Wohnsitzsituation

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17 Jul 2006
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Folgende Begebenheit:

Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung, Waffenschrank steht in dieser Wohnung, beim dazugehörigen Kreis sind sowohl Jagdschein als auch WBK gelöst.

Nebenwohnsitz am Studienort.

Nun steht ein Wechsel des Hauptwohnsitzes zum Studienort an, im elterlichen Haus soll nur noch der Nebenwohnsitz gemeldet werden. Der neue Jagdschein wird zum 01.04. fällig, von daher recht unkompliziert. Wie verhält es sich mit der WBK/Meldung der Waffen wenn diese weiterhin in der Wohnung der Eltern aufbewahrt werden sollen (sollte ja kein Problem sein da "neuer" Nebenwohnsitz, dauerhaft bewohnt, Schrank vorhanden, Zugriff zum habe auschließlich ich)?

Vielen Dank im Vorraus!
 
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23 Mai 2009
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Die Behörden interessiert es in der Regel nicht (bzw. hat es nach Gesetzeslage nicht zu interessieren), WO die Waffen aufbewahrt werden, sondern nur, WIE sie aufbewahrt werden.
Zum WIE gehören Klassifizierung des Schrankes, Zugriffsmöglichkeit anderer, allenfalls noch, ob Örtlichkeit dauerhaft bewohnt.
Zum WO gehören Haupt-oder Nebenwohnsitz oder gar kein Wohnsitz (z.B. eigener Schrank in der Wohnung irgendeines Bekannten am anderen Ende der Republik) oder das Bundesland.
Und jetzt frag nicht, wo das WO in Gesetzesform niedergelegt ist:
Ist es nicht - und darum darf man es.
Man kann das WO der Behörde mitteilen. Kann man - aber muss nicht.
Und auch das steht nirgendwo geschrieben.
 
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Am besten Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitern aufnehmen, die werden dir erklären können wie du es zu handhaben hast. Damit bist du dann in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Anderer Vorschlag, belasse es einfach bei den jetzigen Bezeichnungen der Wohnsitze, dann hast du damit auch keine Probleme. Außer steuerliche Gründe rechtfertigen den Aufwand :p
 
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Ich habe damals meiner Jagdbehörde Bescheid gesagt und meinen Jagdschein auf die neue Adresse umschreiben lassen.

WBK und 27er Erlaubnis fürs Wiederladen haben keine Adresse draufgedruckt und musst dem entsprechend nicht umschreiben lassen.

Die Jagdbehörde kriegt aber normal sowieso eine Info, wenn du dich bei der Gemeinde/Stadt ummeldest ;-)
 
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26 Jul 2008
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Is bei mir ähnlich. WB hab ich den aufbewahrungsort mutgeteilt und gut war

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marder14

Guest
Bei mir befanden sich meine Waffen mehr als 10 Jahre im Zweitwohnsitz, weil ich von dort aus jagte. Eine kurze Mitteilung an meine Behörde hat dabei jedem Ärger vorgebeugt. Da ich während der üblichen Bürozeiten "selten" am Erstwohnsitz war, habe ich alle Behördengänge (Verlängerung des JS, Eintragungen in WBK) auf postalischem Weg abgewickelt.
 
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Die Behörden interessiert es in der Regel nicht (bzw. hat es nach Gesetzeslage nicht zu interessieren), WO die Waffen aufbewahrt werden, sondern nur, WIE sie aufbewahrt werden.Zum WIE gehören Klassifizierung des Schrankes, Zugriffsmöglichkeit anderer, allenfalls noch, ob Örtlichkeit dauerhaft bewohnt.Zum WO gehören Haupt-oder Nebenwohnsitz oder gar kein Wohnsitz (z.B. eigener Schrank in der Wohnung irgendeines Bekannten am anderen Ende der Republik) oder das Bundesland.Und jetzt frag nicht, wo das WO in Gesetzesform niedergelegt ist:Ist es nicht - und darum darf man es. Man kann das WO der Behörde mitteilen. Kann man - aber muss nicht.Und auch das steht nirgendwo geschrieben.
Du kannst durchaus auch 3, 5, 7 oder 23 Orte haben, an denen du deine Waffen sicher aufbewahrst.

