Schwarzwälder Schweißhund - Frage an Besitzer und/oder Nachsuchenführer des Schwarzwälders

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In einem der größten Wälder der Bundesrepublik. Bei uns in BaWü gibts doch ein paar Stationen, die recht prominent sind. Eine Schweißhundestation ist, jedenfalls hier, nur eine praktikable Formierung von einzeln anerkannten Nachsucheführern, um mit höchster Sicherheit bei einer anfallenden Nachsuche Einsatz wenigstens eines Mitglieds bieten zu können. Diese werden vom LJV wie jeder andere anerkannte NSF behandelt, müssen also entsprechend ihren Einsatz nachweisen.
Hier in NRW dürfen nur die Inhaber von Schweißhundestationen Reviergrenzen überschreitend nachsuchen. Es gibt keine anderen bestätigten NSF. Die Schweißhundestationen sind in der Anzahl begrenzt. Hat man den Status inne, dann kann man ihn eigentlich nicht mehr verlieren und andere, vielleicht bessere Kandidaten werden ausgeschlossen.
 
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Hier in NRW dürfen nur die Inhaber von Schweißhundestationen Reviergrenzen überschreitend nachsuchen. Es gibt keine anderen bestätigten NSF. Die Schweißhundestationen sind in der Anzahl begrenzt. Hat man den Status inne, dann kann man ihn eigentlich nicht mehr verlieren und andere, vielleicht bessere Kandidaten werden ausgeschlossen.
Anerkannte Nachsuchenführer sind hier zum Glück auch limitiert, geht nach Landkreis.
 
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Deine Datensammlung steht dem Vertrauensverhältnis des NSF zum "Besteller", bzw. Revierinhaber gegenüber. Da wird es niemals entsprechende nachvollziehbare Datensätze geben. Diese werden ja sogar von den Behörden teilweise gefordert und trotzdem nicht geliefert.

wipi
Das wäre in meiner Vision der vollständigen Digitalisierung von Jagd, Flächen, Pächtern u. tatsächlich jagenden Jägern, gesetzl. vorgeschriebenen Nachsuchen sowie Dokumenten auf alle Fälle gewährleistet. Du vertraust schließlich auch das Beste u.wertvollste von Dir Deinem Finanzamt an und die erzählen es auch nicht Deinem Nachbarn. Und in dem Fall wäre es halt dann das Amt für Jagd, Landwirtschaft u. Forsten oder die Jagd und Waffenbehörde, aber die wissen eh schon alles. Nur muss man ständig hin latschen oder den JS einschicken. Es wäre für uns alles bequemer und der Staat bzw. der LK könnte Personalkosten, Räumlichkeiten, etc. sparen. Entbürokratisierung pur!
 
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Hier in NRW dürfen nur die Inhaber von Schweißhundestationen Reviergrenzen überschreitend nachsuchen. Es gibt keine anderen bestätigten NSF. Die Schweißhundestationen sind in der Anzahl begrenzt. Hat man den Status inne, dann kann man ihn eigentlich nicht mehr verlieren und andere, vielleicht bessere Kandidaten werden ausgeschlossen.
Brauchst doch nur das Telefon mal in die Hand nehmen . Du Günther, ich muss mal rüber. Die anderen müssen halt nicht telefonieren.
 
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Was ist denn hier gut geregelt? Wer einmal den Status Schweißhundestation hat, hat den quasi auf Lebenszeit. Egal ob er einen einsatzfähigen Hund hat oder nicht. Egal ob er etwas reißt oder nicht. Egal ob bessere NSF in der Nähe sind oder nicht.
Das ist doch Quatsch, selten so einen -entschuldige bitte- Stuss gelesen.
Man muss jährlich die geleisteten erschwerten Nachsuchen bei der UJB einreichen, die diese Nachweise zu prüfen hat. Dafür sind auf dem Wisch in der Regel zwei Zeugen aufzuführen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Dreizeiler aufgesetzt, den der SHF dann an den LJV schicken muss. Nur so kann man seine Anerkennung aufrecht erhalten.
Es sei denn man schmiert den Behördenmitarbeiter, was natürlich eine steile These ist.

Dass das Berechnungsschema von vorgestern ist, steht auf einem anderen Blatt.
M.M.n. sollte die Anerkennung jeder bekommen können, der über drei Jahre hinweg die erforderlichen, jährlichen Nachweise erbracht hat. So oder so ähnlich ist das aktuell auch geregelt, nur das auch eine entsprechende "Planstelle" frei sein muss.
 
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Das ist doch Quatsch, selten so einen -entschuldige bitte- Stuss gelesen.
Man muss jährlich die geleisteten erschwerten Nachsuchen bei der UJB einreichen, die diese Nachweise zu prüfen hat. Dafür sind auf dem Wisch in der Regel zwei Zeugen aufzuführen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Dreizeiler aufgesetzt, den der SHF dann an den LJV schicken muss. Nur so kann man seine Anerkennung aufrecht erhalten.
Es sei denn man schmiert den Behördenmitarbeiter, was natürlich eine steile These ist.

