98er Nachsuche

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RaubSaujäger schrieb:
Ich danke euch schon mal rechtherzlich und wünsche ein kräftiges Waidmannsheil

Gruß Max

so, du kommst aus der Nähe von Freiburg...

In Freiburg gibts einen hervorragenden Büma-Meister, der auch meine Nachsuchenbüchse auf 98er Basis gebaut hat. Hervorragende Arbeit, guter Preis.

Er heißt Lutz Lorberg.

Da gehtst Du hin, suchst Dir einen gebrauchten 98er aus, lässt den lauf kürzen, eine Fluchtvisierung anbringen, den deutschen Stecher gegen einen getunten Druckpunkt ersetzen, die Riemenbügel versetzen, die Geschichte neubrünieren, einschießen über offene auf 50 m und gut ist.

Vorher lässt Du Dich noch über den erstaunlich günstigen Preis informieren.

Lutz hat auch eine Website, ich empfehle aber, nach Telefonkontakt mal bei ihm vorbeizuschauen.
 
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Amadeus schrieb:
SirLendelot schrieb:
....
Und noch mal im Ernst gefragt: Für eine Laufkürzung war doch kein Neubeschuß fällig, oder?

Ganz im Ernst, doch das ist er.

Siehe § 3 (2) BeschG.

Ein Lauf ist ein höchstbeanspruchtes Teil, sogar eines das an erster Stelle im Gesetz genannt wird und kürzen ist ja wohl eine Veränderung des Laufes.

WH
Amadeus

Hab mir das Beschußgesetz noch mal ganz genau angesehen und es scheint so richtig zu sein. Wird aber wohl tatsächlich nicht immer gemacht. :shock: Ein Glück halte ich nichts von gekürzten Läufen.
 
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"Kürzen" ist relativ, auch der Grund dafür.

Einmal können es enge Kanzel sein, oder
die Waffe führiger,
schnittiger,
eleganter,
drückjagd- oder FS-tauglich macht.

eigentlich schade, dass es keine Laufverlängerungs-Dredds (von einschlägigem WWW-Müll abgesehen) gibt :wink:
 
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Amadeus schrieb:
Mir leuchtet es auch nicht ein, warum nach Laufkürzung ein Neubeschuß notwendig ist aber ich bin kein BüMa und vielleicht gibt es einen vernünftigen Grund dafür um den Pfusch macher Fachleute zu entdecken. Wie dem auch sei, die Gesetzeslage ist eindeutig und wer dagagen verstößt sollte zumindest Wissen was er tut.

Heißt das, ein gelernter Zuckerbäcker darf den Lauf absägen, sofern er einen Neubeschuß durchführen läßt - und der Bümameister darf es ohne Beschuß nicht? Oder muß es der Fachmann plus Beschuß sein?
 
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Jeder kann eine Waffe beschießen lassen.
Soviel mir bekannt ist, will das BA nicht mal wissen, ob dem Einsender die Waffe (falls kein Büma) gehört.

Man schickt die Waffe hin, sie wird beschossen (oder nicht), man bezahlt und die Sache hat sich.
Wer z.B. angibt, man würde die Waffe kaufen wollen aber vorher prüfen lassen und tauchen evtl. Mängel auf, wird evtl zurückgegeben, aber wegen der Lauflänge wird mit Sicherheit der Beschuss nicht verweigert.
:wink:
Es sei denn, die Gesamtlänge wäre unter 1 m und Lauf und System unter 60 cm. Sie wäre dann keine LW, sondern eine KW.

Amadeus wird uns da sicher weiterhelfen können. 8)
 
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so da haben ich ja jetzt schon echt viele Antworten bekommen und bin nun auch um einiges schlauer...ich denke ich werde in kürze auch mal in Freiburg beim Lutz Lorberg vorbei schauen.

Wie schon richtig erkannt habe ich jetzt Zeit da die Saison vorbei ist, ich will da auch nichts überstürzen.
:D

Ich werde euch auf jeden Fall informieren wenn ich im laufe der nächsten Monaten zu meinem Wunschnachsuche 98er gekommen bin. :D

Waidmannsheil und vielen Dank Max
 
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heckenjäger schrieb:
Amadeus schrieb:
Mir leuchtet es auch nicht ein, warum nach Laufkürzung ein Neubeschuß notwendig ist aber ich bin kein BüMa und vielleicht gibt es einen vernünftigen Grund dafür um den Pfusch macher Fachleute zu entdecken. Wie dem auch sei, die Gesetzeslage ist eindeutig und wer dagagen verstößt sollte zumindest Wissen was er tut.

