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Jagdgehilfe
Guest
Moin Leute,
ich hab hier gerad den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung liegen.
Der zur Unteren Jagdbehörde soll.
Im mittleren Teil is anzugeben, ob in den letzten 10 Jahren ein Strafverfahren
gelaufen ist inkl. Aktenzeichen.
Nun zur Vorgeschichte; ich habe mich vor 7 Jahren im jugendlichen Leichtsinn
zu einer körperlichen Auseinandersetzung verleiten lassen. Das ganze zog
vom Problemverursacher ne Anzeige wegen Körperverletzung gegen mich,
nach sich. Das ganze ging vors Jugendgericht, wir klärten sie Sache außergerichtlich, mit einen "schlichter Verein" inkl Geldzahlung und ich bekam ein Schreiben bzg Einstellung des Verfahrens.
Damals war die Sache für mich gegessen und aus meinem Kopf,
doch nun Frage ich mich, wie siehts denn nun mit Vorstrafe/Notiz etc aus?
Könnte es da Probleme bzg des Jagdscheins geben? Ich hab hier noch alle
Papiere liegen, nur find ich nichtmal ein Aktenzeichen, was ich in den Jägerantrag eintragen könnte, wenn ich wollte.
Ich weiß also nichteinmal wie und ob ich es Angeben muss,
und ob die Sache mit der Einstellung des Verfahrens gegessen ist.
Steht davon was im Führungzeignis oder Zentralregister,
oder wie kann ich mir die ganze Angelegenheit vorstellen??
Danke & mfG
Dennis
ich hab hier gerad den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung liegen.
Der zur Unteren Jagdbehörde soll.
Im mittleren Teil is anzugeben, ob in den letzten 10 Jahren ein Strafverfahren
gelaufen ist inkl. Aktenzeichen.
Nun zur Vorgeschichte; ich habe mich vor 7 Jahren im jugendlichen Leichtsinn
zu einer körperlichen Auseinandersetzung verleiten lassen. Das ganze zog
vom Problemverursacher ne Anzeige wegen Körperverletzung gegen mich,
nach sich. Das ganze ging vors Jugendgericht, wir klärten sie Sache außergerichtlich, mit einen "schlichter Verein" inkl Geldzahlung und ich bekam ein Schreiben bzg Einstellung des Verfahrens.
Damals war die Sache für mich gegessen und aus meinem Kopf,
doch nun Frage ich mich, wie siehts denn nun mit Vorstrafe/Notiz etc aus?
Könnte es da Probleme bzg des Jagdscheins geben? Ich hab hier noch alle
Papiere liegen, nur find ich nichtmal ein Aktenzeichen, was ich in den Jägerantrag eintragen könnte, wenn ich wollte.
Ich weiß also nichteinmal wie und ob ich es Angeben muss,
und ob die Sache mit der Einstellung des Verfahrens gegessen ist.
Steht davon was im Führungzeignis oder Zentralregister,
oder wie kann ich mir die ganze Angelegenheit vorstellen??
Danke & mfG
Dennis