Und in welchem Schrank grad welche Waffe aufbewahrt wird,.... bleibt dir auch selbst überlassen.

Gruß

HWL
 
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Die Behörden interessiert es in der Regel nicht (bzw. hat es nach Gesetzeslage nicht zu interessieren), WO die Waffen aufbewahrt werden, sondern nur, WIE sie aufbewahrt werden.
Zum WIE gehören Klassifizierung des Schrankes, Zugriffsmöglichkeit anderer, allenfalls noch, ob Örtlichkeit dauerhaft bewohnt.
Zum WO gehören Haupt-oder Nebenwohnsitz oder gar kein Wohnsitz (z.B. eigener Schrank in der Wohnung irgendeines Bekannten am anderen Ende der Republik) oder das Bundesland.
Und jetzt frag nicht, wo das WO in Gesetzesform niedergelegt ist:
Ist es nicht - und darum darf man es.
Man kann das WO der Behörde mitteilen. Kann man - aber muss nicht.
Und auch das steht nirgendwo geschrieben.

Sicher interessiert es die Behörden, WO die Waffen aufbewahrt werden! Alles andere macht ja nach dem Gesetzeszweck keinen Sinn... Wie sollte sonst geprüft werden, woran die Aufbewahrungsvorschriften zu messen sind-da geht's doch schon beim dauerhaft bewohnten oder nicht dauerhaft bewohnten Gebäude los... Es ist nachzuweisen, WO und WIE die Waffen aufbewahrt werden!

Und wenn man 3,5,7 oder 23 Aufbewahrungsorte hat, muss man auch diese der Behörde mitteilen. Unabhängig davon, welche Waffe wann in welchem Schrank steht...

so-und jetzt fresst mich... :p

Gruß

JSJ
 
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Sicher interessiert es die Behörden, WO die Waffen aufbewahrt werden! Alles andere macht ja nach dem Gesetzeszweck keinen Sinn... Wie sollte sonst geprüft werden, woran die Aufbewahrungsvorschriften zu messen sind-da geht's doch schon beim dauerhaft bewohnten oder nicht dauerhaft bewohnten Gebäude los... Es ist nachzuweisen, WO und WIE die Waffen aufbewahrt werden!

Und wenn man 3,5,7 oder 23 Aufbewahrungsorte hat, muss man auch diese der Behörde mitteilen. Unabhängig davon, welche Waffe wann in welchem Schrank steht...

so-und jetzt fresst mich... :p

Gruß

JSJ

Dies ist gelinde gesagt völliger Schwachsinn!

Es geht die Behörde rein gar nix an wo die Waffen stehen, lediglich du darfst Zugriff drauf haben und das Haus solte dauerhaft bewohnt sein.
Meine Waffen befanden sich ca. 2 Wochen in dem Landkreis in dem sie gemeldet sind. Mittlerweile sind sie seit 5 Jahren gaaaaanz woanders

Wie die Lage bei unbewohnten Gebäuden ist müsste ich nachschauen, aber ich meine es war so das max. 3 Waffen in mindestens 1er Schrank (ohne Gewähr)
 
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Moin!

Ich habe damals meiner Jagdbehörde Bescheid gesagt und meinen Jagdschein auf die neue Adresse umschreiben lassen.

WBK und 27er Erlaubnis fürs Wiederladen haben keine Adresse draufgedruckt und musst dem entsprechend nicht umschreiben lassen.

Eventuelle Meldepflichten findest Du auch nicht auf den Papieren, sondern in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Meine für die 27er-Erlaubnis zuständige Behörde wollte einen Umzug des Erstwohnsitzes binnen 4 Wochen gemeldet haben. Die haben da zwar auch Sachbearbeiter, die nicht zwischen 7 und 27 unterscheiden können, aber da ich nicht deren Erzieungsberechtigter bin und die meine Akte eh' schon ein mal "verloren" haben ... :roll:

Für die WBK wäre für mich wichtig, ob die "neue" Behörde kundenorientierter ist als die alte oder umgekehrt. Bei Wechsel des Erstwohnsitzes ist die neue sowieso zuständig und wenn Du z. B. schon weisst, dass Du in einem Jahr eine neue Waffe kaufen willst (insbesondere KW), solltest Du dafür sorgen, dass Deine Akte rechtzeitig bei denen vorliegt. Das verkürzt die Verfahrensdauer. Sind das aber bekannterweise Leute, die im Zweifel eine engstmögliche Auslegung des WaffG betreiben, dann würde ich auch die Waffen bei meinen Eltern lassen und einfach abwarten ...

