- Registriert
- 24 Mai 2024
- Beiträge
- 123
In meiner ländlichen Gemeinde muss ich als Revierinhaber auch Hundesteuer bezahlen, so wie jeder andere. Deutliche Steigerung bei dem zweiten Hund. Befreit sind Diensthunde, Blindenhunde und Hunde, die zu Bewachung abgelegene, landwirtschaftlicher Gebäude dienen. Meine Kritikpunkte sind, dass ich natürlich als Revierinhaber zur Haltung beziehungsweise zur Bereithaltung von geeigneten Hunden gesetzlich verpflichtet bin. Weiterhin kritisiere ich, dass meine Gemeinde keine Überprüfungen mehr vornimmt, wer eigentlich tatsächlich Hunde hält, dass führt dazu, dass einige Hunde überhaupt nicht angemeldet sind, diese gehören mitunter einem gewissen Klientel. Meine Bitte um Steuerermäßigung wurde mit dem Hinweis ab getan, dass es keine entsprechenden Ausnahmen in der Satzung gebe. In Anbetracht der Tatsache, dass ich freiwillig als Jagdpächter verunfalltes Wild entsorge und mich auch innerorts um das Waschbären Problem kümmere, empfinde ich das Vorgehen insgesamt als sehr problematisch. Ich habe angekündigt, diese freiwilligen Tätigkeiten einzustellen. Mal schauen, wie die Reaktion ausfällt. Alles kann, nichts muss…