14-jähriger mit zum Tontaubenschießen

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Ich möchte gern im nächsten Jahr meinen 14-jährigen Sohn mit zum Tontaubenschießen nehmen.
Ich habe mal gehört, dass das aber dem Alter geht.
Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein?
Mir sagte mal jemand was von einer Art Ausbilderschein spez. für Jugendschießausbildung, die die Aufsichtsperson haben müßte.
Wo macht man so einen Schein und was kostet er?
Muß man den wirklich haben wenn der Schießlehrer keinen hat?
 
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Relevant für dich ist §27 des WaffG

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html

(3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
1.
Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),
2.
Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner
gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist.
Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Was der letzte markierte Satz in der Praxis bedeutet kann ich dir leider nicht sagen.
 

hdo

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Die "Geeignetheit zur Jugendarbeit" wird regelmäßig durch entsprechende Fortbildungsnachweise durch die Verbände nachgewiesen.
 
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hdo schrieb:
Die "Geeignetheit zur Jugendarbeit" wird regelmäßig durch entsprechende Fortbildungsnachweise durch die Verbände nachgewiesen.

Wo kann ich mich da in der www.kjs-borken.de schlau machen?
Werde da irgendwie nicht fündig.
Auch würde mich interessieren was das kostet und über wieviele Std. ein Lehrgang etc. geht ... Prüfung? usw. usf.
 
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Muss ein Vater für die betreuung seines 14 jährigen sohnes nen Nachweis über fähigkeit zur jugendarbeit bringen? Ich kenn mich da echt nicht aus, aber das halte ich doch für sehr hanebüchen, obwohl in Deutschland natürlich alles möglich ist...
 
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saujager1977 schrieb:
Muss ein Vater für die betreuung seines 14 jährigen sohnes nen Nachweis über fähigkeit zur jugendarbeit bringen? Ich kenn mich da echt nicht aus, aber das halte ich doch für sehr hanebüchen, obwohl in Deutschland natürlich alles möglich ist...

Es würde reichen wenn der Schießlehrer sowas hat. Hat er aber nicht
und hat auch nicht vor sowas zu machen. Bevor ich meinen Filius aber nicht mitnehmen kann, würd ich den Schein machen. Man wird ja auch nicht dümmer davon ...
 
A

anonym

Guest
Offensichtlich sind die Überlebensbedingungen in der deutschen Flintenwüste für Jugendliche besonders schlecht.

Die Aussperrung von Jugendlichen ist nebst Bleischrotverbot einer der Hauptgründe warum die FITASC in Deutschland keine internationalen Bewerbe mehr ausschreibt.
 
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Wieso - das ist doch dann wohl relativ offen formuliert oder ? Dann müßte doch ein Meistertitel oder Ing zB ausreichen - im Grunde doch jeder der die Befähigung hat Ausbildung zu betreiben.
 
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Ein wenig mehr als 4 Buchstaben hättest du ja schon schreiben können ? :wink: Warum reicht das nicht nicht ? Wo stehen die Ausführungen bzw etwas genauere Angabe dazu ? Habe fast das gleiche Problem !
 
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So viel ich weiß wird doch bei Ausbildung / Ausbildereignungsprüfung zB zwischen Jugenarbeitschutzgesetz / Jugendarbeit usw und dem Fachteil unterschieden.Den dem entsprechenden Fachteil erledigt man dann im Grunde durch Sachkunde / Sachkundeprüfung ?! Die Quali durch die Anteile bei der Meisterprüfung bzw gleichwertigem Abschluß der zur Ausbildung befähigt.
 
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@Godewind
Frag mal bei dem nächsten Schützenverein nach der einen KK Stand hat!
Die können dir mit sicherheit sagen wo und wann der nächste Schießleiter-Lehrgang stattfindet!
Bei uns werden die auch jedes Jahr im Frühjahr abgehalten um mehr Aufsichtspersonen für unseren KK Stand zu bekommen und um gleichzeitig Leute zu haben die die Jungend fördert und trainiert mit Luft und KK Waffen! :wink:
 

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