Spontan fällt mir zum Thema der Satz ein "Alles was Sie sagen [schreiben], kann gegen Sie verwendet werden." Insofern greift bei mir die Lösung, nur zu äußern, was ich gefragt werde, und das möglichst nur mündlich. Das gilt ganz speziell für Fragen und Sachlagen im Bereich des Waffenrechts! (Wie heißt es doch schon auf der Titelseite dieses Forums: "schnell kommt man in Teufels Küche..." ) :sad:
Meines Wissens muss man den Vollzug des Tresorkaufs und dessen Aufstellung nur nach Aufforderung der Behörde melden. Also würde ich im Interesse der Diplomatie wohl nicht in eine Diskussion einsteigen, sondern freundlich und unverbindlich bleiben. Die Behörde bzw. deren Mitarbeiter sollten dann schon die gültige Rechtsnorm benennen können, auf deren Grundlage sie angeblich argumentieren.
Fakt ist natürlich, dass weiterhin laut Waffengesetz KEINE Verankerung bei Nuller-Schränken mit <10 Waffen besteht.
Ich glaube auch, dass die in diesem Thread beklagte Behörde bzw deren Sachbearbeiter ihren Ermessensspielraum überschritten haben (wenn sie überhaupt einen haben, was ich als Nicht-Jurist nicht weiß, schon gar nicht aus dem Stegreif).
Jetzt jedoch die zuständigen Sachbearbeiter auf diese Sachlage "festzunageln", heißt Gesichtsverlust für diese und verhärtet unnötig die Fronten.