- Registriert
- 16 Jan 2003
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Hi Clyde, speziell für dich:
25er Büchsenpatronen sind auf „alles" Schalenwild zugelassen,
sofern deren Geschosse eine E100 von mindestens 2000 Joule liefern.
Es mag ja wenig Sinn machen, unbelehrbare Zeitgenossen zu belehren, aber ich will es nochmal versuchen:
.257" entspricht 6,53 mm und damit mehr als die geforderten 6,5 mm
Auch die Auslegung nach Rückrechnung aus dem Laufquerschnitt ergibt 6,503 mm.
Der Querschnitt ist abhängig von der Zahl und Breite der Felder und wird nach einer umfangreichen Formel errechnet.
Diese Ansicht habe ich seit der ersten Stellungnahme zu diesem Thema vertreten und sowohl von der DEVA als auch vom Beschussamt München ganz aktuell bestätigt bekommen.
Es mag vielleicht sein, dass man dem Irrtum erlag, dass „25-06" nach Umrechnung nur 6,35 mm ergibt. Das ist aber unzutreffend, weil der Geschoss- und Lauf- (Zug-) durchmesser lt. Maßtafel sogar auf 6,54 festgelegt wurde, obwohl .257" nur 6,53 mm ergibt.
Es würde dem Sinn des Jagdgesetzes widersprechen, das ausdrücklich und ohne irgendwelche technische Finessen nur auf 6,5 mm abhebt. Schon 1/1000 mm darüber würde ausreichen. Denn es heißt „mindestens" 6,5 und nicht über 6,5 mm.
Nachdem die 25-06 selbst in „schwachen" Laborierungen die 2000 Joule-Hürde auf 100 m um 25% übersteigt und sogar auf 200 m noch drüber kommt, steht von Seiten des deutschen Jagdgesetzes einer Verwendung auf alles Schalenwild nichts entgegen.
Das gilt um so mehr für die 257 Weath.Magnum und sogar noch für die 257 Roberts von Hornady und eine der Rem.-Labos.
Vielleicht können wir uns wieder wichtigeren Dingen zuwenden.
Waidheil nicht nur (aber auch mit) der 25-06 wünscht Sir Henry
25er Büchsenpatronen sind auf „alles" Schalenwild zugelassen,
sofern deren Geschosse eine E100 von mindestens 2000 Joule liefern.
Es mag ja wenig Sinn machen, unbelehrbare Zeitgenossen zu belehren, aber ich will es nochmal versuchen:
.257" entspricht 6,53 mm und damit mehr als die geforderten 6,5 mm
Auch die Auslegung nach Rückrechnung aus dem Laufquerschnitt ergibt 6,503 mm.
Der Querschnitt ist abhängig von der Zahl und Breite der Felder und wird nach einer umfangreichen Formel errechnet.
Diese Ansicht habe ich seit der ersten Stellungnahme zu diesem Thema vertreten und sowohl von der DEVA als auch vom Beschussamt München ganz aktuell bestätigt bekommen.
Es mag vielleicht sein, dass man dem Irrtum erlag, dass „25-06" nach Umrechnung nur 6,35 mm ergibt. Das ist aber unzutreffend, weil der Geschoss- und Lauf- (Zug-) durchmesser lt. Maßtafel sogar auf 6,54 festgelegt wurde, obwohl .257" nur 6,53 mm ergibt.
Es würde dem Sinn des Jagdgesetzes widersprechen, das ausdrücklich und ohne irgendwelche technische Finessen nur auf 6,5 mm abhebt. Schon 1/1000 mm darüber würde ausreichen. Denn es heißt „mindestens" 6,5 und nicht über 6,5 mm.
Nachdem die 25-06 selbst in „schwachen" Laborierungen die 2000 Joule-Hürde auf 100 m um 25% übersteigt und sogar auf 200 m noch drüber kommt, steht von Seiten des deutschen Jagdgesetzes einer Verwendung auf alles Schalenwild nichts entgegen.
Das gilt um so mehr für die 257 Weath.Magnum und sogar noch für die 257 Roberts von Hornady und eine der Rem.-Labos.
Vielleicht können wir uns wieder wichtigeren Dingen zuwenden.
Waidheil nicht nur (aber auch mit) der 25-06 wünscht Sir Henry