Wolf auf B71 überfahren - Raubtier verendet

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https://www.az-online.de/altmark/gardelegen/wolf-ueberfahren-raubtier-verendet-8049677.html

Wildunfall bei Letzlingen / Forstamtsmitarbeiter lagern totes Tier in Kühlkammer
[h=2]Wolf auf der B71 überfahren: Raubtier verendet an der Unfallstelle[/h]29.03.17



ds Letzlingen. Plötzlich überquerte eine Wolf die Fahrbahn der B71: Heute Morgen gegen 8 Uhr konnte die Fahrerin (31) eines Mercedes nicht mehr reagieren. Ihr Wagen kollidierte mit dem Raubtier, das noch an der Unfallstelle verendete.
Am Wagen der Frau entstand etwa 3000 Euro Sachschaden.
Nach Auskunft der Polizei waren Mitarbeiter des Forstamtes Letzlingen vor Ort. Diese setzten sich telefonisch mit der Jagdbehörde in Magdeburg in Verbindung. Der tote Wolf wurde danach in eine Kühlkammer gebracht.



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A

anonym

Guest
Auf den Elchtest folgt jetzt der Wolftest bei Mercedes. Schauen wir mal, was Mercedes noch verbessern kann! ;-)
 
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Da fällt mir gerade ein, was sagt eigentlich die PKW-Teilkasko-Versicherung dazu?

Kann es bei einem Wolf Probleme geben bei der Schadensregulierung?
Konnte meinen Versicherungsvertreter leider nicht erreichen.

TH
 
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Kommt darauf an, was unter TK in Deinem Vertrag steht.
Bei mir steht Zusammenstoß mit allen Tieren.

Horrido
 
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Moin!

Das steht in Deinen Versicherungsunterlagen: wird da explizit auf "Wild" verwiesen, dann hast Du evtl. Pech. Steht da nur was von "Tieren" ist es egal, ob die dem Jagdrecht unterliegen oder nicht.

Viele Grüße

Joe
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin!

Das steht in Deinen Versicherungsunterlagen: wird da explizit auf "Wild" verwiesen, dann hast Du evtl. Pech. Steht da nur was von "Tieren" ist es egal, ob die dem Jagdrecht unterliegen oder nicht.

Viele Grüße

Joe

[h=2]3. Was zählt zu den Wildtieren?[/h] Das Bundesjagdgesetz unterteilt Wildtiere nach deren Größe – genau sind das große-, mittelgroße- und kleine Wildtiere.

TypTiere
Große WildtiereWisent sowie Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild
Mittelgroße WildtiereLuchs und Fuchs
Kleine WildtiereFeld-, Schneehase, Wildkaninchen, Wildkatze, Stein-, Baummarder, Iltis, Hermelin, Dachs und Fischotter



Das Wildtier ist nicht in der Liste enthalten? Alle Kfz-Versicherer sind in der Teilkasko an die Definitionen des Bundesjagdgesetz gebunden. Kam es mit einem anderen Wildtier zu einem Unfall, übernimmt nur eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung den Schaden.

Quelle: https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/wildschaden-was-zahlt-die-versicherung/#wildtierdefinition


Na, dann viel Vergnügen oder auf nach Sachsen!
 
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Quelle: https://www.allsecur.de/kfz-versicherung/wildschaden-was-zahlt-die-versicherung/#wildtierdefinition

"... Das Bundesjagdgesetz unterteilt Wildtiere nach deren Größe – genau sind das große-, mittelgroße- und kleine Wildtiere. ..."

Na, dann viel Vergnügen oder auf nach Sachsen!
Wo steht die Einteilung mit der Grösse eigentlich im Bundesjagdgesetz ? :-D


Vielleicht sollten die Versicherer mal ihre Policen anpassen oder man selbst zu einer Versicherung mit realitätskompatiblen Regelungen wechseln, denn so was wird in Zukunft noch öfter passieren.
 

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