- Registriert
- 14 Aug 2003
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In letzter Zeit häufen sich Aktionen von sogenannten "Aktivisten". Mal werden Kohlebagger besetzt, dann Werkszufahrten blockiert. Gestern war wieder die A3 dran. Ein paar Hansels seilten sich von einer Brücke ab, sodaß die Autobahn für ein paar Stunden gesperrt wurde.
Ich frage mich jetzt, ob die geschädigten (z.Bsp. Speditionen) keine Möglichkeit haben, Ihren Schadensersatz anzumelden? Schließlich wurden sie vorsätzlich geschädigt. Denkbar wäre auch eine Sammelklage. Wenn solche Forderungen rigoros durchgesetzt würden, hätten die Aktivisten hoffentlich bald keine Lust mehr auf solche Aktionen.
Ich höre oder lese leider nichts von solchen Klagen.
Wie seht Ihr das?
Ich frage mich jetzt, ob die geschädigten (z.Bsp. Speditionen) keine Möglichkeit haben, Ihren Schadensersatz anzumelden? Schließlich wurden sie vorsätzlich geschädigt. Denkbar wäre auch eine Sammelklage. Wenn solche Forderungen rigoros durchgesetzt würden, hätten die Aktivisten hoffentlich bald keine Lust mehr auf solche Aktionen.
Ich höre oder lese leider nichts von solchen Klagen.
Wie seht Ihr das?