Alles richtig, nur kommt der Justiz die nicht einfache Aufgabe zu, eine Strafzumessung so zu bemessen, dass sie von Angehörigen und auch von der Öffentlichkeit, rein subjektiv betrachtet, annehmbar erscheint.
Ist das nicht der Fall, wird immer der Ruf laut, wie man mit diesen Tätern auf andere finale Weise umzugehen habe. Und offensichtlich ist die Rechtsprechung an dieser Stelle manchmal etwas lax, sonst kämen solche Stimmungen kaum auf.
Hätten die Täter nach ihrer Verhaftung ein Wahlrecht hinsichtlich ihrer künftigen Behandlung, würde wahrscheinlich der eine oder andere sogar für sich selbst die Todesstrafe wählen, denn die "Sonderbehandlung" für Kinderschänder/-mörder durch Mithäftlinge in deutschen Gefängnissen dürfte sicherlich einer lebenslangen Tortur sehr nahekommen.
Zum Thema Folter: auch richtig! Aber hier kam der Fall des Kindermörders Gäfgen zur Sprache. Er ist nicht gefoltert worden, sondern sie ist ihm lediglich angedroht worden, um das Versteck des vielleicht noch lebenden Jungen zu finden.
Auch wenn das nicht durch Rechtsstaatlichkeit gedeckt war, hat der Mensch, der dieses Verhör geführt hat, meine absolute Hochachtung.
Ihm musste während des Verhörs klar sein, dass diese ausgesprochene Drohung für seine Karriere das Ende bedeuten könnte (wozu es ja letztendlich gekommen ist) und er hat es trotzdem getan, um ein Menschenleben zu retten.
Chapeau, das ist praktizierte Menschlichkeit, das eigene Wohl hinter dem des Kindes zurückzustellen!