2-Tage-Jagd in Frankreich/Welche Unterlagen brauche ich?

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anonym

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Um adäquat auf die ursprüngliche Fragestellung, welche Dokumente für einen Jäger mit H-Wohnsitz in D mit deutschem JS zur Jagd in FR notwenig sind zu antworten, habe soeben mit der FDC telefoniert.

1. Man braucht KEINE schriftliche Einladung! (Um jagen zu dürfen, muss man allerdings in vielen Fällen eingeladen sein).

2. Man braucht eine "validation". Diese kann online "gebucht" werden. Auch vom Einladenden.
Und muss logischer Weise auf die persönlichen Daten (JS Nummer, Geb Dat, etc) des Gastes ausgestellt sein.

3. Sie gibt es entweder für 3 Tage, 9 Tage (nicht 7!) oder 1 Jahr. Die 3 oder 9 Tage müssen am Stück genutzt werden, also z.B. 3: Sa-So-Mo

4. Man braucht eine Haftpflicht-Versicherung die Personen- und Sachschäden (mindestens) gegenüber anderen in FR versichert.
Zweckmässiger Weise nimmt man die FDC eigene (18€, AXA), die man direkt mit der Validation buchen kann.

5. Sich eine Waffe vom franz. Jäger zu leihen ist möglich, jedoch muss die Versicherung des betreffenden Gastgebers dies decken. Nicht jeder versichert seine Waffe!

6. Wer mit eigener Waffe jagt, sollte natürlich auch den EU-Feuerwaffenpass dabei haben und die Transport- und Lagervorschiften für Waffen und Munition beachten.

7. Diese Regelungen gelten im ganzen Land, keine Sonderregelungen in Ost-Grenzregionen.

Das Wars.

Ich bitte den Fehler der 7 Tage zu entschuldigen. Keine Ahnung wie ich auf diese Zahl kam.

Euer Sprücheklopfer.

Das wars.
 
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1. Man braucht KEINE schriftliche Einladung! (Um jagen zu dürfen, muss man allerdings in vielen Fällen eingeladen sein).
in Verbindung mit:

6. Wer mit eigener Waffe jagt, sollte natürlich auch den EU-Feuerwaffenpass dabei haben und die Transport- und Lagervorschiften für Waffen und Munition beachten.
Und so eine wäre da z.B.: "... sofern sie den für diese Waffe(n) ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß besitzen und den Grund ihrer Reise nachweisen können, z.B. durch Vorlage einer Einladung."

Bei einer Kontrolle auf der Autobahn in D oder in F könnte die entsprechende Rennleitung den reisenden Jagdgast (also ohne dt./frz. Reviereintrag im JS) schon mal danach fragen, wo es denn mit den Waffen im Zusammenhang mit der Jagd hingehen soll? Ist ja nicht gerade das heimische Revier. ;-)
 
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Um adäquat auf die ursprüngliche Fragestellung, welche Dokumente für einen Jäger mit H-Wohnsitz in D mit deutschem JS zur Jagd in FR notwenig sind zu antworten, habe soeben mit der FDC telefoniert.

1. Man braucht KEINE schriftliche Einladung! (Um jagen zu dürfen, muss man allerdings in vielen Fällen eingeladen sein).

2. Man braucht eine "validation". Diese kann online "gebucht" werden. Auch vom Einladenden.
Und muss logischer Weise auf die persönlichen Daten (JS Nummer, Geb Dat, etc) des Gastes ausgestellt sein.

3. Sie gibt es entweder für 3 Tage, 9 Tage (nicht 7!) oder 1 Jahr. Die 3 oder 9 Tage müssen am Stück genutzt werden, also z.B. 3: Sa-So-Mo

4. Man braucht eine Haftpflicht-Versicherung die Personen- und Sachschäden (mindestens) gegenüber anderen in FR versichert.
Zweckmässiger Weise nimmt man die FDC eigene (18€, AXA), die man direkt mit der Validation buchen kann.

5. Sich eine Waffe vom franz. Jäger zu leihen ist möglich, jedoch muss die Versicherung des betreffenden Gastgebers dies decken. Nicht jeder versichert seine Waffe!

