[Niedersachsen] Verbotsnovelle LJG Niedersachsen

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Die ganzen grünen Ideologen werden nicht eher ruhen, bis die Jagd bis zur Unkenntlichkeit zerstört ist. Da und in jedem anderen Bundesland.
 
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Aus dem Artikel:

  1. § 3 NLJG Wildmanagement: Es soll eine Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen eingeführt werden. Wenn die Jagdausübungsberechtigten (JAB) trotz Information bis spätestens 24 Stunden vor der Maßnahme keine Wildtierrettungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  2. § 4 NLJG Jagdhunde: Es soll verboten werden, zur Ausbildung oder Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden lebende Tiere zu halten oder einzusetzen. Damit wäre das Arbeiten auf der Schwimmspur mit der lebenden Ente, die Schliefenanlage sowie das Saugatter obsolet. Die oberste Jagdbehörde soll Ausnahmen per Verordnung erlassen können.
  3. § 5 NLJG jagdbare Arten: Nutria sollen von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
  4. Über § 19 NLJG (sachliche Verbote) des Bundesjagdgesetzes hinaus soll:
    - das Töten von Hunden und Katzen verboten werden. Im gleichen Zuge soll auch das Fangen von wildernden Katzen und Hunden verboten werden.
    - Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nicht mehr verwendet werden - die oberste Jagdbehörde soll weiterhin von Jägern fordern dürfen, die Fallenstandorte, ergo die Koordinaten dieser, zu melden.
  5. § 24 NLJG Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten: Die Jagd auf Raubwild an Naturbauten soll verboten werden.
  6. § 25: NLJG Der Abschussplan von Rehwild und Hegeschauen soll abgeschafft werden.
  7. § 42 NLJG Übergangsregelungen: Jagdgehege sollen nach einer Ablauffrist von 5 Jahren verboten werden.
 
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Naja, diese Verbotsorgie ist eben typisch "grün" - sprich: sozialistisch/kommunistisch.
Je mehr diesen Leuten der Gegenwind der Realität entgegen weht, desto hysterischer Ihre Handlungen. Wie sagte Frau Lang? "Ich habe meine Ideologie, und das ist meine Realität!"
Eine zweite Erklärung ist, daß vielen Behörden mittlerweile eher inkompetente Leute untergebracht wurden, und die müssen halt mal "action machen". Auch abseits der Jagd gibts da eine zunehmende Zahl von totalem Behördenversagen.
Leider, sage ich ausdrücklich. Aber die letzten 8 Jahre meines Berufslebens habe ich einer Bundesbehörde "gedient" und ungläubig miterleben müssen, wie inkompetente Quereinsteiger mit hohem Sendungsbewußtsein einfach nur das machen, was der Volksmund als "Scheiße bauen" bezeichnet.
Allerdings besteht die Hoffnung, daß es in 5-10 Jahren wieder besser wird. Nicht aus Einsicht oder Erkenntnis, sondern weil dieser ganze woke-grüne Ideologiemüll einfach nicht funktioniert.
 
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Aus dem Artikel:

  1. § 3 NLJG Wildmanagement: Es soll eine Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen eingeführt werden. Wenn die Jagdausübungsberechtigten (JAB) trotz Information bis spätestens 24 Stunden vor der Maßnahme keine Wildtierrettungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  2. § 4 NLJG Jagdhunde: Es soll verboten werden, zur Ausbildung oder Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden lebende Tiere zu halten oder einzusetzen. Damit wäre das Arbeiten auf der Schwimmspur mit der lebenden Ente, die Schliefenanlage sowie das Saugatter obsolet. Die oberste Jagdbehörde soll Ausnahmen per Verordnung erlassen können.
  3. § 5 NLJG jagdbare Arten: Nutria sollen von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
  4. Über § 19 NLJG (sachliche Verbote) des Bundesjagdgesetzes hinaus soll:
    - das Töten von Hunden und Katzen verboten werden. Im gleichen Zuge soll auch das Fangen von wildernden Katzen und Hunden verboten werden.
    - Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nicht mehr verwendet werden - die oberste Jagdbehörde soll weiterhin von Jägern fordern dürfen, die Fallenstandorte, ergo die Koordinaten dieser, zu melden.
  5. § 24 NLJG Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten: Die Jagd auf Raubwild an Naturbauten soll verboten werden.
  6. § 25: NLJG Der Abschussplan von Rehwild und Hegeschauen soll abgeschafft werden.
  7. § 42 NLJG Übergangsregelungen: Jagdgehege sollen nach einer Ablauffrist von 5 Jahren verboten werden.
Sieht so aus wie wir das in NRW mal hatten...
 