@JSJ: was die Behörde interessiert interessiert mich nicht, nur, was sie von mir wissen MUSS. Und das steht im Gesetz. :twisted:

Viele Grüße

Joe
 
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Dies ist gelinde gesagt völliger Schwachsinn!

Es geht die Behörde rein gar nix an wo die Waffen stehen, lediglich du darfst Zugriff drauf haben und das Haus solte dauerhaft bewohnt sein.
Meine Waffen befanden sich ca. 2 Wochen in dem Landkreis in dem sie gemeldet sind. Mittlerweile sind sie seit 5 Jahren gaaaaanz woanders

Das erzähl mal deinem Sachbearbeiter, dass ihn das nichts angeht...
 
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Das erzähl mal deinem Sachbearbeiter, dass ihn das nichts angeht...
Schon geschehen!:biggrin:
Auf die Frage wo meine Waffen sind: "Och mal hier, mal dort, manchmal auch da. Jenachdem wo ich gerade gejagt habe. Natürlich hab nur ich darauf zugriff und sie stehen immer im einem zert. Tresor der in bewohnten Häusern steht!"
Hat ihm sichtlich nicht geschmeckt, aber das is schon mindestens drei Jahre her, und bisher kam noch keine Kontrolle. Warscheinlich wissen die das ich sie durch die halbe Republik schicken werde....

Und um es nochmal deutlich für die unwissenden Mitleser zu sagen: Ihr dürft eure Waffen aufbewahren wo ihr wollt!
 
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meine Waffen sind am Nebenwohnsitz gemeldet. Dort ist auch die Mehrzahl meiner Waffen untergebracht. Beide Sachbearbeiter zeigen großes Interesse an der Unterbringung meiner Waffen und der Sachbearbeiter meiner 'Hauptwohnsitz-Behörde' möchte auch über die korrekte Eintragung bei Waffenneuerwerb informiert werden. Ich sehe darin kein Problem und keinen Aufwand.

Ein bekannter Polizist (NRW) erzählte mir mal, dass die Polizei, wenn Sie z.B. einen 'Hausbesuch' machen Vorher Informationen abrufen ob (angemeldete) Waffen im Haus sind.


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Und um es nochmal deutlich für die unwissenden Mitleser zu sagen: Ihr dürft eure Waffen aufbewahren wo ihr wollt!

Sicher! Da bin ich ja auch deiner Meinung! Aber nochmal deutlich für die unwissenden Mitleser zu sagen: ihr habt der Behörde mitzuteilen, WO ihr die Waffen aufbewahrt!

PS: Wenn dein SB das mitmacht, ist das eine Sache. Den Anderen hier zu suggerieren, das ist die einzig wahre Wahrheit, ist ne andere Sache... Das ist es nämlich nicht!

Gruß

JSJ
 
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Moin!

Sicher! Da bin ich ja auch deiner Meinung! Aber nochmal deutlich für die unwissenden Mitleser zu sagen: ihr habt der Behörde mitzuteilen, WO ihr die Waffen aufbewahrt!

NEIN. Wir haben die Möglichkeit der SICHEREN Aufbewahrung nachzuweisen. Ich kann meine Waffen bei mir am Erstwohnsitz haben, am Zweitwohnsitz, eine ist beim BüMa, eine an meinen Vater und eine an einem Kollegen verliehen und meine Behörde muss das alles nicht wissen!! Wenn die kontrollieren kommen muss ich eventuell den momentanen Verbleib glaubhaft machen können ODER alle Waffen mal gleichzeitig aufs Amt schleppen. ABER ich muss nicht melden, WO die Waffen sind. Und das musst DU auch nicht.

Viele Grüße

Joe
 

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