300 Meter zur nächsten Befriedung (Katzen&Hunde vs Wild)

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Hallo Forum,

ersteinmal stelle ich mich schnell vor: Ich bin Jungjäger, geboren in Bayern und wohnhaft im Süden von München..

ich hätte folgende Frage, darf man Wild näher als 300 Meter zur nächsten Befriedung schießen? Oder gilt das gleiche wie für Katzen und wildernde Hunde?

Ausserdem frage ich mich wie die 300 Meter definiert sind, muss nur die Katze oder auch der Schütze 300 Meter von der nächsten Befriedung entfernt sein?

SuFu habe ich benutz sowohl als auch google, leider ohne Erfolg.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen :)

MFG BeefEater
 
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Ein Blick ins bayrisches Landesjagdrecht wäre das Beste.

Bei uns gilt folgendes:

Wild darfst du auch näher an den befredeten Bezirken erlegen. Auch für den Schützen gibt es da keine 300 Meter Regelung. Dann zum Thema Katzen/Hunde:
Als Jungjäger eh nur dann wenn du schriftlich dazu befugt bist ! Außerdem zählt hier nicht nur die Entfernung sondern die Katze muß streunen / der Hund wildern !!!!!

Als Jungjäger kann ich dir dringenst raten laß die Finger von Hunden. Laß das wenn überhaupt den Pächter machen und der wird wenn er vernünftig ist zuerst alle anderen Mittel ziehen bevor er den Finger krumm macht und auch Katzen sind ein heißes Thema hier ist Fingerspitzengefühl und zwar nicht im Abzugsfinger gefragt !
 
A

anonym

Guest
Ein Blick ins bayrisches Landesjagdrecht wäre das Beste.

Jo, die Artikel zum befriedeten Bezirk und zum Jagdschutz lesen, und dann wär man weiter.
Die Angst vor einem Gesetzestext ist meist unbegründet, die Buchstaben beißen nicht mehr als Forumsbuchstaben.;-)
 
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Lass' das bloß bleiben, sonst bist Du Deinen Schein schneller wieder los, als Du ihn hattest. In BY darf nur der Pächter oder eine schriftlich beauftragter Jäger Haustiere schießen, und das nur unter den schon von den anderen hier geschilderten Bedingungen. In jedem Fall bedeutet das Ärger ohne Ende auf Jahre hinaus.

Kümmere Dich um die Kirrungen, die Rehe, den Fuchs und Fütterung. Damit hast Du genug zu tun.
 
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Ersteinmal vielen Dank an euch Drei, dass ihr euch die Mühe gemacht habt mir zu antworten.

Leider befürchte ich, dass ich euch vielleicht den falschen Eindruck gegeben habe bezüglich der Katzen und Hunde Geschichte: Nein, ich habe nicht vor Hunde und Katzen zu schießen, also keine Sorge! Wir sind selber Hundehalter und ich würde sicherlich keinen Hund schießen ohne äusserst triftigen Grund.

Ebenfalls sollte sich keiner Sorgen machen, dass ich ohne Erlaubnis des Jagdherren anfange Katzen zu schießen. Das wäre in dem Fall schon im Einvernehmen des Jagdherren schriftlich geregelt.

Ich hatte mir nur gestern Nacht unsere Revierkarte angeschaut und mir ist, dabei aufgefallen das wir auf Wild schon viel näher als 300 Meter geschossen haben. Dabei war ich mir nicht mehr ganz sicher, ob die 300 Meter Regel eben nur für Katzen und Hunde galt oder aber auch für Wild. Dank euch wurde dies geklärt, nocheinmal vielen Dank!

Gruß BeefEater
 
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Ein Blick ins bayrisches Landesjagdrecht wäre das Beste.

Wie wahr!

Bei uns gilt folgendes:

Als Jungjäger eh nur dann wenn du schriftlich dazu befugt bist ! Außerdem zählt hier nicht nur die Entfernung sondern die Katze muß streunen / der Hund wildern !!!!!