MrA

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Warum Sollen die Nutrias aus den Jagdrecht?
Was steck da hinter?
 
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Ich kann nur vermuten: Die Niederländer haben ja den Plan den Nuria komplett aus ihrem Land zu tilgen. Über die Grenze kommt aber immer Nachschub aus D. Deshalb sind auch niederländische Nutriafänger auf niedersächsischem Gebiet unterwegs und fangen und töten da. Ich denke, dass das Verfahren viel einfacher wird, wenn die Art nicht mehr im Jagdrecht ist und es eine Bekämpfungsverordnung gibt. Dann fallen halt viele Beschränkungen bezüglich Muttertierschutz, Art der Fallen etc. weg und es müssen auch nicht mehr die JAB gefragt sonder nur noch informiert werden.
 
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Ich kann nur vermuten: Die Niederländer haben ja den Plan den Nuria komplett aus ihrem Land zu tilgen. Über die Grenze kommt aber immer Nachschub aus D. Deshalb sind auch niederländische Nutriafänger auf niedersächsischem Gebiet unterwegs und fangen und töten da. Ich denke, dass das Verfahren viel einfacher wird, wenn die Art nicht mehr im Jagdrecht ist und es eine Bekämpfungsverordnung gibt. Dann fallen halt viele Beschränkungen bezüglich Muttertierschutz, Art der Fallen etc. weg und es müssen auch nicht mehr die JAB gefragt sonder nur noch informiert werden.
Das gleiche Argument gab es in Brandenburg. Hab dann angerufen beim zuständigen Wasserverband, wieviele Nutria Fänger sie beschäftigen.... 0 und das für 2 große Landkreise.
 
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Da wir ja erst 2022 gewählt haben, ist ja noch ausreichend Zeit, uns eins überzubraten....
 
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Das ist es was mich so ankotzt, mein Junior sollte sich seine Meriten an den Nutrias verdienen. Schön auf dem Acker, mit Schwanzprämie - kannste nicht viel verkehrt machen und mindestens der Hund wird auch satt
 
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Aus dem Artikel:

  1. § 3 NLJG Wildmanagement: Es soll eine Duldungspflicht von Wildrettungsmaßnahmen eingeführt werden. Wenn die Jagdausübungsberechtigten (JAB) trotz Information bis spätestens 24 Stunden vor der Maßnahme keine Wildtierrettungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  2. § 4 NLJG Jagdhunde: Es soll verboten werden, zur Ausbildung oder Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden lebende Tiere zu halten oder einzusetzen. Damit wäre das Arbeiten auf der Schwimmspur mit der lebenden Ente, die Schliefenanlage sowie das Saugatter obsolet. Die oberste Jagdbehörde soll Ausnahmen per Verordnung erlassen können.
  3. § 5 NLJG jagdbare Arten: Nutria sollen von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden.
  4. Über § 19 NLJG (sachliche Verbote) des Bundesjagdgesetzes hinaus soll:
    - das Töten von Hunden und Katzen verboten werden. Im gleichen Zuge soll auch das Fangen von wildernden Katzen und Hunden verboten werden.
    - Fanggeräte, die unmittelbar töten, dürfen nicht mehr verwendet werden - die oberste Jagdbehörde soll weiterhin von Jägern fordern dürfen, die Fallenstandorte, ergo die Koordinaten dieser, zu melden.
  5. § 24 NLJG Erweiterungen und Einschränkungen von Verboten: Die Jagd auf Raubwild an Naturbauten soll verboten werden.
  6. § 25: NLJG Der Abschussplan von Rehwild und Hegeschauen soll abgeschafft werden.
  7. § 42 NLJG Übergangsregelungen: Jagdgehege sollen nach einer Ablauffrist von 5 Jahren verboten werden.
Das ist reichlich Zündstoff drin und erinnert schon sehr an NRW.
Allerdings muss #3 (Nutria) nicht zwingend schlecht sein. Bei allgemeinen Abschusserlaubnissen spielen jagdrechtliche Einschränkungen halt keine Rolle mehr, was durchaus positiv sein kann. #6 sehe ich auch nicht kritisch, da die Abschusspläne weitgehend Makulatur sind und sich selten an den Gegebenheiten orientieren.


Hier die Entwicklung der letzten Jahre. Man sollte dankbar sein, daß knapp 100.000 Nutria kostenlos für den Steuerzahler erlegt werden.
Die kann man auch schießen oder fangen, wenn sie nicht dem Jagdrecht unterliegen.

wipi
 

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