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Eigentlich nicht. Es gilt das BGB § 543...Das ist mWn von dem konkreten Vertrag abhängig.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird
@Eye-of-the-Keiler war schneller...