Zu Fuss ins Revier - Gedankenspiel

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Moin zusammen,
ich hab in einem anderen Forum bei diesem Gedankenspiel böse verbale Haue bekommen - daher versuche ich zu präzisieren.
Ausgangslage: Ich wohne am Rand einer deutschen Großstadt. Ich habe einen Begehungsschein für ein Revier, welches ich mit dem Auto auf einer normalen Strasse/Bundesstraße erreichen kann, ohne ein einziges Mal abbiegen zu müssen.
Das Revier ist ungefähr 15 km entfernt. Mit dem Auto durchfahre ich auf der Bundesstrasse natürlich mehrere Gemeindebezirke.

Nun zum Gedankenspiel
  • Welche Gesetze würde ich verletzen, wenn ich mit dem Fahrrad, auf direktem Weg, neben der Bundesstrasse, Waffe auf der Schulter, ins Revier fahren würde?
  • Welche Gesetze würde ich verletzen, wenn ich zu Fuß, auf direktem Weg, neben der Bundesstraße, Waffe auf der Schulter, ins Revier marschieren würde?
  • Als Zusatzvariante das Ganze mit Übernachtung auf dem/am Hochsitz.
 
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In deinem Revier auf den Hochsitz machst Du was Du willst.
Auf den Fahrrad oder zu Fuss musst Du bereit sein von Deppen blöd angeredet zu werden. Waffe natürlich ungeladen und wenn möglich das Schlusstück in der Tasche. Wegen dem Aussehen. Machen darftst du es aber.
 
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7 Sep 2019
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Ich hab zwar nicht so weit, aber ich mach das meistens so. Aufm Radl oder zu Fuß. Manchmal hab ich auch statt meinen Repetierer ein AR15 auf dem Rücken dabei. Die Leute haben sich daran gewöhnt:)
Laut § 13 Abs. 6 des Waffengesetzes dürfen Jäger auf dem direkten Weg zur oder von der Jagdausübung Jagdwaffen nicht schussbereit führen. Das heißt: Die Waffe darf nicht ge- oder unterladen sein. Sie muss in keinem verschlossenem Behältnis transportiert werden.
 
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In deinem Revier auf den Hochsitz machst Du was Du willst.
Auf den Fahrrad oder zu Fuss musst Du bereit sein von Deppen blöd angeredet zu werden. Waffe natürlich ungeladen und wenn möglich das Schlusstück in der Tasche. Wegen dem Aussehen. Machen darftst du es aber.

So nicht richtig: Wie darf eine Waffe transportiert werden?
 

FTB

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Es verstößt gegen kein Gesetz, aber wenn das oft genug in Städten gemacht wird, wird das Gesetz bestimmt entsprechend geändert.

Die Rechtslage gibt uns die Möglichkeit des Führens mit Augenmaß, wäre schön wenn es so bliebe.
 
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24 Mai 2020
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Mit Sicherheit weder durch fremde Reviere, noch durch befriedete Bezirke ☝️
Und das ist auch der Grund, warum ich meine Eingangsfrage nach dem Sinn des "Gedankenexperimentes" gestellt habe.

Außer zu Provozieren und russisches Roulette mit der eigenen Zuverlässigkeitsvermutung zu spielen, fallen mir kaum Gründe ein, welche Notwendigkeit sich ergeben sollte, mit einer Waffe so herumzuposen.

Je nach Gegend und "heimischer Gesellschaft" droht bei Verlust der Waffe nicht nur peinliche Rückfragen von den Behörden sondern kann auch eine gewissen Mitwirkung unterstellt werden. Zu Recht, wie ich finde.
 

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