Heißt das, ein gelernter Zuckerbäcker darf den Lauf absägen, sofern er einen Neubeschuß durchführen läßt - und der Bümameister darf es ohne Beschuß nicht? Oder muß es der Fachmann plus Beschuß sein?

Eine Waffe bearbeiten - und Lauf absägen gehört dazu - darf wer eine entsprechende Erlaubnis hat.

Eine beschossene Waffe deren höchstbeanspruchte Teile verändert wurden, bei der z.B. der Lauf gekürzt wurde ist zur erneuten Prüfung dem Beschußamt vorzulegen.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, der Zuckbäcker darf nicht absägen und der BüMa muß zum Instandsetzungsbeschuß vorlegen.

WH
Amadeus
 
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Amadeus: ok, habe auch nochmal ins Waffengesetz geschaut, geht aus §§ 26 & 52 eindeutig hervor.

Aber: wenn die Waffe mit durch den Zuckerbäcker gekürztem Lauf beschossen wurde - ist ein Falll, wo § 52 in Zusammenhang mit § 26 greifen würde, nicht rein theoretischer Natur? Durch den Beschuss wurde ja nachgewiesen, daß die Sicherheit der Waffe gegeben ist.
 
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heckenjäger schrieb:
Amadeus: ok, habe auch nochmal ins Waffengesetz geschaut, geht aus §§ 26 & 52 eindeutig hervor.

Aber: wenn die Waffe mit durch den Zuckerbäcker gekürztem Lauf beschossen wurde - ist ein Falll, wo § 52 in Zusammenhang mit § 26 greifen würde, nicht rein theoretischer Natur? Durch den Beschuss wurde ja nachgewiesen, daß die Sicherheit der Waffe gegeben ist.

Wenn Du verkehrtherum auf der Autobahn gefahren bist und es gab keinen Unfall und zufällig wurde auch Niemand gefährdet, ist das dann O.K. oder hast Du trotzdem gegen die StVO verstoßen?

Wenn der Zuckerbäcker den Lauf abschneidet, macht er sich strafbar auch wenn er es besser macht als der beste BüMA.

WH
Amadeus
 
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Um die Tauglichkeit von gut gemachten Nachsuchenbüchsen nochmal zu unterstreichen. Gestern war Schießstand angesagt, neue Labo einschießen und Kontrolle. Ich hatte meinen völlig auseinander um Nadeln und Dreck zu entfernen.
Nach einer Dreiergruppe, die dann nochmal bestätigt zeichnete sich ab, dass die Büchse 8*57, FN System, 42 cm Lauf, 1,5-6*42 S&B einen Streukreis aus dem Anschußbock von locker 30mm hält. Dabei war ich noch nichtmal in Topform.

Gruß
PS: Mit dieser Waffe konnte ich schon Wild sauber vom Ansitz über der 100m Marke strecken.
 

JMB

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Was stand denn in
§ 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht
(3) u. (4) (weggefallen)


Gibt's irgendwo eine Fundstelle für "historische" Gesetze?


WaiHei
 
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Sir Henry schrieb:
Jeder kann eine Waffe beschießen lassen.
Soviel mir bekannt ist, will das BA nicht mal wissen, ob dem Einsender die Waffe (falls kein Büma) gehört.
Man schickt die Waffe hin, sie wird beschossen (oder nicht), man bezahlt und die Sache hat sich.

Richtig. Ich bin z.B. einfach nach Ulm gefahren (nach Voranmeldung), habe die Waffe rübergereicht (WBK interessierte niemanden) und habe 30 Minuten gewartet. Dann kam die Waffe beschossen und lasergraviert (sogar weiss ausgelegt) wieder. Keine Info, keine Bestätigung, nix. Einfach: "Hier haben sie ihre Waffe wieder. Schönben Tag noch."

Tipp: Wenn ihr mal selber hin fahrt nehmt genügend Lesematerial mit. Die hatten nicht mal ein Visier ausliegen, nur so ein blödes Infoblatt vom RP. Bezahlt wird übrigens nicht gleich, die Rechnung kommt nach Hause.
 
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mit dem fr8 auch schon dank verschätzen der entfernung erfollgreich auf 130m getroffen, am schiessstand auch um die 50mm(-nach kunsttoffbettung und schaft freistechen).

trotzdem würde ich einen zollkarabiner empfehlen und keinen fr8, da der umbau bei der plempe (visierung,magazin) aufwendiger ist.

dottore2
 

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