Wirklich ?
Dem Text entnehme ich:
Allerdings kann eine Waffenbehörde gemaß § 25a WaffG jederzeit eine Nachkennzeichnung der Seriennummer anordnen.
Das heißt also, dass es keine generelle Nachkennzeichnungspflicht für Altteile gibt. Kommt es jedoch zu einem Austausch beispielsweise eines...