Schießstand geöffnet an stillem Feiertag?

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Ich hoffe die Frage ist hier richtig, sonst bite verschieben.

Ich wollte morgen mit zwei Mitjägern zum Tontaubenschießen. Nun ist morgen aber Totensonntag, weswegen manche Stände offenbar geschlossen haben. Zumindest hier in Bayern. In den öffentlichen Informationen des Standes, zu dem wir wollen (https://www.wurfscheibenarenabrunnen.de/oeffnungszeiten/) findet sich nichts Eindeutiges. Telefonkontakt gibt es keinen, Email ist raus aber noch ohne Antwort.

Gibt es hierzu gesetzliche Regelung, die Klarheit schaffen können? Oder ist jemand mit dem Stand vertraut und weiß wie dort an stillen Feiertagen verfahren wird?
 
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Am Karfreitag, Totensonntag und am Volkstrauertag ist Schießverbot in BW.

Bayern hat als stille Tage:
Aschermittwoch,
Gründonnerstag,
Karfreitag,
Karsamstag,
Allerheiligen,
Volkstrauertag,
Totensonntag,
Buß- und Bettag

Da sind zwar Sportveranstaltungen erlaubt, ich weiß aber nicht, ob das für einen Regelschießbetrieb gilt.
 
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Am Karfreitag, Totensonntag und am Volkstrauertag ist Schießverbot in BW.

Bayern hat als stille Tage:
Aschermittwoch,
Gründonnerstag,
Karfreitag,
Karsamstag,
Allerheiligen,
Volkstrauertag,
Totensonntag,
Buß- und Bettag

Da sind zwar Sportveranstaltungen erlaubt, ich weiß aber nicht, ob das für einen Regelschießbetrieb gilt.
Genau. Das ist für uns eben auch leider nicht eindeutig. Der Stand wird von einem Verein betrieben, ob da reguläres Training als Veranstaltung gewertet wird?
 
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In der Feiertagsliste steht morgen nicht drin... müsste also eigentlich auf sein...
ob man an dem Tag freilich schießen muss...
 
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Wie viele Feiertage habt ihr bitte
Was willst Du wissen?
Stille Feiertage, die nicht zwangsläufig einen extra Tag arbeitsfrei bedeuten, die sich aber auf Musik Tanz, öffentliche Veranstaltungen etc. auswirken: 8

Feiertag die auf ein fixes Datum fallen und die im Wochentag beweglich sind: 8
Das führt zu 3-7 (im Schnitt 5,7) zusätzlichen arbeitsfreien Tagen im Jahr.

Feiertage die immer auf einen Werktag fallen und arbeitsfrei sind: 5

Im Stadtkreis Augsburg kommt 1 freier Tag dazu.
In nichtkatholischen Gemeinden kommt 1 freier Tag weg.

Also zwischen 8 und 12 zusätzliche freie Tage im Jahr.
 
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Es kam grad die Info per Email, dass der Stand offen ist. Ob man das am dem Tag tut muss natürlich jeder selber entscheiden, uns bleibt terminlich leider keine andere Option.
 
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Wenn der Stand an dem Tag keine Lust hat, dann hat der halt zu.

Ich denke nicht, dass man das dann irgendwie einklagen kann...?
Die Info kam vom Standbetreiber selber per E-Mail, er hat offen. Und wenn er zu gehabt hätte, wären wir halt dabeim geblieben und hätten Weißwurstfrühstück gemacht. Wie kommst du auf (ein-)klagen? Es ging doch nur darum zu vermeiden, dass wir umsonst hinfahren und vor verschlossenen Türen stehen...
 
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Die Info kam vom Standbetreiber selber per E-Mail, er hat offen. Und wenn er zu gehabt hätte, wären wir halt dabeim geblieben und hätten Weißwurstfrühstück gemacht. Wie kommst du auf (ein-)klagen? Es ging doch nur darum zu vermeiden, dass wir umsonst hinfahren und vor verschlossenen Türen stehen...

Also, da bin ich mit Euch Team Weisswursch natürlich!

Ansonsten ist es schon so eine Sache, da doch der "Gesunde Menschenverstand" üblicherweise mittlerweile keine Voraussetzung des täglichen Zusammenlebens mehr ist, sondern als "Hass und Hetze" durchgeht.
 
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.....An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt,......

Vergangenen Sonntag erlebt:

Handgeschriebener Zettel an der Tür "Geschlossene Gesellschaft!"

Jedermann konnte rein kommen.
 

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