Zwangsbejagung im "Friedensreich"?

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Leider geht das dort nicht so einfach. So viel ich weiss sichert die Sekte ihr Gebiet mit Zäunen, Verbotsschildern, Patrouillen der "Gewappneten" (interner Sicherheitsdienst) sowie eindeutigen Hinweisen auf "pflichtbewusste Hunde" ab.

Selbst auf den Reviergrenzen wäre keine Jagd möglich, weil beim ersten Anzeichen, dass da einer ansitzt schon ein paar UL-ler ankommen und den "Lusttöter" demonstrativ umstellen und anstarren...
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sylvaner:
möglicherweise sind es ja keine Tiere ähnlicher Größe sondern die "Menschengeschwister" die sich wie ....
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<HR></BLOCKQUOTE>


Sektenmitglieder, die auf allen Vieren durch den Wald krabbeln?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Sylvaner:
Der VGH-Senat, ..., vertiefte sich in die Seuchenproblematik. Und stellte fest, daß in der Wissenschaft umstritten ist, ob eine große Zahl von Wildschweinen für sich genommen schon eine akute Gefahr darstellt. Weil das so ist, sieht der Verwaltungsgerichtshofdepp (oder darf ich das wegen Respektlosigkeit nicht schreib) kein öffentliches Interesse am Sofortvollzug....<HR></BLOCKQUOTE>
DAS ist sehr interessant, denn wenn es vor dem OVG Bestand hat, gilt es auch für die Jäger ...

IIRC ist das Gebiet der UL komplett in Privatbesitz. Können sie deshalb nicht den Sportbegeisterten den Zutritt verwehren ... ?

j.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
IIRC ist das Gebiet der UL komplett in Privatbesitz. Können sie deshalb nicht den Sportbegeisterten den Zutritt verwehren ... ?
<HR></BLOCKQUOTE>

Nein, das können sie nicht. Es gibt ein Waldbetretungsrecht in Bayern. Hierzu sei auf Artikel 13 Bayerisches Waldgesetz und die Artikel 21 - 29 Bayerisches Naturschutzgesetz verwiesen, mit besonderer Beachtung von Artikel 22(3).
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Wildschuetz:

Nein, das können sie nicht. Es gibt ein Waldbetretungsrecht in Bayern.
<HR></BLOCKQUOTE>
Und warum betreten dann nicht mal ein paar Leute den Wald?

j.
 
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Wald betreten ist dort nicht so lustig:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">ZitatLuxjäger:

"Leider geht das dort nicht so einfach. So viel ich weiss sichert die Sekte ihr Gebiet mit Zäunen, Verbotsschildern, Patrouillen der "Gewappneten" (interner Sicherheitsdienst) sowie eindeutigen Hinweisen auf "pflichtbewusste Hunde" ab."
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Außerdem nehmen Kameras jeden und alles auf und auch deren SD fotographiert jeden, mit dem sie die Konfrontation suchen. Die sollen auch bewaffnet sein.

In Summe würde es sich höchstens lohnen, zu mehreren hinzugehen und vielleicht Polizisten (Bekannte in zivil) dabei zu haben. Dann kann man einen Rechtsbruch des Sicherheitsdienstes provozieren. Der mit Sicherheit folgende Prozess wird allerdings erhebliche Gelder verschlingen.

Fragt sich, ob sich das lohnt.
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[ 24. Januar 2005: Beitrag editiert von: Fenris ]
 
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Mit einer ordentlichen Rechtsschutzversicherung sollte ein Rechtsstreit doch eher lustig denn teuer werden...
Und was das Fotgraphieren angeht, da meine ich erst neulich von einem ziemlich eindeutigen Urteil zugunsten der Rechte am eigenen Bild gehört zu haben.

[ 24. Januar 2005: Beitrag editiert von: Jagdhelfer ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von I:

Wie kann man eigentlich auf einem Wärmebild Wildschweine von anderen Tieren ähnlicher Größe, die sich ebenfalls in dem Gebiet aufhalten, unterscheiden?
<HR></BLOCKQUOTE>

Z.B. Warzenschweinen, Geparden, Hyänen, Braunbären.... vielleicht sogar Säbelzahntiger?
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Oder mutierte Rehe von 30kg aufwärts? Killerhasen von 80kg?