Lesen von Art 42 hätte geholfen.

Danach gilt eine Katze als wildernd (nicht: streunend), wenn sie mehr als 300m vom nächsten bewohnten Gebäude (nicht: befriedeter Bezirk) angetroffen wird.

Für Katzen sind also die 300m das einzige Kriterium, für Hunde hingegen sind sie ebenso belanglos wie für das restliche Wild oder die Distanz des Jägers zur nächsten Hütte bei Schussabgabe.
 
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Wie wahr!



Lesen von Art 42 hätte geholfen.

Danach gilt eine Katze als wildernd (nicht: streunend), wenn sie mehr als 300m vom nächsten bewohnten Gebäude (nicht: befriedeter Bezirk) angetroffen wird.

Für Katzen sind also die 300m das einzige Kriterium, für Hunde hingegen sind sie ebenso belanglos wie für das restliche Wild oder die Distanz des Jägers zur nächsten Hütte bei Schussabgabe.

Artikel 42 kenne ich, jedoch bezieht der sich nur auf die 300 Meter Regelung bezüglich Katzen und Hunde in Absatz 2.
Wenn du jedoch meine Frage gelesen hättest, hättest du gewusst, dass mir nicht klar war ob bei der Jagd auf Wild auch eine mindest Entfernung zur nächsten Befriedung eingehalten werden muss, wie zb. bei Katzen und Hunden. edit
 
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Hallo,

es ist ein weit verbreiteter Irrtum in der breiten Bevölkerung, dass die 300 Meter Grenze für die gesamte Jagd gilt. Die gilt nur für Katzen und ist ja nach Bundesland unterschiedlich (kann auch schon mal nur 200 Meter sein, irgendwo glaube ich auch bloß hundert).

Jegliches Wild (sofern Jagdzeit vorhanden) und übrigens auch zweifelsfrei wildernde Hunde (zumindest bei uns in NI), können rein rechtlich auch direkt an der Hauswand/ Zaun (je nachdem wo der befriedete Bezirk endet) erlegt werden. Wie ihr das handhabt, um es euch mit den Anwohnern nicht zu verscherzen, müsst ihr selber wissen. Das Recht ist hier aber klar auf Seiten der Jäger.

Als Jungjäger solltest du das aber wirklich wissen, das ist simples Grundlagenwissen. Da du nun noch kein wirklicher Veteran dieses Forums bist, sei an dieser Stelle mal ein leiser Zweifel daran geäußert, dass dem auch wirklich so ist.

Wenn du bloß Anwohner bist, der Probleme mit Jägern hat, gib es ruhig zu, vielleicht können wir das ein oder andere Mißverständnis ausräumen.

Wmh. Skidder
 
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Artikel 42 kenne ich, jedoch bezieht der sich nur auf die 300 Meter Regelung bezüglich Katzen und Hunde in Absatz 2.

edit
Katze mehr als 300m von der nächsten Hütte (bewohntes Gebäude) entfernt: Sie wildert. Sogar wenn sie da schläft.

Hunde wildern genau dann, wenn sie erkennbar Wild nachstellen und es gefährden können. Entfernung zur Hütte ist belanglos.

Mit Befriedung hat das erstmal rein garnix zu tun, auch wenn bewohnte Gebäude befriedet sind.
 
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Sag mir bitte mal in etwa, wieviele Kilometer südlich von München Du wirkst. Damit ich vorbereitet bin, wenn hier der Ärger wegen einer verschwundenen Katze oder ähnlichem losgeht.

Bevor man unsachliche Bemerkungen abläßt, sollte man doch die Ausgangsfrage richtig lesen können. Die Frage war für jedermann eindeutig, ob es sich beim Wild um die selben gesetzlichen Vorgaben handelt wie bei wildernden Hunden und Katzen.
Weiterhin hat er geschrieben, dass er selbst keine wildernden Hunde überhaupt und keine Katzen unerlaubt schießen möchte. Warum also diese geschmacklose Anmache?
 
