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Er kann schlicht das Eigentum oder "die Verfolgung" aufgeben, dann darf sowieso erlegt werden und er ist wegen "Wildschäden" auch fein raus, meine ich, mich zu erinnern.Bei einem Bekannten aus dem Havelland hat man vor 25 Jahren Vatertags den Zaun vom Rot- Damwildgehege zerschnitten. Der Eigentümer hat mehr oder minder darum gebettelt die Stücke zu erlegen!
WH
Frank
Etwas anders sah das bei den absichtlich ausgewilderten Wisenten aus, da wollte man sich so ja auch aus der Verantwortung stehlen.