 

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