A

anonym

Guest
Nimms locker, Reiner. Wenn man immer wieder durch die Fehler einzelner unter Generalverdacht gestellt wird, jeder Mißbrauch eines Rechtes in den Zeitungen und sonstigen Medien breitgetreten wird, selbst aus nicht selten rechtmäßigem Verhalten vorgeblich rechtswidriges durch Agitation der Medien wird, der Mißbrauch von Rechten durch wenige rechtsstaatswidrig in Abschaffungsforderungen mündet, wird man mit der Zeit dünnhäutig und überreagiert oft sogar bei bestimmten Worten, um dem gewachsenen Zorn über solche unglaublichen Zustände Luft zu verschaffen. Es war sicher nicht böse gemeint, wie ich Berlinger kenne.
 
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es ist ein weit verbreiteter Irrtum in der breiten Bevölkerung, dass die 300 Meter Grenze für die gesamte Jagd gilt. Die gilt nur für Katzen und ist ja nach Bundesland unterschiedlich (kann auch schon mal nur 200 Meter sein, irgendwo glaube ich auch bloß hundert).

Nur der Vollständigkeit halber:

In Baden-Württemberg ist im Gesetz sogar ein Mindestabstand von 500 m zum nächsten bewohnten Gebäude gefordert.
 
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Bevor man unsachliche Bemerkungen abläßt, sollte man doch die Ausgangsfrage richtig lesen können. Die Frage war für jedermann eindeutig, ob es sich beim Wild um die selben gesetzlichen Vorgaben handelt wie bei wildernden Hunden und Katzen.
Weiterhin hat er geschrieben, dass er selbst keine wildernden Hunde überhaupt und keine Katzen unerlaubt schießen möchte. Warum also diese geschmacklose Anmache?

Vielen Dank Reiner, dass du dir nicht nur die Mühe gemacht hast meinen Post zu lesen, sondern auch meinen Standpunkt nocheinmal den Schnelllesern/Schnellschießern zu erklären! Danke!

Ich finde es wirklich Schade, dass man als neuer hier so angefeindet wird.
Mit einem klein bisschen logischem Grundverständnis hätte es doch all den Oberschullehrern hier auffallen müssen, dass ich kein Schiesser bin der wild auf Katzen rumballert sondern, dass ich mir Gedanken mache und lieber euch weise Foristi um Rat frage. Sonst hätte ich auch gar nicht gefragt.

UND an all diejenige die mir die Katzen Regelung von 300 Metern zu erklären versuchen: Ich hatte nie danach gefragt, denn die ist mir geläufig. Mir ging es nur um die dem Jagdrecht unterliegenden Tiere und wollte fragen, ob es da eine so ähnliche Regelung gibt. Aber das hat sich ja geklärt.

Zu guter Letzt noch an den guten SKIDDER: Du scheinst ja eine sehr furchteinflösende Person zu sein, dass du annehmen musst das ich ein Anwohner bin der sich als Jungjäger tarnt. Aber sei dir gewiss ganz so viel Angst habe ich nicht vor dir, also wenn ich ein nicht jagender Anwohner wäre hätte ich höchst wahrscheinlich eine für nicht Jäger relevante Antwort gestellt. Ausserdem finde ich es sehr interessant, dass du mir vorwirfst kein Veteran hier zu sein. Wie denn auch? Ich habe jetzt vor 4 Wochen erst meine Jägerprüfung gemacht, da wäre es doch reichlich seltsam wenn ich hier bei euch ein Veteran wäre..

Apropos für den der es wissen wollte, ca 25km..
 
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Ich habe jetzt vor 4 Wochen erst meine Jägerprüfung gemacht, da wäre es doch reichlich seltsam wenn ich hier bei euch ein Veteran wäre..

Also unabhängig von allem, aber wenn jemand gerade die Ausbildung hinter sich haben und die Prüfung bestanden haben will, wirkt es sehr verdächtig, wenn er solch eine Frage ernsthaft stellt. Just my 2 Cents.
 

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