Hallo,
Ich habe als Jäger bisher eine 9mm Pistole auf der WBK stehen:
In den nächsten Monaten werde ich einen .357 Revolver vererbt bekommen. Belegt dieser dann als Erbwaffe den 2. Platz auf meiner WBK?
An sich würde ich mir gerne noch eine zweite 9mm Pistole zulegen (haben wollen). Bekommt man diese problemlos genehmigt, wenn schon das gleiche Kaliber vorhanden ist?
Sollte ich diese jetzt schon als 2. KW beantragen+kaufen, bevor der Erbfall eintritt?
Ich habe als Jäger bisher eine 9mm Pistole auf der WBK stehen:
In den nächsten Monaten werde ich einen .357 Revolver vererbt bekommen. Belegt dieser dann als Erbwaffe den 2. Platz auf meiner WBK?
An sich würde ich mir gerne noch eine zweite 9mm Pistole zulegen (haben wollen). Bekommt man diese problemlos genehmigt, wenn schon das gleiche Kaliber vorhanden ist?
Sollte ich diese jetzt schon als 2. KW beantragen+kaufen, bevor der Erbfall eintritt?