Hallo mein erster Jagdschein wurde am 5.5.14 ausgestellt ,beantragt war er früher aber so was dauert ja .
Jetzt habe ich den neuen 3 Jahresschein gelöst und dachte ich könnte zum 1.4.17 pachten . In meiner Gemeinde werden zu diesem Termin neue Revierpächter gesucht ,die untere JB sieht aber meine Pachtfähigkeit erst zum 5.5.17 und obwohl nach meinem Dafürhalten (ich hatte ja fürs ganze Jagdjahr 2014 bezahlt und es geht um 4 Wochen und 4 Tage ) eine unzumutbare Härte zu erwarten ist ,da die nächste Verpachtung erst 2026 ansteht , und das Jagdrevier im Wohnbereich liegt ,lehnt die untere JB die Genehmigung einer begründeten Ausnahme vorerst mündlich ab . Sie sagt bei mir läge keine entsprechende Vorraussetzung vor !
Jetzt meine Frage hat jemand hier evtl mit so einer Situation Erfahrungen und weis welche Vorrausetzungen nötig sind ?
Ich weis das kann von Kreis zu Kreis anders sein aber....vielleicht weis doch jemand was .
waihei
Jetzt habe ich den neuen 3 Jahresschein gelöst und dachte ich könnte zum 1.4.17 pachten . In meiner Gemeinde werden zu diesem Termin neue Revierpächter gesucht ,die untere JB sieht aber meine Pachtfähigkeit erst zum 5.5.17 und obwohl nach meinem Dafürhalten (ich hatte ja fürs ganze Jagdjahr 2014 bezahlt und es geht um 4 Wochen und 4 Tage ) eine unzumutbare Härte zu erwarten ist ,da die nächste Verpachtung erst 2026 ansteht , und das Jagdrevier im Wohnbereich liegt ,lehnt die untere JB die Genehmigung einer begründeten Ausnahme vorerst mündlich ab . Sie sagt bei mir läge keine entsprechende Vorraussetzung vor !
Jetzt meine Frage hat jemand hier evtl mit so einer Situation Erfahrungen und weis welche Vorrausetzungen nötig sind ?
Ich weis das kann von Kreis zu Kreis anders sein aber....vielleicht weis doch jemand was .
waihei