Dass das Berechnungsschema von vorgestern ist, steht auf einem anderen Blatt.
M.M.n. sollte die Anerkennung jeder bekommen können, der über drei Jahre hinweg die erforderlichen, jährlichen Nachweise erbracht hat. So oder so ähnlich ist das aktuell auch geregelt, nur das auch eine entsprechende "Planstelle" frei sein muss.

Welches Berechnungsschema und warum ist das entsprechende "von vorgestern"?
 
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Hier in NRW dürfen nur die Inhaber von Schweißhundestationen Reviergrenzen überschreitend nachsuchen. Es gibt keine anderen bestätigten NSF. Die Schweißhundestationen sind in der Anzahl begrenzt. Hat man den Status inne, dann kann man ihn eigentlich nicht mehr verlieren und andere, vielleicht bessere Kandidaten werden ausgeschlossen.
Junge, Junge. Auch Du darfst über Reviergrenzen hinwegsuchen, der Nachbar muss dir nur die Erlaubnis erteilen oder es ist durch eine Wildfolgeregelung vereinbart. Das bestätigte Gespann hat den Vorteil auch weitersuchen zu dürfen, wenn der Nachbar nicht erreichbar ist.
Und nochmal, der Status "Anerkannte Schweißhundestation" hat man nicht ein für alle mal inne.

Edit
Ich persönlich bin gar nicht scharf darauf, ohne das Wissen des Nachbarn in seinem Revier rumzulaufen. Hier telefoniert man kurz und das Thema ist durch.
 
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Junge, Junge. Auch Du darfst über Reviergrenzen hinwegsuchen, der Nachbar muss dir nur die Erlaubnis erteilen oder es ist durch eine Wildfolgeregelung vereinbart. Das bestätigte Gespann hat den Vorteil auch weitersuchen zu dürfen, wenn der Nachbar nicht erreichbar ist.
Und nochmal, der Status "Anerkannte Schweißhundestation" hat man nicht ein für alle mal inne.

Edit
Ich persönlich bin gar nicht scharf darauf, ohne das Wissen des Nachbarn in seinem Revier rumzulaufen. Hier telefoniert man kurz und das Thema ist durch.
Du musst mir nicht das Jagdrecht erklären!
 
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Das ist doch Quatsch, selten so einen -entschuldige bitte- Stuss gelesen.
Man muss jährlich die geleisteten erschwerten Nachsuchen bei der UJB einreichen, die diese Nachweise zu prüfen hat. Dafür sind auf dem Wisch in der Regel zwei Zeugen aufzuführen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Dreizeiler aufgesetzt, den der SHF dann an den LJV schicken muss. Nur so kann man seine Anerkennung aufrecht erhalten.
Es sei denn man schmiert den Behördenmitarbeiter, was natürlich eine steile These ist.

Dass das Berechnungsschema von vorgestern ist, steht auf einem anderen Blatt.
M.M.n. sollte die Anerkennung jeder bekommen können, der über drei Jahre hinweg die erforderlichen, jährlichen Nachweise erbracht hat. So oder so ähnlich ist das aktuell auch geregelt, nur das auch eine entsprechende "Planstelle" frei sein muss.
Dann erkläre mir einfach, wie der Status Schweißhundestation erhalten bleiben konnte, obwohl definitiv kein einsatzfähiger Hund vorhanden war, weil tot.
 
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Dann erkläre mir einfach, wie der Status Schweißhundestation erhalten bleiben konnte, obwohl definitiv kein einsatzfähiger Hund vorhanden war, weil tot.
Da wird dir deine UJB bzw. der LJV am besten eine Antwort drauf geben können. War noch nicht in einer solchen Situation. Schätze aber mal, dass er /sie / es in der Zeit keine Fördergelder bekommen hat.
 
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Da wird dir deine UJB bzw. der LJV am besten eine Antwort drauf geben können. War noch nicht in einer solchen Situation. Schätze aber mal, dass er /sie / es in der Zeit keine Fördergelder bekommen hat.
Über eventuelle Änderungen (Tod des Hundes, Verlust JS,…) ist hier das entsprechende Ministerium umgehend zu informieren.
Unterschreibt auch jeder, dies einzuhalten.

Wird wohl in anderen BL recht ähnlich gehandhabt sein.
 
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Was ist denn hier gut geregelt? Wer einmal den Status Schweißhundestation hat, hat den quasi auf Lebenszeit. Egal ob er einen einsatzfähigen Hund hat oder nicht. Egal ob er etwas reißt oder nicht. Egal ob bessere NSF in der Nähe sind oder nicht.
Das stimmt so nicht.
Alle anerkannten Nachsuchenführer müssen jährlich ihre Vorgaben erfüllen und melden. Ohne einsatzfähigen Hund wird das also nichts werden. Übergangszeiten nach plötzlichen schmerzlichem Verlust lasse ich mal außen vor.
Sofern es bessere Nachsuchenführer gibt können sie ebenfalls ihre Anerkennung beantragen. Sie werden in diesem Fall ja offensichtlich ausreichend (erschwerte) Nachsuchen nachweisen können. Dann scheint ja Bedarf vorhanden zu sein.

wipi
 

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