6. Wer mit eigener Waffe jagt, sollte natürlich auch den EU-Feuerwaffenpass dabei haben und die Transport- und Lagervorschiften für Waffen und Munition beachten.

7. Diese Regelungen gelten im ganzen Land, keine Sonderregelungen in Ost-Grenzregionen.

Das Wars.

Ich bitte den Fehler der 7 Tage zu entschuldigen. Keine Ahnung wie ich auf diese Zahl kam.

Euer Sprücheklopfer.

Das wars.

Na also, geht doch auch nett. Danke schön. :thumbup:

Und in addition, wie der Engländer sagt, MUSS man mit dem bon de commande (Antrag auf eine Validation) auch eine Kopie seines nationalen Jagdscheines einreichen, eine Beglaubigung braucht es nicht, der kann ja dann vom ONCF/der Garde Chasse während der Jagden im Original kontrolliert werden, denn der nationale Jagdschein wird ja wie bereits dargelegt für F validiert und von der fdc des betreffenden Departements benötigt. Hier steht das z.B. http://www.fdc57.org/documents/textes/Permis-ann-et.pdf . Neuerdings scheint man tatsächlich auch übers Netz eine franz. Versicherung zu bekommen, umso besser, das musste man sonst vorher selber erledigen und über die Grenze fahren.
 
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"... sofern sie den für diese Waffe(n) ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß besitzen und den Grund ihrer Reise nachweisen können, z.B. durch Vorlage einer Einladung."

Bei einer Kontrolle auf der Autobahn in D oder in F könnte die entsprechende Rennleitung den reisenden Jagdgast (also ohne dt./frz. Reviereintrag im JS) schon mal danach fragen, wo es denn mit den Waffen im Zusammenhang mit der Jagd hingehen soll? Ist ja nicht gerade das heimische Revier. ;-)

Das fragen sie aber nicht. Man bräuchte nämlich auch da die Antwort genausowenig wie der deutschen Rennleitung zu geben. Meine Erfahrung ist die, dass nicht einmal der Jagdschein kontrolliert wird, aber wenn Waffen offen im Auto sichtbar waren, dann reichte der Jagdschein als Legitimation auch regelm. aus. Nur die Garde Chasse hat zuweilen auch mal die Kaliber geprüft, gerade bei Ausländern.
 
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Man MUSS keine Einladung haben, um jagen zu dürfen. Dass, es zweckmässig sein kann ist etwas anderes.
D.h. der Gast ist per fr. Jagdgesetzt nicht verpflichtet ein Papier dabei zu haben. Wenn er in F vom Zoll oder Gendarmerie, zB. an einer Mautstelle, angehalten wird, dürfte es reichen, wenn er einen gültigen, also validierten JS, vorzeigen kann.
Die Polizei darf fragen und der Reisende sollte antworten, klar. Aber wenn er z.B. die 3-tägige Validation vorzeigt, IST das doch bereits ein indirekter Nachweis, denn es muss ein Datum angegeben werden, das Departement steht auch drin.
Wenn natürlich abenteuerliche Transitstrecken, über Österreich und Schweiz gewählt werden kann es schon berechtigte Fragen geben.

In FR reicht es übrigens, wenn die Waffe im Auto gegen Sicht und sofortige Verwendung geschützt ist. D.h. entladen, im Kofferraum und eine Decke drüber reicht theoretisch. Schlösser an den Futtralen oder Waffenschränke im Haus, sind bei Jagdwaffen nicht vorgeschrieben. Achtung: bloss keine KW mitnehmen!
 
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Ah stimmt! Das sollte man tatsächlich nach Möglichkeit vermeiden.
Der Gastgeber kann daher bei der Validierung (und Bezahlung) für seinen Gast, dessen email-Adresse angeben, so dass er sich die Dokumente bereits zuhause ausdrucken kann.
Man braucht keine Dokumente (mehr) einreichen, man gibt im online-Formular einfach nur den Austellungsort, Datum und Nummer des JS ein.
 
