Stempel Munitionserwerb in WBK für Langwaffen - Sinn und Zweck unklar

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Hallo zusammen,

in einer WBK kann der Munitionserwerb in Spalte 7 durch den Aussteller gestempelt werden. Welchen Zweck hat dies für uns Jäger bei Langwaffen? Bei Kurzwaffenmunition ist mir das klar.

Danke schon mal für die Aufklärung.
 

FTB

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Moin, normalerweise hat das keinen Nutzen.
Es gibt noch das Argument,, dass man, wenn man vergisst den Jagdschein zu verlängern, dann seine Munition nicht illegal besitzt.
Dagegen hilft aber auch, den Jagdschein einfach rechtzeitig zu verlängern, sonst hat man nämlich noch ganz andere Probleme.
 
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Der Vorsitzende unserer Kreisgruppe (Jurist) hat lange dafür die Werbetrommel gerührt dass die Mitglieder der Kreisgruppe sich aktiv drum kümmern ihre Stempel drin zu haben.
Ich gehe davon aus dass er das auch aus seiner langjährigen Berufserfahrung heraus getan hat.

Es ist schnell mal übersehen den Schein verlängern zu müssen. Alle die mit "kann mir nie passieren" argumentieren haben einfach zu wenig Lebenserfahrung. :LOL:
 

SOR

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...
Es ist schnell mal übersehen den Schein verlängern zu müssen. Alle die mit "kann mir nie passieren" argumentieren haben einfach zu wenig Lebenserfahrung. :LOL:
Oder die Jagerei ist ihnen schlicht nicht wichtig.
Oder sie haben jagdlich zu wenig Verantwortung.
Wenn ich vergesse, meinen Jagdschein zu verlängern ist die Munition das geringste Problem.
Schwerer wiegt, dass das Revier futsch wäre.

Insofern: Nein. Kann mir nie passieren.

Zumal wir hier in der Hauptstadt des Südwestens eine untere Jagdbehörde der Kategorie "1 mit Sternchen" haben.
Hier kommt rechtzeitig eine freundliche Erinnerung per Mail.
 
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Wenn ich keinen gültigen Jagdschein habe, dann habe ich kein Recht auf den Besitz von Waffen und somit Munition, oder? Dann ist im Fall der Fälle auch alles abzugeben.
 

SOR

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Wenn ich keinen gültigen Jagdschein habe, dann habe ich kein Recht auf den Besitz von Waffen und somit Munition, oder? Dann ist im Fall der Fälle auch alles abzugeben.
Oh Mann! Nicht schon wieder...
Die Erlaubnis zum Besitz von Waffen basiert nicht auf dem Jagdschein, sondern auf der Waffenbesitzkarte.
Siehe § 45 (3) WaffG sowie Punkt 45.3.1 der WaffVwV.
 
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Wenn ich keinen gültigen Jagdschein habe, dann habe ich kein Recht auf den Besitz von Waffen und somit Munition, oder? Dann ist im Fall der Fälle auch alles abzugeben.
Eine Erwerbsberechtigung für Munition gilt auch als Besitzberechtigung für diese Munition.

Ein Jagdschein wird zeitlich befristet ausgestellt und kann ablaufen. Alle sich daraus ergebenden Rechte - inkl. Munitionserwerbs- und Besitzberechtigung - enden mit Ablauf der Gültigkeit.

Eine WBK gilt in der Regel unbefristet, Ausnahme befristete WBK und Erwerbsberechtigungen als sog. Voreintrag. Die in der WBK enthaltenen Besitzberechtigungen gelten bis zum rechtsskräftigen Widerruf der WBK. Selbst wenn Du keinen gültigen Jagdschein hast z.B. weil er noch nicht verlängert wurde, gilt die WBK unbefristet bis zum Widerruf.

Nicht Verlängern des Jagdscheins ist erst einmal kein Grund eine WBK zu widerrufen. Munition ohne gültige Besitzerlaiubnis besitzen, wenn/weil der Jagdschein abgelaufen ist, ist eine Straftat und ein Grund die WBK zu widerrufen und keinen neuen Jagdschein zu erteilen.

Eine wohlmeinende Waffenbehörde tauscht sich mit der Jagdbehörde aus, wessen Jagdschein abgelaufen und noch nicht verlängert ist. Da macht sie dann eine Kontrolle der Aufbewahrung.
 
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Für Nicht-Jäger:
kein Stempel in der Grünen = kein Munerwerb ;-)
außer man hat kalibergleiche Waffen auf der Gelben, da gibt es keine Spalte für Munerwerb
Für Sportschützen sind die langen Bearbeitungszeiten z.B. zum Eintrag neuer Waffen, wo sich die jeweilige WBK auf dem Amt ausruht, ziemlich lästig. In der Zeit bekommt man keine Mun gekauft und das ist vor allem bei vollen Gelben ziemlich mistig.
 
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Da Jäger würde das nicht gemacht. Munitionserwerb für Jäger nur über Jagdschein. War mir dann nicht wichtig genug einen widerspruchsfähigen Bescheid zu verlangen...
 
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Na, die Begründung ist doch klar.... der SB wollte es einfach. Oder er hatte die Ansage vom Chef.. machen wir nicht, nur wenn der WBK Inhaber mit einem Anwalt droht.
 
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Na, die Begründung ist doch klar.... der SB wollte es einfach. Oder er hatte die Ansage vom Chef.. machen wir nicht, nur wenn der WBK Inhaber mit einem Anwalt droht.
Das brachte früher 13,80€ pro Stempel, eigentlich sollte die Behörde da hinterher sein wie der Beelzebub hinter den Seelen, mir wurde es empfohlen, aber weder ausgeredet, noch aufgedrängt. Der Sinn erschließt sich. Meine Waffen-Behörde schreibt im April/Mai alle an, die die Verlängerung verpasst haben und bittet um Erledigung. Dann erst werden die Daumenschrauben angezogen.
 
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Da Jäger würde das nicht gemacht. Munitionserwerb für Jäger nur über Jagdschein. War mir dann nicht wichtig genug einen widerspruchsfähigen Bescheid zu verlangen...
Immer dieser "widerspruchsfähige Bescheid"...was soll der denn regeln? Kann man diese Stempelung beantragen? Ich meine, nein. Also wird es keinen ablehnenden Bescheid geben können.

Der Eintrag wird bei Kurzwaffen immer gesetzt und "auf Wunsch" bei LW ebenfalls gegen Gebühr, einen Anspruch hat man m.E. bei Langwaffen jedoch nicht.
 

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