Also unabhängig von allem, aber wenn jemand gerade die Ausbildung hinter sich haben und die Prüfung bestanden haben will, wirkt es sehr verdächtig, wenn er solch eine Frage ernsthaft stellt. Just my 2 Cents.
Vielleicht war ja meine Schule nicht so gut.. Wer weiß.
Aber das wäre ja nicht meine Schuld.
Wobei, ich im Fachgebiet 5 Jagdrecht und verwandtes Recht sowohl schriftlich als auch mündlich eine 1 hatte..
Aber in dem ganzen Lehrgang wurde nur erwähnt das für Katzen die 300 Meter Regelung gilt und in befriedeten Bezirken die Jagd ruht. Meiner Meinung nach kann man daraus nicht schließen das es keine Entfernungsbegrenzung für Wild gibt.