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So, und weil ich in genau einer Woche wieder "do unne" zur Jagd eingeladen bin - das Ganze nochmal in Kurzform:

Man braucht also

- Dt. Ausweis/Pass
- Dt. gültiger Jagdschein
- Dt. WBK (wird nicht durch den EFWP ersetzt!)
- Europ. Feuerwaffenpass (der kann schonmal 14 Tage dauern)

- ggf. Jagdeinladung (kann zweckmäßig sein, s.u.)

- ggf. muß beim LEIHEN einer frz. Waffe die frz. Versicherungslage geklärt werden.
- Frz. JS-Validation (3, 9 oder 365 zusammenhängende Tage, frz. Jagdjahr = 1.7.-30.6.!)
- Frz. Haftpflichtversicherung (unbegrenzte Deckung)

Letztbeide können evtl. als Dienstleistung vorab über Internet sofort beantragt, bezahlt und ausgedruckt werden (beim zuständigen Departement rausfinden). Falls die frz. Dokumente vom Jagdgastgeber erst vor Ort ausgehändigt werden (dazu benötigt er vorab den dt. JS mit den Daten), hilft bei etwaigen Begründungsproblemen unterwegs zur Jagd eine (bilinguale) Jagdeinladung desselben weiter und erspart uns das wilde Gestikulieren mit Händen und Füßen, "si vous ne parlez pas francais." ;-)

So, jetzt alle damit einverstanden? :biggrin:
 
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Die deutsche WBK braucht man im Ausland nicht, genau dafür gibt es den EFWP. Mitführen kann man viel, soll man auch, Personalausweis ist nicht schlecht, aber nicht obligatorisch, weil der Jagdschein als Ausweisdokument gilt, erst recht der französische Permis de Chasser. Aber mehr schadet ja auch nicht. In D bei der Rückkehr muss man ja wenigstens die WBK dafür wieder vorzeigen können, da interessiert wiederum der EFWP nicht, weil er in D NICHTS regelt, kein Verwaltungsakt ist.

Also: Den bon de commande (Antrag) mitsamt JS-Kopie an die fdc schicken, Scheck dabei, oder Geld an Tresor publique überweisen, Zweckbestimmung nicht vergessen. Franz. Versicherung abschließen, Bescheinigung gleich mitnehmen oder auch auf die warten, wenn das übers Netz geht.

Dann kommt ein oder zwei Wochen später die Validation und ggf. der Versicherungsnachweis, die immer mitzuführen sind und vom ONCF auch mitten im Treiben kontrolliert werden können. Mit all dem Geraffel fährt man dann zur Jagd, Waffe und Munition nicht vergessen, dann braucht man keine zu leihen, und alles paßt. Die Jagdeinladung ist nicht obligatorisch, weil es oft keine schriftlich gibt, man muss höchstens den Grund nennen und den kann man, man ist ja Jäger und fährt zum jagen.
 
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Aber mehr schadet ja auch nicht.
Eben - es könnte ja einmal das ein oder andere Dokument bis zur vollständigen Aufklärung rigoros "einkassiert" werden und dann sollte man noch ein klein wenig an "Restpapier" zurückbehalten, um wenigstens einen geordneten Rückzug aus F antreten zu können.;-):lol:
 
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Wo geht's denn hin? Und auf was?

Brauchst nicht's überweisen oder Schecks, auch keine Papiere per Post - geht alles online, sogar die Zahlung mit Karte (CB):cool:.

Manche Jagdvereine schreiben bei Treibjagden ein Signalhorn (Tröte), Dolch (Transport wie Waffe) und Signal-Weste / Käppi in orange vor.

Wichtig: Das Alko-Blas-Tütchen im Handschuhfach nicht vergessen.:-D
 
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@Pfannenjäger

Vielen Dank, genauso läuft es ab.

Das habe ich jetzt nach längerem recherchieren auch rausgefunden.
Deine Ausführungen ware sehr hilfreich und ich denke,dass sie auf dem aktuellen Stand sind mit allen Änderungen, die sich ergeben haben.

Waidmannsheil in Frankreich


glock21
 

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