Um adäquat auf die ursprüngliche Fragestellung, welche Dokumente für einen Jäger mit H-Wohnsitz in D mit deutschem JS zur Jagd in FR notwenig sind zu antworten, habe soeben mit der FDC telefoniert.
1. Man braucht KEINE schriftliche Einladung! (Um jagen zu dürfen, muss man allerdings in vielen Fällen eingeladen sein).
2. Man braucht eine "validation". Diese kann online "gebucht" werden. Auch vom Einladenden.
Und muss logischer Weise auf die persönlichen Daten (JS Nummer, Geb Dat, etc) des Gastes ausgestellt sein.
3. Sie gibt es entweder für 3 Tage, 9 Tage (nicht 7!) oder 1 Jahr. Die 3 oder 9 Tage müssen am Stück genutzt werden, also z.B. 3: Sa-So-Mo
4. Man braucht eine Haftpflicht-Versicherung die Personen- und Sachschäden (mindestens) gegenüber anderen in FR versichert.
Zweckmässiger Weise nimmt man die FDC eigene (18€, AXA), die man direkt mit der Validation buchen kann.
5. Sich eine Waffe vom franz. Jäger zu leihen ist möglich, jedoch muss die Versicherung des betreffenden Gastgebers dies decken. Nicht jeder versichert seine Waffe!
6. Wer mit eigener Waffe jagt, sollte natürlich auch den EU-Feuerwaffenpass dabei haben und die Transport- und Lagervorschiften für Waffen und Munition beachten.
7. Diese Regelungen gelten im ganzen Land, keine Sonderregelungen in Ost-Grenzregionen.
Das Wars.
Ich bitte den Fehler der 7 Tage zu entschuldigen. Keine Ahnung wie ich auf diese Zahl kam.
Euer Sprücheklopfer.
Das wars.