Es wäre ja skandalös, wenn nach der Zwangsbejagung plötzlich 100 der o.g. Tierarten auf der Strecke liegen würden.
 
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Leider geht das dort nicht so einfach. So viel ich weiss sichert die Sekte ihr Gebiet mit Zäunen, Verbotsschildern, Patrouillen der "Gewappneten" (interner Sicherheitsdienst) sowie eindeutigen Hinweisen auf "pflichtbewusste Hunde" ab.

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sprechen wir gerade vom djv?
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zunder
 
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Ich war letztens mal auf dem besagten Gelände spazieren (wie viele andere auch). Wenn man bei einem Sonntagsspaziergang Wildschweine sehen will, hat man hier eine gute Gelegenheit. Ein Überläuferkeiler wäre sogar "passend" gewesen. Neben den Wildschweinen waren sogar noch einige Rebhühner da, dass die aber erfolgreich dort brüten können, möchte ich bei der Sauendichte bezweifeln.
Das Gelände ist auf jeden Fall frei zugänglich und wir sind auch nicht kontrolliert worden. In der Tat hängen aber jede Menge Kameras rum, Wachpersonal haben wir hingegen nicht bemerkt.
Neben den Wegen sieht man deutlich die Verwüstungen der Sauen, andere Flächen versucht man mit massiven Benjeshecken abzuschotten.
Einige Kanzeln gibt es auch, aber die firmieren wohl eher unter Wachturm...
H.
 
T

Tanz664

Guest
Ähhh, Martin?

Ich sitze hier gerade und frage mich, ob ich da richtig gelesen habe
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...

Ich würde sagen, getroffen.

WH

Torsten
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von jthuex:

DAS ist sehr interessant, denn wenn es vor dem OVG Bestand hat, gilt es auch für die Jäger ...
<HR></BLOCKQUOTE>

Was fast schon zwingend beweist, dass der kenntnisreiche Berichterstatter des Gerichtes eben Jäger mit Weitblick sein muss. Denn der Etappensieg gegen Jagdgegner hätte ja explosivste Sprengkraft gegen Lodenträger gehabt. Jagdpflicht, angemessene Wildbestände per ordre del mufti ?-ja pfuideibel !
DJV-Ehrennadel für den Mann.

Merke: Friedensreich ist eigentlich für uns alle da, steht auch für das Recht vieler alter Herren in Loden, die noch weitere 2 Jahrzehnte lang Revier- und Jagdhüttenbesitzer bleiben wollen. Und eben ohne großes Ungemach tatsächlicher Jagdausübung bzw. des Ertragens von Jagdgästen. Und bei deren gelegtl. Jagden auch der 90-jährige Seniorchef der Partnerfabrik noch eine Sau trifft.
Nochmal, in diesem Kontext:"die 32 geladenen Gäste erlegten am Samstag und Sonntag insgesamt 185 Wildschweine. Tiriac will künftig in dem 11500 ha großen Revier einmal im Jahr eine zweitägige Jagd dieses Ausmaßes veranstalten. Denn "die besten Geschäfte werden beim Tennis, beim Golf und auf der Jagd gemacht", sagte Tiriac". Schön.

Ein weises, ein wichtiges Urteil.

Chrüazi, Martin

[ 25. Januar 2005: Beitrag editiert von: feuerlein ]
 
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Neues von der UL und der Zwangsbejagung stand gestern in der WuH. Ergebnis: Zwangsbejagung erstmal gestoppt, da nicht nachgewiesen sei, dass hohe Konzentrationen von Wildschweinen für Krankheitsausbrüche verantwortlich gemacht werden können. Und dann war da noch was, dass niemand gegen seinen Willen jagen muss! (Wiedergabe jetzt so aus dem Gedächtnis, vielleicht hat noch jemand den Originaltext?)) In meinen Augen: a) Blamage für die Justiz; b) Blamage für die Anwendbarkeit unserer Gesetze und c) Beweis, dass die UL wirklich SEEEHR viel Geld hat...
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hubbert
 
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Ja, in der Pirsch stand auch ein Artikel darüber!
Sie haben wohl eine Aufschiebung der Anordnung mit richterlichem Beschluss erwirkt und müssen künftig erstmal keine Wildschweine schießen und auch kein Ordnungsgeld bezahlen!
 

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